Teilprojekt A04

Anthropologie des Verbrechens. Zur Interferenz von Poetik, Moral- und Rechtsdiskurs im Werk Jodocus Donatus Hubertus Temmes

Jodocus Donatus Hubertus Temme (1798-1881) ist ein für die Rechtswissenschaft ebenso wie für die germanistische Literaturwissenschaft zentraler Autor: Er hat nicht nur als Jurist zentrale Hand- und Lehrbücher zum Zivil- und Strafrecht verfasst, sondern zugleich als belletristischer Schriftsteller das mit Abstand umfangreichste und bedeutendste Werk an Kriminalromanen und -geschichten des 19. Jahrhunderts in Deutschland geschaffen. Über populäre Familien- und Kulturzeitschriften wie Die Gartenlaube fand dieses massenhafte Verbreitung. Umso mehr überrascht, dass das literarische Werk Temmes in seiner Bedeutung für die internationale Geschichte der Kriminalliteratur nicht annähernd monographisch erschlossen worden ist. Die internationale Geschichte der Kriminalliteratur konzentriert sich stattdessen bislang v.a. auf die Ursprünge der Gattung im englischsprachigen (E. A. Poe, W. Collins, A. C. Doyle u.a.) und französischsprachigen Raum (É. Gaboriau). Eine Auswertung des Temmeschen Werks hingegen kann die Geschichte der Kriminalliteratur wesentlich modifizieren, indem u.a. stärker sozialkritische und rechtsreflexive Tendenzen einer deutschen Erzähltradition einbezogen werden, die sich der doppelten Profession Temmes als Jurist und Schriftsteller verdanken – und die zu einer Neuschreibung der Kriminalliteraturgeschichte führen wird, insofern nicht erst im 20. Jahrhundert (u.a. mit dem ‚Neuen deutschen Kriminalroman‘) sozialkritische Tendenzen als genuin deutscher Beitrag zur internationalen Geschichte der Kriminalliteratur markiert werden.


Mit Temme fokussiert das Teilprojekt einen Idealfall für den Sonderforschungsbereich „Recht und Literatur“: Es steht paradigmatisch für den Projektbereich A (Materialität), insofern die verhandelten ‚Fälle‘ hier nicht nur als juristische Exempla fungieren, sondern auch die Thematik für literarische Kriminalerzählungen vorgeben. Dabei werden gesellschaftsrelevante und öffentlich diskutierte Fragestellungen aufgegriffen und sowohl in ihren vorzüglich anthropologischen Dimensionen (in der Literatur) als auch auf ihre rechtlichen Konsequenzen hin (im juristischen Werk) vermessen. Der ‚Beispielfall Temme‘ analysiert das Verhältnis von individualisiertem Einzelfall vs. entindividualisiertem Beispielfall sowie, medial spiegelbildlich hierzu, von größtmöglicher öffentlicher Reichweite in dem illustrierten Familienblatt (dem populärsten ‚Massenmedium‘ des 19. Jahrhunderts) vs. reduzierter Reichweite juristischer Veröffentlichung, die auf ein Fachpublikum zielt. Zu fragen ist hier: Wie werden ‚Verbrechen‘, ‚Recht‘ bzw. ‚Werte‘ und ‚Normen‘ und ‚Strafe‘ jeweils konzipiert – in Abhängigkeit von Zielpublikum und Reichweite, Gattungs- und Textsortenspezifika, Diskursivierungen von ‚Recht‘ und ‚Gerechtigkeit‘, von Möglichkeiten und Konzepten des ‚Erkennens‘, ‚Verstehens‘, des Narrativierens, Semantisierens und Moralisierens von zugrunde gelegten (fiktionalisierten) Fakten?


Das Teilprojekt ‚Temme‘ erstreckt sich auf die erste Förderphase. Übergreifendes Ziel des Teilprojekts ist die Erforschung des Verhältnisses von literarischem und juristischem Werk Temmes mit Blick auf die spezifischen Transformationen, die das dargestellte Material erfährt. Leitend ist dabei die These, dass die literarische Verarbeitung von Kriminalfällen dem Juristen Temme die Möglichkeit bot, ‚Erzählen‘ als Probehandeln zu funktionalisieren, um innerhalb des Rechtsdiskurses nur implizit verhandelbare anthropologische, psychologische und moralische Aspekte von ‚Verbrechen‘ und Verbrechenssanktionierung, von ‚Tat‘ und ‚Gegentat‘ in fiktionalisierten und individualisierten Beispielfällen ‚durchzuspielen‘. Dazu gehört die Beantwortung der Frage, welchen Einfluss diese literarischen ‚Erprobungen‘ auf das sich fortschreibende juristische Werk Temmes gehabt haben. Neben der persönlichen Motivation, mit welcher der Jurist Temme ab einem bestimmten Moment äußerst umfangreich Belletristik produziert, werden die mit der Form der Öffentlichkeitsdarstellung verbundenen medialen Implikationen und Positionierungsstrategien untersucht. Dazu gehört schließlich die Rekonstruktion der jeweiligen Täter-Opfer-Narrative im Rechtsdiskurs und im Interdiskurs Literatur, die Analyse der der rhetorischen Argumentationsmuster, der literarischen Gattungskonventionen und der medialen Eigenlogik von ‚Abhandlung‘, ‚Handbuch‘ und ‚Lehrbuch‘.

Teilprojektleitung

Prof. Dr. Andreas Blödorn
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Germanistisches Institut
Abteilung Neuere deutsche Literatur
- Literatur und Medien -
Schlossplatz 34, Raum 151
48143 Münster
Tel.: +49 251/83-24433
Email: Prof. Dr. Andreas Blödorn

Dr. Kristina-Maria Kanz
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Studiengang Verwaltungsinformatik
Gescherweg 100, 48161 Münster
Tel.: +49 251/8670 6850
Email: kristina.kanz@vit-bund.de

Wissenschaftliche Mitarbeit

Johannes Ueberfeldt

Studentische Hilfskraft

Niklas Lotz