Strafrecht im 19. Jahrhundert

Rechtshistoriker Dr. Alexander de Castro bis September zu Gast am Exzellenzcluster

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Dr. Alexander de Castro

Über die Strafrechtsdiskussion zu Beginn des 19. Jahrhunderts forscht Rechtshistoriker Dr. Alexander de Castro von Juni bis September als Gastwissenschaftler am Exzellenzcluster. Der Forscher von der Universidade Federal de Santa Catarina in Brasilien wird die Rechtsgeschichte in Europa und Südamerika im Übergang von der Spätaufklärung zum Liberalismus des frühen 19. Jahrhunderts vergleichend analysieren. Dabei will der brasilianische Wissenschaftler, der auf Einladung von Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter Oestmann an den Exzellenzcluster kommt, auch den Einfluss der Ideen europäischer Juristen wie Paul Johann Anselm von Feuerbach (1775-1833) sowie ihre Anpassung an einen unterschiedlichen kulturellen Kontext in seine Forschung einbeziehen.

Während des Aufenthaltes in Münster wird de Castro Vorträge über sein Forschungsthema sowie andere mit der brasilianischen und portugiesischen Rechtsgeschichte verbundene Themen halten. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist die neuere Ideengeschichte, insbesondere im zeitgenössischen Strafrecht. In jüngster Zeit beschäftigt der Rechtshistoriker sich mit der Aufklärung in Südeuropa, den Brüchen und Kontinuitäten im Strafrecht zwischen Absolutismus und Liberalismus und mit der Geschichte des Strafrechtes zwischen dem 18. und 19. Jahrhundert in Portugal und in Brasilien.

Prof. Oestmann ist Hauptantragsteller des Exzellenzclusters und leitet dort das Forschungsprojekt A2-13 „Geschichte der Rechtsdurchsetzung“. (han)