Allgemeine Infos
Förderungsvoraussetzungen
Infos der Fachbereiche
Fördervoraussetzungen
Um ein PROMOS-Stipendium kann sich bewerben, wer
- zum Bewerbungszeitpunkt und während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der Universität Münster regulär immatrikuliert ist (in Bachelor-, Master-, Diplom, Magister-, Staatsexamensstudiengänge usw.; Studierende, die für einen Promotionsgang eingeschrieben sind, können sich nur für bestimmte Programmlinien bewerben (Sprachkurse, Fachkurse, Studienreisen. Ausnahme: Studierende der Medizin. Nähere Informationen siehe „Förderlinien“).
Kombination von PROMOS mit anderen Stipendien
- Eine Kombination von Stipendien, die ausschließlich für das Studium in Münster bestimmt sind und einer PROMOS-Förderung des Auslandsaufenthaltes ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch notwendig nachzuweisen, dass die stipendiengebende Organisation das Auslandsvorhaben nicht fördert.
- Stipendiat*innen erkundigen sich bitte direkt bei ihrer stipendiengebenden Organisation, ob diese den Auslandsaufenthalt fördern würde. Die meisten öffentlichen und privaten Stiftungen, wie z.B. Begabtenförderungswerke, fördern auf Antrag auch studienbezogene Auslandsprojekte ihrer Stipendiat*innen.
- Der Bewerbung muss dann eine unterschriebene Bestätigung über die Ablehnung einer Auslandsförderung durch die stipendiengebende Organisation beigefügt werden. (Siehe Anlage 1, PROMOS-Bewerbungsformular)
- PROMOS-Stipendiat*innen sind verpflichtet die PROMOS-Förderung bei anderen öffentlichen deutschen stipendiengebenden Organisationen anzugeben.
- Eine Doppelförderung von "Erasmus+" und PROMOS ist nicht möglich.
Mehrere PROMOS-Förderungen
- BewerberInnen, die bereits in einem früheren Ausbildungsabschnitt (z.B. BA) über PROMOS gefördert wurden, können in einem späteren Ausbildungsabschnitt (z.B. MA) erneut ein PROMOS-Stipendium in Anspruch nehmen.
- Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (BA, MA, Diplom, Saatsexamen etc.) können mehrere PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, wenn diese in der Summe den Gesamtförderzeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten.
Förderung und Aufenthaltsdauer
- In den meisten Fällen ist eine volle Förderung des Aufenthaltes mit den PROMOS-Mitteln nicht möglich. Häufig wird daher nur ein Teil der tatsächlich im Ausland verbrachten Zeit durch PROMOS gefördert. Darüber hinaus ist es auch die Regel, dass ein Auslandsvorhaben entweder mit monatlichen Teilstipendienraten unterstützt wird oder mit einer Reisekostenpauschale. In seltenen Fällen kann auch beides gewährt werden.
- Die Mindestförderdauer der jeweiligen Fördermaßnahmen laut Ausschreibung sind einzuhalten. Für die darüber hinaus gehende Förderungszeit (bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer) gilt:
Von Tag 1- 14 kann eine halbe Monatsrate gezahlt werden, vom 15. bis 30. Tag eine ganze.
- Die Aufenthaltsdauer wird an der Universität Münster über das Certificate of Arrival and Departure überprüft, auf dem die Gasteinrichtung die Ankunft- und Abreisedaten bestätigen muss.
Reisewarnungen
- Auslandsaufenthalte in Länder, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, haben keine Aussicht auf Förderung. Wir behalten uns vor, im Falle einer während des Aufenthaltes ausgesprochenen Reisewarnung, die Förderung oder Teile der Förderung zurückzufordern.
- Wir empfehlen allen BewerberInnen dringend, sich vor der Abreise – insbesondere in Regionen mit kritischer Sicherheitslage – im System ELEFAND („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren.
