Promotion
Am Fachbereich 09 Philologie ist die Umsetzung eines individuellen Promotionsvorhabens ebenso möglich wie das Promovieren in einem strukturierten Programm.
Am Fachbereich 09 Philologie ist die Umsetzung eines individuellen Promotionsvorhabens ebenso möglich wie das Promovieren in einem strukturierten Programm.
Promotionsordnung des Fachbereichs 9 Philologie vom 28.03.2024
Promotionsordnung der Fachbereiche Geschichte/Philosophie und Philologie (07/2012)
Promotionsordnung der Graduiertenschule "Empirical and Applied Linguistics"
Promotionsordnung der Graduiertenschule "Practices of Literature"
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fach selbständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation erwirbt die Habilitandin/der Habilitand die Lehrbefugnis (venia legendi) in dem Fach, für das die Lehrbefähigung ausgesprochen wird, und das Recht, die Bezeichnung "Privatdozentin/Privatdozent" zu führen.
Weitere Informationen liefern die Habilitationsordnung des Fachbereichs Philologie (pdf) sowie die Handreichung zur Gestaltung von Habilitationsvorträgen am Fachbereich Philologie (pdf).