Voraussetzungen für ein Promotionsstudium
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Sind sie bereit für eine Promotion? Informationen zu den Voraussetzungen

Damit Ihr Traum von der Promotion in Erfüllung gehen kann, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten: Muss man sich für ein Promotionsstudium einschreiben? Was ist bei der Wahl des Promotionsfachs zu beachten, und welcher Studienabschluss wird vorausgesetzt? Welche Anforderungen gibt es an Ihre Sprachkenntnisse, und was hat es mit der Betreuungsvereinbarung auf sich?

Der folgende Überblick dient zu Ihrer ersten Orientierung. Bitte konsultieren Sie hinsichtlich der für Ihren Fall geltenden Details die Promotionsordnung und Ihre:n Fachstudienberater:in!

  • Einschreibung

    Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt durch Einschreibung in das Promotionsstudium. Während der Dauer der Promotion sollen die Promotionsstudierenden an der Universität Münster eingeschrieben sein. Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und Prüfungsdurchführung müssen die Promovierenden an der Universität Münster immatrikuliert sein.

    Die Einschreibung erfolgt in ein Promotionsfach (s.u.) und setzt den Nachweis eines einschlägigen Abschlusses (s.u.) sowie bestimmter Sprachkenntnisse (s.u.) voraus. Bei der Immatrikulation in ein Promotionsstudium ist darüber hinaus eine Betreuungsvereinbarung (s.u.) vorzulegen.

  • Fachwahl

    Das Promotionsfach entspricht in der Regel dem bzw. einem Fach des der Promotion vorausgehenden Abschlusses, doch kann in begründeten Fällen auch ein anderes Fach gewählt werden.

    In Ausnahmefällen kann die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses auch einen Abschluss in einem anderen Fach als einschlägig anerkennen, wenn der/die Betreuer:in bzw. die Betreuergruppe die fachliche und persönliche Eignung des/der Promovend:in für das Promotionsfach bestätigt. Die/der Vorsitzende kann im Benehmen mit dem/der Erstbetreuer:in die Anerkennung mit der Auflage verbinden, während des Promotionsstudiums angemessene zusätzliche Studienleistungen im Promotionsfach zum Ausgleich fachlicher Defizite zu erbringen.

  • Erforderlicher Abschluss

    Die Einschreibung setzt den Nachweis eines der folgenden Abschlüsse voraus:

    • mit mindestens 2,50 bewerteter Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als ‚Bachelor’ verliehen wird;
    • Abschluss nach einem einschlägigen, in der Regel mit mindestens 1,50 abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach („Fast-Track-Promotion“). Diese können vor Aufnahme des Promotionsstudiums oder studienbegleitend durchgeführt werden. Im Einzelnen wird dies von der/dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses auf Vorschlag der/des Erstbetreuer:in oder der Betreuergruppe im Rahmen der Betreuungsvereinbarung (s.u.) geregelt.
    • oder einen mit mindetens 2,50 bewerteter Abschluss in einem einschlägigen Masterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von zwei bis vier Semestern, dem ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossener Studiengang vorausgeht

    Einschlägige Abschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden auf Antrag anerkannt, wenn sie den oben genannten Abschlüssen gleichwertig sind. Einschlägig ist ein Abschluss, der fachlich dem gewählten Promotionsfach (s.o.) entspricht.

  • Sprachkenntnisse

    Je nach Promotionsfach gibt es bei der Immatrikulation unterschiedliche Anforderungen an Ihre Sprachkenntnisse. In der Regel werden von Ihnen funktionale Kenntnisse des Englischen und mindestens einer weiteren modernen Fremdsprache erwartet, da inzwischen viele Publikationen und Kongresse auf eine internationale wissenschaftliche Community abzielen. Darüber hinaus werden insbesondere in den historischen Disziplinen oft Latein- und/oder Griechischkenntnisse vorausgesetzt. 

    Bei Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können überdies Deutschkenntnisse in bestimmten Umfang verlangt werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Dissertation in der Regel in deutscher Sprache verfasst werden soll und auch die Disputatio auf deutsch oder englisch abzuhalten ist. Darüber hinaus können für das begleitende, fachspezifische Studienprogramm Kenntnisse der deutschen und/oder englischen Sprache erforderlich sein.

  • Betreuungsvereinbarung

    Zwischen der/dem Promovend:in und der Betreuergruppe wird eine schriftliche Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser Betreuungsvereinbarung werden

    • die Pläne und Ziele der/des Promovend:in,
    • die aus der Sicht der Betreuergruppe zu erwerbenden weiteren Qualifizierungen der/des Promovend:in,
    • das individuelle Studienprogramm,
    • der Arbeits- und Zeitplan,
    • die Mitglieder der Betreuergruppe sowie deren Aufgaben und Verpflichtungen

    festgehalten. Die Betreuungsvereinbarung ist bei der Immatrikulation in einem Promotionsstudiengang vorzulegen. Sollte der Ablauf der Arbeiten eine Änderung der ursprünglichen Planung erforderlich machen, muss die Betreuungsvereinbarung angepasst werden.