Infos der Fachbereiche
Da in der Regel die PROMOS-Beauftragten der Fachbereiche die Kandidat*innen für das Stipendium auswählen (Ausnahmen stellen Auslandsaufenthalte im Rahmen von Hochschulpartnerschaften dar), sollten die jeweiligen fachbereichsspezifischen Bewerbungsmodalitäten unbedingt beachtet werden:
Die PROMOS-Beauftragten:
Informationen der Fachbereiche:
Förderlinien - Welche Vorhaben können durch PROMOS unterstützt werden?
Studienaufenthalte, Forschungsmodule & Kurzaufenthalte für Abschlussarbeiten
Praktika (Career Service)
Fachsprachkurse
Fachkurse
Studienreisen (Gruppenreisen)
Wettbewerbsreisen
Um der Vielfalt an Auslandsvorhaben gerecht zu werden, enthält das PROMOS-Stipendienprogramm unterschiedliche Förderlinien. Für diese gelten verschiedene Kriterien, die im Folgenden übersichtlich aufgelistet werden. Darüber hinaus sollten sich Bewerber*innen über mögliche fachbereichsspezifische Änderungen direkt am Fachbereich informieren.
Hinweis:
- Doktorand*innen können über das PROMOS-Stipendienprogramm in der Regel nicht gefördert werden (Ausnahmen: Sprachkurse, Fachkurse, Studienreisen, s.u.).
- Kurzzeit- und Jahresstipendien für Doktorand*innen sowie Jahresstipendien für Studierende können weiterhin direkt über den DAAD beantragt werden.
Studienaufenthalte & Kurzaufenthalte für Abschlussarbeiten
- Dauer des Aufenthalts: mindestens 1 bis maximal 6 Monate
- Art der Förderung: Studienaufenthalte können mit Teilstipendienpauschalen (350 - 550 € monatlich) je nach Zielland und/oder einer Reisekostenpauschale gefördert werden.
Gefördert werden:
- Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen
- Forschungsmodule (= Forschungspraktika) an ausländischen Hochschulen/Forschungseinrichtungen
- Kurzaufenthalte für Abschlussarbeiten an ausländischen Hochschulen/Unternehmen
Nicht gefördert werden aufgrund von DAAD-Richtlinien oder Richtlinien der Universität Münster:
-
Studiengebühren
-
Studienaufenthalte von nicht deutschen Staatsangehörigen in ihr Heimatland. (Als Heimatland gilt das Land, in dem sich der/die Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.)
-
Studienaufenthalte im "Erasmus+"-Raum
Ausnahmeregelung für Studienaufenthalte:
Bitte beachten Sie, dass Studienaufenthalte im Erasmus+ Gebiet nur gefördert werden, wenn das ernsthafte Bemühen um eine Erasmus+ Partnerschaft von Seiten des betreffenden Fachbereichs der Universität Münster und eine Ablehnung der jeweiligen anderen Hochschule schriftlich (hier reicht eine E-Mail) dokumentiert ist.
-
Praktische Forschungsmodule
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von praktischen Forschungsmodulen im Erasmus+ Raum über PROMOS grundsätzlich nicht möglich ist. Sie können sich über das Erasmus+ Praktikumsprogramm bewerben.
www.uni-muenster.de/CareerService/infos/praktika/finanzierung/erasmus.html
Hinweise zu Kurzaufenthalten zur Anfertigung von Abschlussarbeiten:
Für eine Förderung des Aufenthalts müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet.
- Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht.
- Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, solange:
- Der Bewerbung ein detaillierter Zeitplan beigefügt wird, der später auch zur Erfolgskontrolle herangezogen werden kann.
- Der Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt.
Praktika
- Dauer des Aufenthalts: mindestens 6 Wochen bis maximal 6 Monate
- Art der Förderung: Praktika werden an der Universität Münster in der Regel mit Reisekostenpauschalen und/oder Teilstipendienraten gefördert.
