Bewerbungsphase für das kommende Förderjahr 2025/26 (Förderstart 01.10.2025)

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Die Bewerbungsphase für ProTalent-Stipendien sowie Sonderstipendien im Rahmen des Stipendienprogramms ProTalent für die Förderperiode 2025/2026 findet im Zeitraum vom 16. Juni bis 06. Juli 2025 (Ausschlussfrist) statt. Die Bewerbung ist ausschließlich über ein Online-Bewerbungstool möglich, das passend zum 16. Juni auf dieser Internetseite freigeschaltet wird.

Eine detaillierte Übersicht, welche Angaben im Bewerbungstool abgefragt und welche Dokumente notwendig sind, finden Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt-für-Schritt-Anleitung ProTalent-Bewerbertool (deutsch)

Step-by-step-Guide: Online Application for protalent scolarship (english)

 

Die Zahl der final zu vergebenen Stipendien im kommenden Förderjahr 2025/26 steht noch nicht fest. Bis Mitte September besteht die Möglichkeit Stipendiengeber*innen für die Vergabe zu gewinnen. Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 28.05.2025) können 175 Stipendien über alle 15 Fachbereiche vergeben werden. Diese Zahl wird sich, entsprechend der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre, noch deutlich erhöhen.

 

Ausschreibungen

Für folgende ProTalent-Stipendien und Sonderstipendien können Sie sich in der Zeit vom 16. Juni bis 06. Juli 2025 (Ausschlussfrist) bewerben:

ProTalent-Stipendien für Studierende ab dem ersten und höheren Fachsemester

Sonderstipendien:

IUR-Stipendien am Lehrstuhl für internationale Unternehmensrechnung

Almuth Klemer-Stipendien für organische Chemie

Orchesterakademie-Stipendien

 

Neben den in allen Fachbereich zu vergebenden allgemeinen Stipendien werden in diesem Jahr u.a. Stipendien speziell für folgende Studiengänge/Disziplinen vergeben (Fachbindungangabe der Stipendiengeber*innen):

  • Deutsches und Französisches Recht
  • Steuerrecht
  • Koptologie
  • Lebensmittelchemie
  • Ernährungspsychologie
  • Wissenschaftsphilosophie
  • Neuere Geschichte
  • Kunstgeschichte
  • Altertumswissenschaften

Voraussetzungen

Sie können sich für ein ProTalent-Stipendium bewerben, wenn Sie:

  • an der Universität Münster immatrikuliert sind oder beabsichtigen, sich zum Start des kommenden Förderjahres (jeweils zum 1.10.) an der Universität zu immatrikulieren (relevant für Studienanfänger*innen und Hochschulwechsler*innen).
  • sich in der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs befinden (Die Anpassung der Regelstudienzeit in Bezug auf die "Corona-Semester" SoeSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 und WiSe 2021/22 gilt ebenfalls für ProTalent).
  • mindestens noch ein Jahr (Winter- und anschließendes Sommersemester) in Regelstudienzeit studieren.

Ausschluss

Die Förderung durch ein ProTalent-Stipendium ist nicht möglich, wenn Sie: 

  • die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs überschritten haben (Die Anpassung der Regelstudienzeit in Bezug auf die "Corona-Semester" SoeSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 und WiSe 2021/22 gilt ebenfalls für ProTalent).
  • eine leistungsabhängige Förderung erhalten, die über 30 Euro monatlich hinausgeht (in diesem Fall müssen Sie sich für eine Förderung entscheiden).
  • Promotionsstudent/-in sind.

Kriterien

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Die Vergabe der ProTalent-Stipendien erfolgt leistungs- und begabungsabhängig, d. h. Ihre bisher erbrachten universitären oder schulischen Leistungen sind bei der Auswahl ausschlaggebend.

Durch soziales Engagement und/oder besondere familiäre oder persönliche Umstände können Sie zusätzliche Punkte erhalten und so Ihre Noten aufwerten. Die  Anrechnung des  gesellschaftlichen Engagements  und/oder der persönlichen Umstände ist nur mit entsprechenden Belegen möglich.

Weitere wichtige Informationen zur Bewerbung

Berücksichtigt werden ausschließlich vollständig eingereichte Bewerbungen (notwendige Unterlagen sind oben aufgeführt). Nachreichungen von Unterlagen, die somit nicht über das Bewerbungstool bereitgestellt wurden, werden nicht angenommen!

Für die Bewerbung ist die Angabe des Fachbereichs essenziell, da hierüber die Auswahl erfolgt. Studierende eines Zweifach-Bachelors in unterschiedlichen Fachbereichen müssen sich für einen Fachbereich entscheiden. Ebenso verhält es sich für Lehramtstudierende (Master of Education). Ausschließlich für Studierende der Niederlande-Deutschland-Studien ist die Angabe des Fachbereichs "xx" zulässig.

Für die Auszahlung des Stipendiums wird ein deutsches Bankkonto benötigt. Zudem muss in der Bewerbung das für Sie zuständige Finanzamt angegeben werden, welches Sie hier ermitteln können.

 

Wann müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und wann bewerben Sie sich als Studienanfänger?

