Befunde aus dem Überblicksband „Religionspolitik heute“
Benachteiligungen in der Religionspolitik: Das Spektrum an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist heute so breit wie nie zuvor in der deutschen Geschichte. Vor diesem Hintergrund wachsen seit Jahren religionspolitische Herausforderungen und Polarisierungen, wie die Herausgeber in den ersten beiden Buchbeiträgen skizzieren. Sie liefern Überblickswissen über Grundzüge und aktuelle Ausrichtungen der deutschen Religionspolitik sowie zur Entwicklung der religiösen Landschaft in den vergangenen Jahrzehnten. In deutschen Metropolen seien vor allem durch Migration teils mehr als 200 Religionsgemeinschaften anzutreffen. „Eine weitgehend homogen christlich-kirchlich geprägte Religionslandschaft, wie sie die 1950er-Jahre prägte, ist längst passé.“ Die Herausgeber kritisieren eine Bevorzugung der christlichen Kirchen. Die rund vier Millionen in Deutschland lebenden Muslime und die wachsende Gruppe der Konfessionslosen würden angesichts einer „religiös-christlich-großkirchlichen Schlagseite“ benachteiligt, so Politikwissenschaftler Ulrich Willems. „Eine Integration des Islams in die religionspolitische Ordnung der Bundesrepublik findet vor allem als Fundamentalismus-Prävention statt: beim islamischen Religionsunterricht und der islamischen Theologie an Universitäten.“ Während der Staat hier Kreativität zeige, fehle in anderen Fällen das Entgegenkommen, etwa bei der Verleihung des Körperschaftsstatus an islamische Gruppen.
Parteien und Polarisierungen: Politikwissenschaftler Ulrich Willems kritisiert in seinem Beitrag auch religionspolitische Versäumnisse der Parteien: „Schaut man in aktuelle Wahl- und Parteiprogramme, dann findet sich bei der SPD ein freundliches Desinteresse an religionspolitischen Veränderungen und bei der Union ein beherztes Weiter so.“ Eine solche zögerliche Religionspolitik habe bei gleichzeitiger Privilegierung des Christentums zur verschärften Unterscheidung zwischen einem „christlichen Europa“ und Muslimen geführt. „Islamskepsis und die Anti-Islam-Politik der AfD sind auch die Geister dieser vernachlässigten Religionspolitik.“ Die Politik müsse handeln, bevor das religionspolitische Klima durch jüngste Verschärfungen nicht zu vergiftet für nachhaltige Debatten sei. – Der evangelische Theologe und Sozialethiker Arnulf von Scheliha analysiert die aktuellen religionspolitischen Positionierungen der Parteien, etwa im Bundestagswahlkampf 2017. Er findet darin viel „ideenpolitisch motivierte Geschichtsdeutung“, einhellige Bekenntnisse zur Religionsfreiheit sowie sehr unterschiedliche Auffassungen zum Islam. Er resümiert, dass „in der Religionspolitik durchaus eine gewisse Bewegung herrscht, aber immense Beschleunigungen nicht zu erwarten sind“.
Internationaler Vergleich: Der Philosoph Hermann Lübbe vergleicht in seinem Beitrag die deutsche mit der Religionspolitik in den USA, die Religion im Unterschied zu Deutschland schon lange als wichtigen Faktor in der Innen- und Außenpolitik wahrnehme. Auch herrsche in den USA viel mehr Offenheit gegenüber neuen Glaubensrichtungen. Lübbe warnt im deutschen Fall davor, Zuwanderungsreligionen wie den Islam zu verpflichten, sich analog zum Staatskirchenrecht zu organisieren. Er rät davon ab, eine religionskulturelle Integration erlangen zu wollen, indem „Besonderheitsprofile“ religiöser Traditionen aufgegeben werden müssen. Wenn etwa auf ein Verbot des Kopftuchtragens auch das Verbot des Ordensschleiers folge, sei diese Verpflichtung zum Verzicht auf öffentliche Bekundung von Besonderheit „schadensträchtig“ – sowohl für die alten wie für die zugewanderten (Religions-)Kulturen.