- Hinweis: PROMOS-Stipendien für Praktika werden vom Career Service der Universität Münster vergeben.
Sprachkurse
- Dauer des Aufenthalts: mindestens 3 Wochen bis maximal 6 Monate
- Für die Bewerbung um eine Förderung von Sprachaufenthalten ist kein Sprachnachweis notwendig.
- Achtung! Sprachkurse können erst ab einer Dauer von 25 Wochenstunden gefördert werden.
- Art der Förderung: Fachsprachkurse werden mit Teilstipendienraten (350 - 550 € monatlich je nach Zielland) und/oder einer Kurspauschale (500 €) und/oder einer Reisekostenpauschale gefördert.
Gefördert werden können:
- Sprachkurse von Studierenden und Doktorand*innen an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland.
- Sprachkurse, die in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums stattfinden, sofern eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Universität Münster vorliegt.
Fachkurse
- Dauer des Aufenthalts: maximal 6 Wochen
- Als Fachkurse gelten z. B. Sommerkurse / -schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen, die Bestandteile von Unterricht enthalten.
- Art der Förderung: Fachkurse können mit Teilstipendienraten (350 - 550 € monatlich je nach Zielland) und/oder einer Kurspauschale (500 €) und/oder einer Reisekostenpauschale gefördert werden.
Gefördert werden:
- Fachkurse für Studierende und Doktorand*innen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden.
- Fachkurse, die in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums stattfinden, sofern eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Universität Münster vorliegt.
Nicht gefördert werden:
- Kongress- bzw. Konferenzteilnahmen, da diese bereits über andere Programme des DAAD gefördert werden.
Studienreisen (Gruppenreisen)
- Dauer des Aufenthalts: maximal 12 Tage
- Reisen von mind. 5 Studierenden oder Doktorand*innen.
- Neben Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke, muss die Begegnung mit internationalen Studierenden und Wissenschaftler*innen vor Ort im Mittelpunkt stehen.
- Art der Förderung: Studienreisen können mit Tagespauschalen (45 €) gefördert werden.
Gefördert werden:
- Studierende und teilnehmende Doktorand*innen
- Max. eine Begleitperson (z.B. Hochschuldozent*in der Universität Münster)
Nicht gefördert werden:
- Konzertreisen, da diese über ein eigenes Förderprogramm des DAAD gefördert werden können
Hinweis:
- Die Bewerbung erfolgt gemeinschaftlich durch die organisierenden Lehrenden (siehe Abschnitt "Bewerbung").
Wettbewerbsreisen
- Dauer des Aufenthalts: maximal 12 Tage
- Der Wettbewerb sollte im Mittelpunkt der Reise stehen.
- Die Reise muss nicht von einem/einer Hochschulvertreter*in begleitet werden.
- Gefördert werden Reisen zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland, z. B. National Model United Nations in New York, Programmierweltmeisterschaften, EU-Simulationsveranstaltungen u. ä.
- Art der Förderung: Wettbewerbsreisen können mit Tagespauschalen (45 € ) gefördert werden.
Gefördert werden:
- Studierende und Doktorand*innen
- Eine Begleitperson (z. B. Hochschuldozent*in der Universität Münster)
Hinweis:
Stipendienhöhe
Studienaufenthalte, Forschungsmodule & Kurzaufenthalte für Abschlussarbeiten
Praktika (Career Service)
Sprachkurse und Fachkurse
Studienreisen (Gruppenreisen) & Wettbewerbsreisen
Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
PROMOS-Stipendien umfassen je nach Programmlinie unterschiedliche Förderpauschalen. Diese basieren auf den vom DAAD festgesetzten länderspezifischen Fördersätzen.
Im Folgenden wird ein Überblick über die jeweiligen Förderpauschalen im Hinblick auf die unterschiedlichen Programmlinien gegeben.
