Förderfähig
Förderfähige Vorhaben
Der Fachbereich 09 Philologie fördert
Gefördert werden können sowohl Studienaufenthalte als auch Kurzaufenthalte, in deren Rahmen keine regulären Lehrveranstaltungen der Gasthochschule besucht werden (etwa für Abschlussarbeiten) sowie Forschungsmodule (= Forschungspraktika) bis zu sechs Monaten von Studierenden. Semesterstipendien im Erasmus-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine Erasmus-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer Erasmus-Kooperation gefördert wurden oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist.
Sprachkurse (mindestens 25 Wochenstunden) von Studierenden und Doktoranden an staatlichen Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Sprachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Universität Münster vorliegt.
Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden. Fachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Universität Münster vorliegt. Fachkurse sind zum Beispiel Summer Schools/Sommerschulen an ausländischen Universitäten. Kongress- bzw. Konferenzteilnahmen können nicht gefördert werden.
Reisen von Studierenden oder Doktoranden, zum Beispiel zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben oder Simulationsveranstaltungen, können weltweit und mit bis zu zwölf Tagespauschalen gefördert werden.
Reisen von mindestens fünf Studierenden oder Doktoranden können weltweit und mit bis zu zwölf Tagespauschalen pro Teilnehmer gefördert werden. Die Organisation der Reise und die Bewerbung erfolgt durch einen Lehrenden (vgl. "Bewerbung"). Ab dem Förderjahr 2014 müssen Studienreisen nicht mehr zwangsläufig von dem organisierenden Lehrenden begleitet werden.
Bitte beachten: Vor dem Hintergrund der geringen Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel werden Studienreisen am Fachbereich 09 Philologie nachrangig gegenüber Vorhaben in den übrigen Förderlinien gefördert.
Desweiteren können innerhalb von PROMOS Stipendien beantragt werden für Auslandsaufenthalte im Rahmen von Praktika bei internationalen Organisationen, Unternehmen und Schulen. Studierende bewerben sich hierfür beim Career Service, der auch die Auswahl der Stipendiaten vornimmt.
Weitere Informationen auf den Seiten des Career Service