Bei der Bewerbung zählt das Fachsemester, in welchem Sie sich ab dem neuen Förderjahr (01.10.) befinden. Wenn Sie sich beispielsweise im Mai und Juni bewerben und sich noch im zweiten Fachsemester im Bachelor befinden, allerdings ab Oktober dann im dritten Fachsemester sind, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Auch wenn Sie ab Oktober ihr Masterstudium beginnen, müssen Sie sich für höhere Fachsemester bewerben, da sie nicht als Studienanfänger gelten.

  • Bewerbungsunterlagen für Studienanfänger (Bachelor 1. & 2. Fachsemester)

    • Abiturzeugnis (falls vorhanden, sonst Note der Abiturzulassung)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelle Studienbescheinigung (falls vorhanden, sonst wird Studienbescheinigung bei Erhalt eines Stipendiums angefordert)
    • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)
  • Bewerbungsunterlagen für Studierende höherer Fachsemester (Bachelor ab dem 3. Fachsemester und Masterstudierende)

    Bachelor ab dem 3. Fachsemester

    • Abiturzeugnis
    • Leistungsübersicht WS 2024/2025 inkl. aktuelle gewichtete Durchschnittsnote (Weitere Informationen hier (PDF-Download))
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelle Studienbescheinigung (falls vorhanden, sonst wird Studienbescheinigung bei Erhalt eines Stipendiums angefordert) und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21 und/oder WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
    • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)
    • IUR-Stipendium: Motivationsschreiben

    Master 1. & 2. Fachsemester

    • Abiturzeugnis
    • Bachelorzeugnis (falls vorhanden, sonst eine aktuell ausgestellte Durchschnittsnote. Bachelorzeugnis wird bei Erhalt eines Stipendiums angefordert)
    • Leistungsübersicht WS 2024/2025
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelle Studienbescheinigung (falls vorhanden, sonst wird Studienbescheinigung bei Erhalt eines Stipendiums angefordert) und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21, und/oder WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
    • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)
    • IUR-Stipendium: Motivationsschreiben

    Master ab dem 3. Fachsemester

    • Abiturzeugnis
    • Bachelorzeugnis
    • Leistungsübersicht WS 2024/2025 inkl. aktuelle gewichtete Durchschnittsnote (Weitere Informationen hier (PDF-Download))
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelle Studienbescheinigung (falls vorhanden, sonst wird Studienbescheinigung bei Erhalt eines Stipendiums angefordert) und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21 und/oder WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
    • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)
    • IUR-Stipendium: Motivationsschreiben
  • Bewerbungsunterlagen für Studierende mit dem Abschluss Staatsexamen/Magister Theologiae (kirchlicher Abschluss)

    Magister Theologiae (kirchlicher Abschluss)

    • 1.-2. Fachsemester: Abiturzeugnis (falls vorhanden, sonst Note der Abiturzulassung)
    • ab dem 3. Fachsemester: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) Durchschnittsnote mittels Bescheinigung vom Fachbereich
    • Leistungsübersicht WS 2024/2025
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelle Studienbescheinigung (falls vorhanden, sonst wird Studienbescheinigung bei Erhalt eines Stipendiums angefordert) und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21 und/oder WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
    • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)

    Rechtswissenschaft

    • 1.-2. Fachsemester: Abiturzeugnis (falls vorhanden, sonst Note der Abiturzulassung)
    • ab dem 3. Fachsemester: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) selbsterrechnete Durchschnittsnote anhand einer Tabelle (die Durchschnittsnote wird im Nachgang mit dem Prüfungsamt abgeglichen) (Klicken Sie hier für die Tabelle (Excel-Download))
    • Leistungsübersicht WS 2024/2025
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelle Studienbescheinigung (falls vorhanden, sonst wird Studienbescheinigung bei Erhalt eines Stipendiums angefordert) und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21 und/oder WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
    • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)

    Zahnmedizin und Medizin

    • 1.-2. Fachsemester: Abiturzeugnis (falls vorhanden, sonst Note der Abiturzulassung)
    • 3.-4. Fachsemester: Abiturzeugnis (die Durchschnittsnote der bisher erbrachten Leistungen wird im Nachgang beim IfAS eingesehen)
    • Ab dem 5. Fachsemester: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) Physikumsnote
    • Leistungsübersicht WS 2024/2025
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelle Studienbescheinigung (falls vorhanden, sonst wird Studienbescheinigung bei Erhalt eines Stipendiums angefordert) und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21 und/oder WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
    • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)

    Pharmazie

    • 1.-2. Fachsemester: Abiturzeugnis (falls vorhanden, sonst Note der Abiturzulassung)
    • 3.-4. Fachsemester: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) Durchschnittsnote mittels Bescheinigung vom Fachbereich
    • ab dem 5. Fachsemester: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) 1. Staatsexamen
    • Leistungsnachweis WS 2024/2025 (1. bis 5. Fachsemester Nachweis vom Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie, ab dem 6. Fachsemester Leistungsübersicht aus HIS-LSF/QISPOS)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelle Studienbescheinigung (falls vorhanden, sonst wird Studienbescheinigung bei Erhalt eines Stipendiums angefordert) und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21 und/oder WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
    • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)