Hinweise:
- Die an der Universität Münster für ein Auslandsvorhaben bewilligten Stipendiengelder liegen aufgrund des hohen Bewerberaufkommens in der Regel deutlich unter der maximal möglichen Fördersumme. Über die Höhe des jeweiligen Stipendiums (ob Reisekosten und/oder monatliche Teilstipendien und/oder eine Kursgebührenpauschale gezahlt werden) entscheiden in den meisten Fällen die Auswahlkommissionen in den Fachbereichen. Nur bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Hochschulpartnerschaften und bei Praktika werden die Stipendien durch Auswahlkommissionen des International Office bzw. Career Service vergeben.
- Für Auslands-BAföG-EmpfängerInnen gilt: Eine monatliche PROMOS-Förderung bis zu 300 € ist anrechnungsfrei.
Studienaufenthalte, Forschungsmodule & Kurzaufenthalte für Abschlussarbeiten
- monatliche Teilstipendienrate zwischen 350 € und 550 € (je nach Zielland)
- und/oder länderspezifische Reisekostenpauschale
Hinweis:
- In der Regel wird nur ein Teil des Aufenthalts durch Teilstipendienraten oder einer Reisekostenpauschale finanziert.
- Studiengebühren werden nicht finanziert.
Praktika
- Reisekostenpauschale und/oder länderspezifische monatliche Teilstipendienrate (siehe Career Service)
Sprachkurse und Fachkurse
- monatliche Teilstipendienrate zwischen 350 € und 550 € (je nach Zielland)
- und/oder länderspezifische Reisekostenpauschale
- und/oder eine einmalige Kursgebührenpauschale in Höhe von 500 €
Studienreisen (Gruppenreisen) & Wettbewerbsreisen
- Tagespauschalen pro Teilnehmer*in: 45 €
Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Stipendiat*innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen, können Sonderbedarf von bis zu 10.000 Euro beantragen.
- Voraussetzung:
- es handelt sich um auslandsbedingte Mehrkosten (Kosten, die ausschließlich in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt stehen) und
- andere Träger gewähren keine Unterstützung.
- Erforderliche Nachweise für eine Antragsstellung:
- Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
- weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben
- Ansprechpartner:innen im International Office sind Tobias Kulakowski und Dr. Petra Hille
Bewerbung
Die erfolgreiche Bewerbung
Bewerbungen auf ein PROMOS-Stipendium für
- Studienaufenthalte / Kurzaufenthalte für Abschlussarbeiten
- Sprachkurse
- Fachkurse
- Wettbewerbsreisen
...erfolgen durch das Online-Portal. Zusätzlich muss das unterschriebene Registrierungsformular per Email an promos.io@uni-muenster.de gesendet werden. Dieses Formular wird nach Absenden der Bewerbung automatisch im Portal erzeugt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden, um es dann eingescannt per Email zu versenden. Alternativ kann das Registrierungsformular auch digital unterschrieben werden nachdem es im Portal erzeugt worden ist.
Hinweise:
- Die Einhaltung der beschriebenen formellen Anforderungen gilt als Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung. Unvollständige Stipendienanträge können nicht berücksichtigt werden.
- Wichtige Formulare und Dokumente rund um das PROMOS-Stipendienprogramm und die Bewerbung finden Sie im Download-Bereich (siehe rechte Spalte "Downloads").
- Am Ende des Auslandsaufenthaltes muss das unterschriebene und gestempelte Certificate of Arrival / Departure per E-Mail an promos.io@uni-muenster.de gesendet werden.
Achtung: Bei nicht vorliegendem Certificate of Arrival / Departure muss das Stipendium zurückgezahlt werden!
- Auslandsaufenthalte in Länder oder Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, haben keine Aussicht auf Förderung. Wir behalten uns vor, im Falle einer während des Aufenthaltes ausgesprochenen Reisewarnung die Förderung oder Teile der Förderung zurückzufordern.
- Wir empfehlen allen Bewerber*innen dringend, sich vor der Abreise – insbesondere in Regionen mit kritischer Sicherheitslage – auf der Seite des Auswärtigen Amtes („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren.
