FAQs

Studienaufnahme ab WS 2016/17

Bewerbung
Spezialisierung DaF oder DaZ
Lehrveranstaltungen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Regelstudienzeit
Praktikum
Abschlussprüfung

  

Bewerbung 

  • Wann (in welchem Semester) kann ich mich bewerben?
    Die nächste Bewerbungsfrist endet am 10.12.2024. Hinweise zur Bewerbung finden Sie im Menüpunkt "Zulassung".
  • Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?
    Ja, es werden pro Jahr nur 40 Studierende aufgenommen.
    Auswahlkriterium ist die Abschlussnote des neuphilologischen Faches bzw. die Durchschnittsnote aller neuphilologischen Fächer.
  • Muss ich meiner Bewerbung ein Motivationsschreiben beilegen?
    Nein, es genügen der Bewerbungsbogen und der Scan eines beglaubigten Nachweises über einen universitären Abschluss in einem neuphilologischen Fach.
  • Reicht es aus, eine eingescannte beglaubtigte Zeugniskopie auszudrucken oder muss die originale Beglaubigung des Zeugnisses vorliegen?
    Nach einer erfolgreichen Bewerbung benötigen wir für die Unterlagen eine Zeugniskopie mit einem originalen Beglaubigungsstempel.
  • Mein Bachelor-Zeugnis liegt noch nicht vor, ich habe aber bereits alle Studien-/Prüfungsleistungen bis auf die B.A.-Arbeit erbracht. Kann ich mich trotzdem bewerben? 
    Nein. Eine Bewerbung ist nur mit einem bereits vorliegenden Abschlusszeugnis möglich. 
  • Welche Noten (Gesamtnote, Einzelnote neuphilologisches Fach) zählen bei der Bewerbung?
    Grundlage für die Zulassung ist die Abschlussnote (universitäres Abschlusszeugnis) des neuphilologischen Faches bzw. – bei mehreren neuphilologischen Fächern – deren Durchschnittsnote.
  • Ich habe vor, mich zu bewerben. Kann ich bereits vor der Zulassung Studienleistungen außercurricular erbringen?
    Nein. Ein außercurriculares Studium des Zertifikat DaFZ ist nicht möglich.
  • Ich habe keinen Studienplatz erhalten. Haben Sie Hinweise für mich, welche Hochschulen ähnliche Zertifikate anbieten?
    Im Menüpunkt "Links" finden Sie eine Liste der vom BAMF anerkannten Zertifikate/Zusatzausbildungen (Stand September 2017).
  • Ich habe einen Bachelorabschluss für Grundschullehramt und habe dazu das Fach Deutsch studiert, das bei uns aber "Sprachliche Grundbildung" heißt. Erfülle ich damit die Zulassungsvoraussetzung "Studienabschluss in einem neuphilologischen Fach"?
    Ja, Sie erfüllen die genannte Zulassungsvoraussetzung. Wir unterscheiden nicht zwischen unterschiedlichen Lehramtsabschlüssen. Alle sind gleichberechtigt. Wichtig für das Studium des DaFZ-Zertifikats ist, dass Sie eine sprachwissenschaftliche Grundausbildung haben und dass die studierte Philologie Hauptinhalt Ihres Studiums war. Im Falle des Faches "Sprachliche Grundbildung" ist sie das.

  

Spezialisierung DaF oder DaZ

  • Kann ich auch beide Schwerpunkte studieren?
    Studierende, die nach der Studienordnung 2020 studieren, müssen sich für eine der beiden Spezialisierungen entscheiden. Sie müssen sich jedoch nicht sofort festlegen, sondern können die Spezialisierung wählen, bis Sie Veranstaltungen aus Modul 3 (Spezialisierungsmodul) belegen.
    Studierende, die das Zertifikatsstudium nach der Studienordnung 2016/2017 aufgenommen haben, können eine Doppelspezialisierung wählen. Dazu müssen sie beide Spezialisierungsmodule des Modul 3 studieren und beide Praktika absolvieren. Beachten Sie bitte außerdem die Hinweise zum Punkt: "Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung, wenn ich beide Schwerpunkte (DaF und DaZ) studiere?".
  • Erhalte ich nach Abschluss des Zertifiktasstudiums ein Zertifikat, das beide Schwerpunkte – DaF und DaZ – ausweist?
    Nein. Der von Ihnen gewählte Schwerpunkt wird als solcher im Zertifikat ausgewiesen. Nur wenn Sie beide Schwerpunkte additiv studieren, werden beide Schwerpunkte auf Ihrem Zertifikat vermerkt.

