Projektbereich C – Konstitutivität
Der Projektbereich C (Konstitutivität) untersuchte, inwiefern und bis zu welchem Maße Literatur zur Bildung, Gestaltung oder Aufhebung von Recht beitragen kann und umgekehrt. Bezüglich der Konstitutivität von Literatur ging es um die Frage, unter welchen Bedingungen, in welchen Formen und welchem Verständnis zufolge Literatur nicht mehr nur Attest bestehender Rechtsverhältnisse ist, sondern inwieweit Literatur Recht begründet, es aufhebt oder gestaltet und sich selbst als rechtskomplementär oder -supplementär versteht. Analog hierzu wurde bezüglich der Konstitutivität von Recht gefragt, inwieweit eine konstitutive Wirkung des Rechts für die Literatur festgestellt werden kann: Inwiefern ermöglicht Recht Literatur? Wann begründet oder entzieht Recht Texten den Status der Literarizität oder Legitimität? Inwieweit nimmt Recht gestaltenden Einfluss auf das, was als Literatur gilt, ohne dass dieser Einfluss sich auf die bloße Deklaration eines literaturintern bereits erfolgten Anerkennungsprozesses beschränkte? Der Projektbereich C fragte jedoch nicht bloß nach exemplarischen Fällen wechselseitiger Konstitutionen, sondern analysierte darüber hinaus Argumente, Denkfiguren und Theoreme, die Eigenschaften, Strukturen oder Funktionen der einen Disziplin für das adäquate Verständnis der anderen Disziplin als notwendig oder wesentlich behaupten. Er reflektierte also Begriff und Geltung konstitutiver oder als konstitutiv erachteter normativer Begriffe für die Recht-und-Literatur-Forschung.
Teilprojekt | Projekttitel | Projektleitung |
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C01 | Rhetoriken. Begründung und Geltung in Recht und Literatur | Prof. Dr. Wagner-Egelhaaf, Prof. Dr. Arnold, LL.M. |
C02 | Literatur als "Equity" in der britischen Literaturgeschichte | Prof. Dr. Stierstorfer, Prof. Dr. Lepsius, LL.M. |
C03 | "Literarisches Eigentum" zwischen Recht und Kultur | Prof. Dr. Schneck, Prof. Dr. Lepsius, LL.M. |
C04 | Schau-Prozesse. Inszenierungen des Rechts als soziale Praxis | Prof. Dr. Arnold, LL.M., Dr. Wilhelms |