Förderungsvoraussetzungen
Infos der Fachbereiche
Fördervoraussetzungen
Um ein PROMOS-Stipendium kann sich bewerben, wer
- zum Bewerbungszeitpunkt und während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der Universität Münster regulär immatrikuliert ist (in Bachelor-, Master-, Diplom, Magister-, Staatsexamensstudiengänge usw.; Studierende, die für einen Promotionsgang eingeschrieben sind, können sich nur für bestimmte Programmlinien bewerben (Sprachkurse, Fachkurse, Studienreisen. Ausnahme: Studierende der Medizin. Nähere Informationen siehe „Förderlinien“).
Kombination von PROMOS mit anderen Stipendien
- Eine Kombination von Stipendien, die ausschließlich für das Studium in Münster bestimmt sind und einer PROMOS-Förderung des Auslandsaufenthaltes ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch notwendig nachzuweisen, dass die stipendiengebende Organisation das Auslandsvorhaben nicht fördert.
- Stipendiat*innen erkundigen sich bitte direkt bei ihrer stipendiengebenden Organisation, ob diese den Auslandsaufenthalt fördern würde. Die meisten öffentlichen und privaten Stiftungen, wie z.B. Begabtenförderungswerke, fördern auf Antrag auch studienbezogene Auslandsprojekte ihrer Stipendiat*innen.
- Der Bewerbung muss dann eine unterschriebene Bestätigung über die Ablehnung einer Auslandsförderung durch die stipendiengebende Organisation beigefügt werden. (Siehe Anlage 1, PROMOS-Bewerbungsformular)
- PROMOS-Stipendiat*innen sind verpflichtet die PROMOS-Förderung bei anderen öffentlichen deutschen stipendiengebenden Organisationen anzugeben.
- Eine Doppelförderung von "Erasmus+" und PROMOS ist nicht möglich.
Mehrere PROMOS-Förderungen
- BewerberInnen, die bereits in einem früheren Ausbildungsabschnitt (z.B. BA) über PROMOS gefördert wurden, können in einem späteren Ausbildungsabschnitt (z.B. MA) erneut ein PROMOS-Stipendium in Anspruch nehmen.
- Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (BA, MA, Diplom, Saatsexamen etc.) können mehrere PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, wenn diese in der Summe den Gesamtförderzeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten.
Förderung und Aufenthaltsdauer
- In den meisten Fällen ist eine volle Förderung des Aufenthaltes mit den PROMOS-Mitteln nicht möglich. Häufig wird daher nur ein Teil der tatsächlich im Ausland verbrachten Zeit durch PROMOS gefördert. Darüber hinaus ist es auch die Regel, dass ein Auslandsvorhaben entweder mit monatlichen Teilstipendienraten unterstützt wird oder mit einer Reisekostenpauschale. In seltenen Fällen kann auch beides gewährt werden.
- Die Mindestförderdauer der jeweiligen Fördermaßnahmen laut Ausschreibung sind einzuhalten. Für die darüber hinaus gehende Förderungszeit (bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer) gilt:
Von Tag 1- 14 kann eine halbe Monatsrate gezahlt werden, vom 15. bis 30. Tag eine ganze.
- Die Aufenthaltsdauer wird an der Universität Münster über das Certificate of Arrival and Departure überprüft, auf dem die Gasteinrichtung die Ankunft- und Abreisedaten bestätigen muss.
Reisewarnungen
- Auslandsaufenthalte in Länder, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, haben keine Aussicht auf Förderung. Wir behalten uns vor, im Falle einer während des Aufenthaltes ausgesprochenen Reisewarnung, die Förderung oder Teile der Förderung zurückzufordern.
- Wir empfehlen allen BewerberInnen dringend, sich vor der Abreise – insbesondere in Regionen mit kritischer Sicherheitslage – im System ELEFAND („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren.
Infos der Fachbereiche
Da in der Regel die PROMOS-Beauftragten der Fachbereiche die Kandidat*innen für das Stipendium auswählen (Ausnahmen stellen Auslandsaufenthalte im Rahmen von Hochschulpartnerschaften dar), sollten die jeweiligen fachbereichsspezifischen Bewerbungsmodalitäten unbedingt beachtet werden:
Die PROMOS-Beauftragten:
Informationen der Fachbereiche: