„Burka-Verbot mit dem Grundgesetz unvereinbar“
Ein Burka-Verbot nach französischem und belgischem Vorbild ist in Deutschland nach Ansicht von Jurist Dr. Bijan Fateh-Moghadam nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sein Vortrag „Religiöse Neutralität und Geschlechterordnung – Europäische ‚Burka-Verbote‘ zwischen Gender Mainstreaming und Rechtspaternalismus“ lässt sich auf dieser Seite anhören. Demnach wird das Verbot der Verschleierung im gesamten öffentlichen Raum oft paternalistisch mit der „Befreiung der muslimischen Frau“ begründet, oder moralistisch mit dem „Schutz der Werte der Republik“.
Der Wissenschaftler vom Exzellenzcluster legt in dem Beitrag zur Ringvorlesung „‚Als Mann und Frau schuf er sie‘ - Religion und Geschlecht“ dar, dass beide Begründungen mit der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Strafrechts, die aus dem Grundgesetz folgt, und der Beschränkung des Strafrechts auf den Rechtsgüterschutz nicht vereinbar sind.
Mehr Informationen zum Vortrag vom 7. Februar 2012 finden sich auf der Website des Exzellenzclusters. Journalisten können sich bei Interesse an sendefähigen O-Tönen an das Zentrum für Wissenschaftskommunikation unter der Telefonnummer +49 251/83-23376 oder per E-Mail an religionundpolitik@uni-muenster.de wenden.