Bewerbungsphase für das Förderjahr 2024/25 ist beendet!

Die Bewerbungsphase für ProTalent-Stipendien sowie Sonderstipendien im Rahmen des Stipendienprogramms ProTalent ist beendet. Bis zum 04. Juli 2024 hatten Stipendiatinnen und Stipendiaten aus dem aktuellen Förderjahr die Möglichkeit, sich um eine Weiterförderung bzw. neu um ein Stipendium zu bewerben.

Eine Rückmeldung über die Vergabe der Stipendien erfolgt spätestens Anfang/Mitte Oktober per E-Mail. Wir bitten Sie, von telefonischen Anfragen abzusehen.

WICHTIG:

  • Eine Überschreitung der Regelstudienzeit ist unter Berücksichtigung triftiger Gründe (Krankheit, familiäre und sonstiger Umstände) und mit Vorlage entsprechender Nachweise zulässig.
  • Stipendiat*innen, die zum Wintersemester in einen Masterstudiengang wechseln oder einen Fachrichtungswechsel vornehmen, müssen sich NEU um ein Stipendium bewerben!
  • Bei der Bewerbung zählt das Fachsemester, in welchem Sie sich ab dem neuen Förderjahr (01.10.) befinden. Wenn Sie sich beispielsweise im Mai und Juni bewerben und sich noch im zweiten Fachsemester im Bachelor befinden, allerdings ab Oktober dann im dritten Fachsemester sind, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben.
  • Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren, erhöht sich die individuelle Regelstudienzeit um jeweils ein Semester (§ 10 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW).

 

Kriterien für die Weiterförderung

  • Sie studieren in Regelstudienzeit.
  • Sie wechseln nicht Ihren Studiengang (Fachrichtungswechsel oder Wechsel vom Bachelor in den Master).
  • Ihre Noten sind weiterhin hervorragend.
  • Es sind ausreichend finanzielle Mittel für Ihr Stipendium vorhanden.

 

 

 

Einzureichende Unterlagen für eine Weiterförderung 2025/26:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Studienbescheinigung und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21, WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
  • Abiturzeugnis
  • Bachelorzeugnis (falls vorhanden)
  • Bescheinigung über aktuelle Durchschnittsnote (Übersicht über die ausstellenden Einrichtungen je nach Fachbereich (PDF-Download))
  • Für Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester gilt: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) selbsterrechnete Durchschnittsnote anhand einer Tabelle (die Durchschnittsnote wird im Nachgang mit dem Prüfungsamt abgeglichen) (Klicken Sie hier für die Tabelle (Excel-Download))
  • Leistungsübersicht aus dem WS 2024/2025
  • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)
  • IUR- & Haniel-Stipendien: Motivationsschreiben