Antworten für Studienbewerber*innen
Wo finde ich Informationen über das Bewerbungsverfahren für das erste Fachsemester an der Uni Münster?
Das Studierendensekretariat der Universität Münster hat für deutsche Bewerber*innen und Bewerber*innen aus EU/EWR-Ländern alle wesentlichen Informationen für die Bewerbung für das erste Fachsemester zusammengestellt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Fristen und Termine es zu beachten gibt.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Studienfächern/Studiengängen finden Sie in unserem Studienführer.
Wo finde ich frühere Zulassungsergebnisse?
Frühere Zulassungsergebnisse können einem bei der Einschätzung helfen, ob eine Studienplatzbewerbung mehr oder weniger chancenreich ist. Beachten Sie aber bitte: Aus vielerlei Gründen können sich teilweise erhebliche Veränderungen ergeben – dies gilt vor allem für Verfahrensergebnisse in örtlichen Auswahlverfahren. Der prognostische Wert alter Ergebnisse ist durchaus problematisch!
Grundsätzlich gilt: Es ist nur sinnvoll, Gleiches zu vergleichen – Wintersemesterergebnisse mit Wintersemesterergebnissen und entsprechend Sommersemesterergebnisse mit Sommersemesterergebnissen.
Für die Studiengänge, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, finden Sie die Ergebnisse unter www.hochschulstart.de – das sind zur Zeit nur Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Für Studiengänge, die örtlich vergeben werden (also alle außer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie), hat Ihnen das Studierendensekretariat hier die Ergebnisse der letzten Vergabeverfahren zusammengestellt.
Bei Nachfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an dasStudierendensekretariat der Universität Münster; per E-Mail.
Ich habe konkrete Fragen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung.
Hier erreichen Sie das Bewerbungsportal der Universität Münster. Dort finden Sie Detailinformationen zu den Zulassungsverfahren, zu den Fristen, Bewerbungsvoraussetzungen für unterschiedliche Bewerbergruppen, etc. Wenn Sie unsicher beim Ausfüllen der Online-Bewerbung sind oder sonstige Fragen zum Anmelde-/Bewerbungsverfahren haben, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat der Universität Münster in Verbindung: studierendensekretariat@uni-muenster.de. Hier finden Sie Ansprechpartner*innen.
Wo finde ich die aktuellen Zulassungsbedingungen für die Studiengänge der Universität Münster?
Die aktuellen Zulassungsbedingungen, sowohl für das erste als auch für die höheren Fachsemester, finden Sie im Studienführer der Universität Münster. Die Auswahlgrenzen in Studiengängen der örtlichen Auswahlverfahren (vulgo: NCs) können Sie hier nachlesen: www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/numerusclausus.html. Direkt zur Bewerbung gelangen Sie, wenn Sie diese Seite aufrufen: www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/index.shtml.
Ich möchte mich noch kurzfristig einschreiben und suche eine Aufstellung der zulassungsfreien Fächer.
Einen Gesamtüberblick über die an der Universität Münster zur Zeit zulassungsfreien grundständigen Studiengänge bekommen Sie, wenn Sie im Studienführer die Filteroptionen nutzen und bei der "Auswahl des Zulassungsverfahrens" den Wert "zulassungsfrei" setzen.
Wenn Sie sich nach Ende der Bewerbungsfrist für einen zulassungsfreien (Lehramts-)Studiengang einschreiben wollen, dann bedenken Sie bitte: Für den Zwei-Fach-Bachelor (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder Lehramt an Berufskollegs mit zwei allgemeinbildenden Fächern), den Bachelor (BK; Lehramt an Berufskollegs) und für den Bachelor (HRSGe; Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) benötigen Sie dann zwingend zwei zulassungsfreie Fächer, die den schulformspezifischen Kombinationsvorgaben entsprechen. Für den Bachelor (G), also für das Lehramt an Grundschulen, und für den Bachelor (sF), also das Lehramt für sonderpädagogische Förderung, ist eine komplett zulassungsfreie Einschreibung nicht möglich, da es vorgeschriebene Studienanteile gibt, die zulassungsbeschränkt sind.
Ich möchte ein Fach mit hohem Mathematik-Anteil studieren und möchte mich darauf vorbereiten.
Der Fachbereich Mathematik und Informatik führt in jedem September Studienvorkurse durch. Diese Kurse sind für alle Studienanfänger offen – unabhängig vom späteren Studienfach und Studienort.
Der Vorkurs Mathematik richtet sich an künftige Studierende in den Studiengängen Bachelor of Science mit den Studienfächern Mathematik, Informatik oder Physik, Zwei-Fach-Bachelor Mathematik, Zwei-Fach-Bachelor Informatik sowie Bachelor BK Mathematik.
Der Vorkurs Mathematik für Anwender*innen richtet sich primär an künftige Studierende, die Mathematik als ein Werkzeug in ihrem Studiengang benutzen, etwa Wirtschaftswissenschaftler*innen, Biologinnen/Biologen, Geoinformatiker*innen, Wirtschaftsinformatiker*innen ...
Der Vorkurs Mathematik ist konzipiert für G- bzw. HRSGe-Studierende (speziell für Studierende des Lehramts an Grundschulen bzw. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen). Genauere Informationen (Stundenplan, Daten etc.) finden Sie auf der Seite Studienvorkurse des Fachbereichs Mathematik und Informatik; über diese Seite können Sie sich auch online für die Vorkurse anmelden.Ich möchte ein Fach mit hohem Physik-Anteil studieren und möchte mich darauf vorbereiten.
Der Fachbereich Physik führt in jedem September Studienvorkurse durch. Der Vorkurs Physik hat das Ziel, Studienanfänger*innen der Studiengänge Physik (Bachelor), Geophysik sowie Mathematik und Informatik mit dem Nebenfach Physik auf die Teilnahme an der Erstsemestervorlesung Physik I vorzubereiten. Genauere Informationen (Stundenplan, Daten etc.) finden Sie auf der Seite Studienvorkurse des Fachbereichs Physik; über diese Seite können Sie sich auch online für die Vorkurse anmelden.
Ich möchte Sport, Kunst oder Musik studieren.
In diesen Fächern müssen Sie Ihre Eignung feststellen lassen; Sie finden hier
Informationen über die Eignungsprüfung für Kunst (Kunstakademie Münster)
Informationen über die Eignungsprüfung für Musik (Lehramt)
Informationen über die Eignungsprüfung für Sport
sowie
Informationen über die Eignungsprüfung für die Studiengänge der Musikhochschule
Für das Studienfach Musikwissenschaft ist keine Eignungsprüfung nötig.Ich suche eine Wohnmöglichkeit.
In unserem Info "Wohnen in Münster" haben wir alles zusammengestellt, was wir an Hilfen kennen. Darüber hinaus hat der AStA eine Wohnbörse eingerichtet.
Vergibt die Universität Münster auch Studienplätze im Losverfahren?
Wenn nach Abschluss der Verfahren noch freie Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studienfächern besetzt werden können, führt das Studierendensekretariat ein Losverfahren durch. Genauere Hinweise finden Sie hier: https://www.uni-muenster.de/studieninteressierte/bewerbung/losverfahren.html
Bei Nachfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat der Universität Münster; per E-Mail (studierendensekretariat@uni-muenster.de).
Ich möchte gerne zwei Studiengänge gleichzeitig studieren (Doppelstudium/Parallelstudium).
Wenn man gleichzeitig für zwei Studiengänge eingeschrieben ist, spricht man von einem Doppelstudium oder einer parallelen Einschreibung. Diese ist allerdings nur zulässig, wenn höchstens einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt ist; eine gleichzeitige Einschreibung für ZWEI zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nicht erlaubt.
Eine Reihe von Studiengängen ist jedoch nur im ersten Semester zulassungsbeschränkt. Sollten Sie sich im höheren Fachsemester eines solchen Studiengangs befinden, dürfen Sie sich zusätzlich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben und bei Erhalt eines Platzes dafür einschreiben.
Zu bedenken ist, dass es sich bei allen Studienangeboten der Uni Münster um Vollzeitstudiengänge handelt (Zusatz- und Erweiterungsstudien natürlich ausgenommen) und ein Studium in Regelstudienzeit somit sehr unwahrscheinlich ist. Wenn Sie sich Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf ein Doppelstudium wünschen, treten Sie gern mit uns in Kontakt.
Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen und möchte einen weiteren Studiengang studieren (Zweitstudium).
Wenn man bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen hat und ein weiteres Studium aufnehmen möchte, handelt es sich um ein Zweitstudium, auch Zweiteinschreibung genannt (dies gilt nicht für Masterstudiengänge, die auf einen Bachelorstudiengang aufbauen).
Bitte bedenken Sie, dass die Bewerbung hierfür besonderen Regeln unterliegt; Näheres können Sie hier nachlesen.
Wie wird eigentlich die Wartezeit berechnet?
Die Wartezeit wird berechnet nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb Ihrer Studienberechtigung (das ist in der Regel Ihr Abi) verstrichen sind. Es ist völlig egal, was Sie in dieser Zeit gemacht haben, mit einer Ausnahme: Sie dürfen nicht an einer deutschen Hochschule studiert haben; solche Zeiten werden von der Wartezeit abgezogen. Dies gilt allerdings nicht bundesweit. In einzelnen Bundesländern sind auch Studienzeiten in EU-Ländern wartezeitschädlich.
Aktuell gilt: Es gibt keine "Warteliste", in die Sie sich eintragen müssen. Die Anerkennung der Wartezeit hängt aktuell auch nicht davon ab, ob Sie sich früher schon einmal für den betreffenden Studiengang beworben haben. Die Feststellung der anrechenbaren Wartezeit erfolgt bei jeder Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studiengang automatisch aufgrund der diesbezüglichen Angaben, die Sie im Bewerbungsantrag machen.