Master of Education für das Lehramt an Grundschulen – MEd (G)

Studienaufbau für das Lehramt an Grundschulen
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Nach dem Abschluss des Bachelor-Studiums für das Lehramt an Grundschulen folgt das Studium des MEd (G). Der Masterstudiengang umfasst folgende Bestandteile: Ihre drei Studienfächer, die Bildungswissenschaften, das Praxissemester sowie den Studienanteil "Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte" (DaZ). Hinzu kommt ein Vertiefungsbereich in einem der drei Studienfächer (Lernbereich Sprachliche Grundbildung oder Lernbereich Mathematische Grundbildung oder Fach 3). Der erfolgreiche Abschluss des Masters of Education ist die Voraussetzung für die Bewerbung auf den Vorbereitungsdienst (Referendariat).

ZLB-Flyer: Das Lehramtsstudium in Münster - Grundschulen (PDF)
ZLB-Flyer: Übersicht über die fachlichen Wahlmöglichkeiten (PDF)
Bewerbung/Zulassung: "MEd Bewerbung/Zulassung"

  • Wahl der Vertiefung im Master of Education G

    Welche Vertiefung kann ich wählen?

    Im Master of Education wählen Sie in einem der drei Studien- bzw. Unterrichtsfächer eine Vertiefung im Umfang von 12 LP. Also im Lernbereich Sprachliche Grundbildung, im Lernbereich Mathematische Grundbildung oder im Wahlfach (drittes Unterrichtsfach bzw. Lernbereich)

    Wie wähle ich eine Vertiefung?

    Nach der Immatrikulation in den Master of Education erhalten Sie eine E-Mail vom Prüfungsamt mit der Aufforderung Ihre Vertiefung zu wählen. Das Prüfungsamt übermittelt die von Ihnen gewählte Vertiefung an das Studierendensekretariat. Erst nach der Wahl der Vertiefung (zzgl. ca. zehn Tage für den Verwaltungsaufwand) können Sie Leistungen in QISPOS anmelden. Achten Sie daher darauf, dass die Wahl der Vertiefung rechtzeitig vor Ablauf der QISPOS-Anmeldefrist erfolgt.

    Wie wähle ich meine Veranstaltungen zur Vertiefung?

    Die Vorgaben zur Belegung der Veranstaltungen im Master of Education finden Sie in der Fach-Prüfungsordnung des gewählten Faches. Hier richten Sie sich nach den Modulvorgaben zum Studium mit den vertieften Studien gemäß § 8 Abs. 4 der Rahmenordnung.
    Für die Studienplanung und Seminarplatzvergabe gelten die üblichen Regelungen und Fristen zum gewählten Fach.