Kontrastsprache
Im Verlauf des Studiums müssen die Studierenden eine Kontrastsprache in ihren Grundzügen erlernen. Dies zielt darauf ab, dass sich die Studierenden als Lernende erfahren und bewusst Einblicke in fremdsprachliche Lernprozesse gewinnen. Mit den persönlichen Erfahrungen sprachlicher Vielfalt sollen sie die Bedingungen von Deutschlernenden besser einschätzen und berücksichtigen können. Der Nachweis darüber erfolgt über den Besuch eines Sprachkurses im Umfang von mind. 50 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs muss bestanden werden.
Bei der zu lernenden Kontrastsprache muss es sich um eine nicht indoeuropäische Sprache handeln, also z. B. um Arabisch, Türkisch, Finnisch, Ungarisch, Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Swahili oder Yoruba, etc. Der Auswahl Ihrer Kontrastsprache sollte ein Beratungsgespräch bei Frau Dr. Andrea Schilling (Sprachenzentrum) vorausgehen, damit keine Probleme bei der Anerkennung auftreten.
Der Lernprozess wird durch begleitende Portfolioarbeit dokumentiert und reflektiert. Eine zweistündige Einführung in die Portfolioarbeit wird jeweils zu Beginn des Semesters im Sprachenzentrum angeboten. Das Portfolio bildet die Grundlage für die Benotung der Veranstaltung "Sprachkurs: Kontrastsprache" (der Sprachkurs selbst muss lediglich bestanden werden).
Bitte melden Sie sich in dem Semester, in dem Sie den Sprachkurs besuchen, zur Veranstaltung "Einführung in die Portfolioarbeit" (Sabine Beyer / Katharina Grenningloh) an. Diese Einführung (zweistündig) wird sowohl im WiSe als auch im SoSe angeboten. Die Termine werden auf der Webseite des Sprachenzentrums bekannt gegeben.
Die Sprachkurse (4 SWS) können in den verschiedenen Einrichtungen der Universität Münster, aber auch in anderen Einrichtungen absolviert werden. An der Universität Münster werden Sprachkurse innerhalb der Allgemeinen Studien (Kompetenzbereich 1) sowie (nur) im WiSe am Sprachenzentrum angeboten. Bei Kursen des Sprachenzentrums erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Kurs per Email an Dr. Andrea Schilling – die Anmeldefrist endet am 30. September. Falls Sie die von Ihnen gewählte Kontrastsprache in Einrichtungen außerhalb der Universität erlernen wollen, müssen Sie sich die Sprachkurse zuvor genehmigen lassen.