Religionsentwicklung seit den 1950ern: Die Herausgeber von „Religionspolitik heute“ zeigen, wie stark sich die religionspolitische Landschaft verändert hat: Während 1950 44,3 Prozent der westdeutschen Bevölkerung katholisch und 51,5 Prozent evangelisch waren, waren es 2010 nur noch 36,5 beziehungsweise 31,9 Prozent. Die Zahl der Konfessionslosen hat sich dagegen durch stetige Entkirchlichung massiv erhöht, sie liegt heute bei einem Drittel der Bevölkerung. Weitere 5 bis 7 Prozent der deutschen Bevölkerung gehören schließlich anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an, darunter sind Anhänger des Islams, des Judentums, von Buddhismus und Hinduismus ebenso wie Vertreter esoterischer und neureligiöser Gruppierungen. Die größte Gruppe unter den religiösen Minderheiten stellen die rund vier Millionen Musliminnen und Muslime dar, die zurzeit in Deutschland leben. – Vor diesem Hintergrund umreißt Zeithistoriker Thomas Großbölting in seinem Beitrag die Entstehung und Entwicklung des religionspolitischen Regimes in der jungen Bundesrepublik. Er zeigt, wie die religionsrechtlichen Regelungen der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz gelangten, und bettet dies in die politische Kultur und Mentalität der 1940er- und 1950er-Jahre ein.
Religionsfreiheit unter Druck: Die katholische Theologin und Sozialethikerin Marianne Heimbach-Steins stellt in ihrem Beitrag das Recht auf Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit als „konstitutiven Bestandteil der Freiheitsrechte jedes Menschen“ dar, das den Glauben des Einzelnen genauso schützt wie die individuelle und gemeinschaftliche Religionsausübung, die positive ebenso wie die negative Religionsfreiheit. Das Menschenrecht sei jedoch in religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaften aus zwei Richtungen gefährdet: aus dem Verdacht heraus, es diene bloßen Partikularinteressen oder Privilegien, und aufgrund des Versuches, Religionsfreiheit tatsächlich partikular für religiöse Interessen zu vereinnahmen oder politisch zu instrumentalisieren. Die Autorin appelliert an alle religionspolitischen Akteure in Staat und Gesellschaft, das Recht auf Religionsfreiheit vehement zu verteidigen.
Auch der Rechtswissenschaftler Thomas Gutmann unterstreicht, das Recht auf Religionsfreiheit dürfe „als grundlegende Dimension menschlicher Freiheitsentfaltung in einer liberalen Gesellschaft“ nicht zur Disposition gestellt werden. Zugleich, so Gutmann, sei die Religionsfreiheit eine wesentliche Errungenschaft des säkularen Staates, die dessen weltanschauliche Neutralität unbedingt voraussetze. Gutmann zeigt an Beispielen, inwiefern die Religionsfreiheit in Konkurrenz zu anderen Rechtsgütern steht, und arbeitet damit ihre Grenzen heraus. Ein „fragiles Gut“ nennt er die gleiche Glaubensfreiheit: In der Praxis sieht er Defizite in der Gleichbehandlung aller Religionen und „starke Tendenzen, die Hegemonie des organisierten Christentums zu verteidigen“.
Körperschaftsstatus: Die Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften ist für Staatsrechtswissenschaftler Hinnerk Wißmann eine von mehreren Möglichkeiten, Religion zu organisieren. Ihre Zukunftsfestigkeit müsse sich angesichts zunehmender religiöser Pluralität aber erst beweisen. Der Automatismus von Sonderregelungen für Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, die viel diskutierten „Privilegienbündel“, sollten auf ihren funktionalen Grund hin überprüft werden. So könnten künftig bestimmte Rechte herausgelöst und auf Antrag auch Religionsgemeinschaften ohne Körperschaftsstatus gewährt werden. Wißmann betont, „der Anspruch auf Gleichbehandlung aller Religionen ist nicht durch Gleichförmigkeit einzulösen.“ – Religionswissenschaftlerin Astrid Reuter schließt sich aus religionswissenschaftlicher Perspektive dem Urteil von Wißmann grundsätzlich an, indem sie die Debatte um den Körperschaftsstatus als einen „Scheinriesen“ bezeichnet. Der Körperschaftsstatus stehe in der Debatte symbolisch für das, was am herkömmlichen staatskirchenrechtlichen System als dringend reformbedürftig, wenn nicht abschaffungswürdig gelte.