Sonderregelungen:
Fristen
Die folgenden Fristen sind für eine Bewerbung (Ausnahme: Praktika) einzuhalten:
- Bewerbungen für Vorhaben, die im Zeitraum Januar-Juni beginnen: 15.10. (des Vorjahres)
- Bewerbungen für Vorhaben, die im Zeitraum Juli-Dezember beginnen: 15.04.
- Für Praktika gelten andere Bewerbungsfristen (siehe Career Service)
Hinweise:
- Bewerbungen, die nach Ablauf der jeweiligen Frist eingereicht werden, können für das laufende Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
- Für Sprachzeugnisse gilt eine Nachreichfrist von vier Wochen, wenn die Inanspruchnahme der Nachreichfrist zuvor dem International Office mitgeteilt wurde. Für andere Bewerbungsunterlagen kann kein Anspruch auf eine Nachreichfrist erhoben werden.
- Ausstellung von Englisch-Sprachzeugnissen: Das Sprachenzentrum bietet für Studierende der Universität Münster aller Fächer Sprachprüfungen in Englisch u. a. zum Erwerb des DAAD-Sprachzeugnisses an:
http://spz.uni-muenster.de/de/sprachzeugnisse
Bewerbungsunterlagen
I. Folgende Unterlagen müssen im Online-Portal hochgeladen werden:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Personalausweises/ Reisepasses
-
Motivationsschreiben (Vorgaben zum Inhalt des Motivationsschreibens)
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Auflistung der bisherigen Studienleistungen mit Notenangaben (Transcipt of Records). Dies kann auch ein Ausdruck aus den Prüfungsverwaltungsprogrammen sein, wie QISPOS oder Wilma. Masterstudierende können auch gerne zusätzlich das Bachelorzeugnis mit einreichen.
- Sprachnachweis über die Unterrichts-/Forschungs- bzw. Arbeitssprache im Gastland (nicht älter als vier Jahre)
Akzeptiert werden zum Beispiel folgende Sprachnachweise (im Bewerbungsjahr max. vier Jahre alt):
- offizielle Sprachzertifikate wie TOEFL, IELTS, DELF etc.,
- Sprachkursschein mit Angabe des Niveaus (mind. B1),
- DAAD-Sprachzeugnis,
- Fremdsprache bis zum Abitur, durchschnittliche Mindestnote 3+ (09 Punkte)
- Bewerber*innen für Sprachkursstipendien müssen keinen Sprachkursnachweis einreichen.
- Wenn die Veranstaltungen, die im Gastland besucht werden, in deutscher Sprache stattfinden, ist kein Sprachnachweis notwendig. Dies muss im Anschreiben erwähnt werden.
- Bei Kurzaufenthalten für Abschlussarbeiten zusätzlich:
Auswahlverfahren
- Die Bewerbungen werden im International Office hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und ihrer Förderwürdigkeit geprüft und anschließend an die PROMOS-Beauftragten der entsprechenden Fachbereiche weitergeleitet. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch fachbereichsinterne Auswahlkommissionen (PROMOS-Beauftragten der Fachbereiche) bzw. bei Aufenthalten im Rahmen von Hochschulpartnerschaften und Praktika durch interne Auswahlkommissionen des International Office und des Career Service.
- Der gesamte Auswahlprozess dauert ca. 8 Wochen, eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung erfolgt in jedem Fall ca. 2 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Auswahlkriterien
- Vorrangige Auswahlkriterien:
- Erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Auslandsaufenthaltes für den weiteren Studienverlauf
- Einschlägige Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache
- Zusätzliche Kriterien, die nachrangig für die Auswahl berücksichtigt werden können:
- Vorbereitung des Vorhabens (Motivationsschreiben)
- Gesellschaftliches und soziales Engagement
- Kenntnisse der Landessprache (sofern nicht Unterrichtssprache)