„Zusätzlicher Schub für Exzellenzcluster“
An der Universität Münster entsteht der erste Theologie-Campus Deutschlands
Die Universität Münster wird bis zum Jahr 2022 einen bundesweit einzigartigen Campus der Religionen bauen. Die Katholisch-Theologische Fakultät, die Evangelisch-Theologische Fakultät und das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT), die auch am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ beteiligt sind, hinter dem Hüfferstift und entlang der Robert-Koch-Straße in einem Gebäudekomplex untergebracht werden, wie Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles mitteilte.
Bereits im kommenden Jahr soll damit begonnen werden, das Gebäude Robert-Koch-Straße 26-28 abzureißen. Die genaue Raumaufteilung wird allerdings erst nach dem Ende eines Architektenwettbewerbs und unter Einbeziehung des Gebäudes Robert-Koch-Straße 30 feststehen. „Damit wird die Universität Münster ihr Profil als exzellenter Standort der theologischen Forschung weiter ausbauen. Vor uns liegt eine großartige Chance: Ich bin froh darüber, dass es darüber einen breiten Konsens in der Universität gibt“, betonte Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles. Sie zeigte sich überzeugt, der neue Campus werde auch der Arbeit am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ einen Schub verleihen.
Der Neubau wird rund 14.500 Quadratmeter groß sein und Platz für etwa 430 Beschäftigte bieten – er ist damit auch für knapp 4.000 Studierende die erste Anlaufstelle. Eine mehr als 3.000 Quadratmeter große gemeinsame Bibliothek wird einen Bestand von etwa 560.000 Bänden aufweisen. Möglicherweise wird es auch einen „Ort der religiösen Begegnung“ geben.
Christlich-islamische Gespräche
„Das ist eine große Chance für die Ökumene und für einen intensiven Austausch der christlichen Theologien mit den Muslimen“, unterstrich Prof. Dr. Judith Könemann, Dekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät und Mitglied des Exzellenzclusters „Religion und Politik“. Prof. Dr. Hermut Löhr, Dekan der Evangelisch-Theologischen Fakultät und Mitglied des Exzellenzclusters, fügte hinzu: „Wir machen deutlich, dass wir den gläubigen Muslimen und der islamischen Theologie einen Raum bieten. Zudem kann das Gespräch zwischen den Religionen das innerislamische Gespräch weit über Münster hinaus anregen.“
Der Ursprung für die Pläne liegt bereits mehrere Jahre zurück. Im Zusammenhang mit der seinerzeit notwendigen Haushalts-Konsolidierung hatten die damaligen Dekane der katholischen und der evangelischen Fakultät die Gründung einer gemeinsamen Bibliothek angeregt. Daraufhin kam die Idee auf, die Bibliothek des Zentrums für Islamische Theologie einzubeziehen – das war der Startpunkt für weitergehende Überlegungen. Parallel zu den folgenden Bau- und Zeitplanungen erarbeitete eine „Arbeitsgruppe Theologien“ unter der Leitung des Experten für Verwaltungs- und Staatsrecht, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, ein Konzept zu zwei wesentlichen Fragen:
1. Wie lassen sich Kommunikation, Kooperation und gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen im Bereich der bekenntnisgebundenen und religionsbezogenen Fächer unter Respektierung staatskirchenrechtlicher und religionsverfassungsrechtlicher Regelungen verbessern?
2. Wie könnten Lösungen für die akademischen Entscheidungsstrukturen insbesondere in den Fächern aussehen, die (noch) keinen eigenen Fachbereich bilden, und wie ließen sie sich hochschulrechtlich realisieren?
Das Rektorat folgte den wesentlichen Ergebnissen der Arbeitsgruppe einhellig. Demnach wird das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) zur bundesweit ersten islamisch-theologischen Fakultät weiterentwickelt, die Professur für Orthodoxe Theologie, die Prof. Dr. Assaad Elias Kattan, Mitglied des Exzellenzclusters, inne hat, soll ebenfalls auf dem „Campus der Religionen“ angesiedelt werden. Schließlich soll eine gemeinsame Dienstleistungseinheit für die Theologien gegründet werden, der beispielsweise die Haus- und Raumverwaltung, Bibliotheksangelegenheiten, die Verwaltung von Lehraufträgen und Werkverträgen und die Pflege der Homepages obliegt.
Finanzierung mit Unterstützung des Landes
Aus religionsrechtlichen Gründen bleiben die Fachbereiche allein für die Durchführung von Berufungs-, Promotions- und Habilitationsverfahren, die Bestellung von Lehrpersonal sowie den Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen zuständig, soweit es nicht ausschließlich um die administrative Abwicklung geht.
Das Investitionsvolumen liegt insgesamt im mittleren zweistelligen Millionenbereich, die Universität selbst wird rund 23 Millionen Euro beisteuern. „Wir sind davon überzeugt, dass es sich für die Universität um eine langfristig sinnvolle Investition handelt“, betont Kanzler Matthias Schwarte. „Wir sind aber auch dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium außerordentlich dankbar dafür, dass es eine anteilige Finanzierung unabhängig von den laufenden Bauprogrammen sichergestellt hat. Ohne die Hilfe des Landes wäre dieses Vorhaben nicht möglich.“(upm/maz/vvm)