Diskussionsfelder Wohlfahrtsstaat, Arbeitsrecht, Medienrecht: Der Politikwissenschaftler Philip Manow und der katholische Theologe und Sozialethiker Karl Gabriel untersuchen religiöse Einflüsse auf die Entstehung der europäischen Wohlfahrtsstaaten. Der protestantische Sozialethiker Hartmut Kreß und der evangelische Theologe Thorsten Moos diskutieren das kirchliche Arbeitsrecht, während der Kommunikationswissenschaftler Tim Karis und die Publizistin Viola van Melis den Umgang im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit religiöser Vielfalt untersuchen. Sie sehen in den Rundfunkräten und bei den Drittsenderechten viele religiöse Minderheiten nicht vertreten und sehen hier religionspolitischen Handlungsbedarf, der sich nach van Melis auch positiv auf die Berichterstattung über religiöse Vielfalt auswirken und so fundierten gesellschaftlichen Debatten Vorschub leisten könne.
Aktuelle Konflikte – Moscheebau, Burka, Blasphemie, Beschneidung: Der Politikwissenschaftler Claus Leggewie zeichnet die politischen und sozialen Konflikte der vergangenen Jahrzehnte nach, die mit dem vermehrten Bau von Moscheen in westlichen Ländern aufflammten. Um künftig Eskalationen zu vermeiden, gelte es, den Streitfällen eine neue institutionelle und kommunikative „Form zu geben“. Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Spohn beleuchtet die emotional diskutierten gesetzlichen Burka-Verbote in europäischen Demokratien und fragt, warum Burka-Verbotsinitiativen trotz umfassender Kritik aus der Wissenschaft immer wieder politische Erfolge erzielen. Sie sieht dies in einem grundsätzlichen „Unbehagen europäischer Gesellschaften an der Verschleierung des Gesichts“ begründet und stellt fest, dass die Verbote dennoch nicht zur Befriedung der Konflikte beitrügen. Mit der Blasphemie nimmt sich der Politikwissenschaftler Klaus von Beyme eines Themas an, das die meisten europäischen Gesellschaften nach seiner Einschätzung überwunden geglaubt hatten. Seine gesellschaftliche Sprengkraft habe sich in den vergangenen Jahren erneut erwiesen, etwa im Streit um die ‚Mohammed-Karikaturen‘ oder um Kritik an Überzeugungen evangelikaler Christen. Çefli Ademi skizziert aus Sicht der islamischen Rechtswissenschaft die Debatte über die religiöse Jungen-Beschneidung, die das Urteil des Kölner Landgerichts 2012 auslöste. Der Beitrag kann als Plädoyer gegen eine als allgemeine Religionskritik verkleidete Islamophobie verstanden werden.
Religionspolitische Akteure: In den Buchbeiträgen von religionspolitischen Akteuren aus Politik und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften besteht Einhelligkeit, dass das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit als hohes Gut unbedingt zu schützen sei. Jenseits dieses Einvernehmens eröffnet sich allerdings eine Bandbreite an kontroversen Meinungen und Interessenbekundungen zur aktuellen Religionspolitik in Deutschland:
a) Positionen aus der Politik: Stellung beziehen fünf Politikerinnen und Politiker, deren Parteien in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2013–2017), in der das Buch überwiegend entstand, Fraktionen stellten. Religionsbezogene Aussagen der Parteien FDP und AfD, die seit der Bundestagswahl vom Herbst 2017 ebenfalls mit Fraktionen ins Parlament eingezogen sind, finden in den Beiträgen des Politikwissenschaftlers Ulrich Willems und des Sozialethikers Arnulf von Scheliha Beachtung. Zu den Autorinnen und Autoren, die in diesem Band zu Wort kommen, zählen als (ehemalige) Bundestagsabgeordnete: Volker Beck (Partei Bündnis 90/Die Grünen), Christine Buchholz (Die Linke), Kerstin Griese (SPD) und Johannes Singhammer (CSU); sowie Thomas Sternberg (CDU), der bis Mai 2017 Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen war.
Die Beiträge aus der Politik spiegeln im Umfang ihrer thematischen Ausdifferenzierung nach Einschätzung der Herausgeber auch den Grad wider, in dem sich die Parteien bisher systematisch mit religionspolitischen Fragen befassen: So haben Bündnis 90/Die Grünen einen mehrjährigen bundesweiten Diskussionsprozess durchlaufen und einen vom Parteitag beschlossenen Abschlussbericht vorgelegt, der zu zahlreichen religionspolitischen Feldern Stellung nimmt; auch in der Partei Die Linke, die zunächst mit laizistischen Forderungen auftrat, entwickeln sich nun Debatten mit differenzierterem Themen- und Meinungsspektrum. SPD und FDP treten derzeit in religionspolitische Überlegungen ein, die sich aber noch nicht in Reformpapieren konkretisiert haben. Die CSU stellt dagegen kein Reformbestreben heraus, sondern plädiert für den Erhalt des Status quo, den Singhammer als „austarierte Balance zwischen Kirche und Politik“ würdigt, während die CDU zwar das Religionsverfassungsrecht als bewährt herausstellt, zugleich aber, wie Sternberg es nennt, „wichtige Weiterentwicklung“ etwa beim islamischen Religionsunterricht befürwortet. – Die Lektüre der Beiträge der Politikerinnen und Politiker lässt, so die Herausgeber, erkennen: Je eher diese dafür plädieren, die Pluralität als Realität anzuerkennen, desto stärker zeigen sie religionspolitische Probleme, aber auch mögliche Lösungswege auf, sei es zum Körperschaftsstatus, zum kirchlichen Arbeitsrecht, zu den Staatsleistungen, zum Religionsunterricht oder zu den Theologien an öffentlichen Hochschulen.
b) Positionen aus Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: Die Auswahl der Autorinnen und Autoren aus Religion- und Weltanschauungsgemeinschaften folgte den Herausgebern zufolge dem Ziel, ein möglichst vielfältiges Meinungsbild zu zeigen und einen Eindruck vom Facettenreichtum des religiösen Spektrums im heutigen Deutschland zu geben. Allerdings seien Vollständigkeit und Repräsentativität auf diesem Gebiet angesichts der hohen Anzahl an Religionsgemeinschaften und ihrer jeweiligen Konfessionen und Strömungen von Anfang an unmöglich. Exemplarisch kommen im Band zu Wort: Rabbiner Achivai Apel von der Orthodoxen Rabbinerkonferenz, Michael C. Bauer vom Humanistischen Verband Deutschlands, Mohammad Dawood Majoka von der Gemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, Antonius Hamers vom Katholischen Büro NRW, Mohammed Khallouk vom Zentralrat der Muslime in Deutschland, Armin Pikl von der Gemeinschaft Zeugen Jehovas, Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung sowie Irmgard Schwätzer, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. – Konkreten religionspolitischen Handlungsbedarf formulieren den Herausgebern zufolge in der Regel die Beiträge aus der Feder von Vertretern der Minderheiten-Religionen: So behandeln die Islam-Vertreter ausführlich die Frage des Körperschaftsstatus. Sie betonen, ohne Körperschaftsstatus ließen sich viele religionsspezifische Bedürfnisse von Muslimen „von der Wiege bis zur Bahre“ in Seelsorge, Sozialsektor und Bildung nicht regeln. Andere Beiträge nennen Benachteiligungen, die etwa Juden im Alltag in Deutschland erführen. (sca/vvm)