  

Lehrveranstaltungen

  • Wie melde ich mich zu den Veranstaltungen an?
    Die Anmeldung erfolgt in einer ersten Phase über HIS LSF, in einer zweiten Anmeldephase über SESAM. Die Anmeldezeiträume (i.d.R. gegen Ende der Vorlesungszeit eines Semesters) werden in jedem Semester rechtzeitig im Menüpunkt "Aktuelles" angekündigt .
  • Gibt es Belegempfehlungen für bestimmte Lehrveranstaltungen?
    Studierende des Zertifikats DaFZ, die Germanistik studieren, sollten nach Möglichkeit nicht Lehrveranstaltungen aus den Grund- und Aufbaumodulen wählen. Diese sind inhaltlich oft noch zu elementar, als dass hier bereits spezielle DaFZ-Themen untergebracht werden könnten.
  • Wie erkenne ich, ob eine Lehrveranstaltung eher Grundschulbezug oder eher Bezug zur Erwachsenenbildung aufweist?
    Grundsätzlich können Sie dem Strukturbaum im HIS LSF entnehmen, in welchen Modulen/Studienordnungen die Lehrveranstaltungen angesiedelt sind (z.B. Grund-, Gesamt-, Haupt-, Realschule, Berufskolleg, Gymnasien).

  

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

  • Ich habe vor, mich für das Zertifikat zu bewerben bzw. ich habe einen Studienplatz erhalten. Können alle (thematisch einschlägigen) Lehrveranstaltungen, die ich im Laufe meines Studiums im Bachelor Germanistik/Master of Education Germanistik/Master of Arts Germanistik/EAS-Master bereits erfolgreich absolviert habe, rückwirkend anerkannt werden?
    Eine rückwirkende Anerkennung ist ausschließlich für das Modul 1b möglich. Für die anderen Module ist eine rückwirkende Anerkennung nicht möglich.
  • Können die Veranstaltungen aus dem DaZ-Modul der M.Ed.-Studiengänge für das Zertifikatsstudium anerkannt werden?
    Diese Anerkennung ist nur bei einer Spezialisierung für DaZ möglich.
  • Können im Ausland erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen (z.B. im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes) für das Zertifikat DaFZ anerkannt werden?
    Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die Koordination des Zertifikats DaFZ, um Möglichkeiten und weitere Schritte zu besprechen.
  • Können bereits absolvierte Praktika im DaF-/DaZ-Bereich anerkannt werden?
    s. ausführliche Informationen im Menüpunkt Praktikum
  • Kann eine bereits vor Studienbeginn erlernte Kontrastsprache anerkannt werden?
    Die LV 4, Modul 1 "Kontrastsprache" umfasst neben dem Sprachkurs auch eine begleitende und benotete Reflexion des Sprachlernprozesses. Eine vor dem Studienbeginn erworbene Kontrastsprache kann deshalb nur unter folgenden Bedingungen als äquivalente Leistung zu LV 4, Modul 1 (Sprachkurs und Reflexion des Sprachlernprozesses) anerkannt werden:

    a) Die Kontrastsprache wurde mindestens für ein Jahr lang in einem institutionellen Kontext (Sprachkurs) gelernt (Umfang mind. 120 Unterrichtsstunden als Kompensation für die Reflexion des Sprachlernprozesses).
    b) Über den Sprachlernerfolg liegt eine Note vor (Note aus einer Abschlussklausur oder -prüfung).
    c) Der Sprachkurs liegt nicht länger als max. zwei Jahre zurück (vor Studienbeginn des Zertifikats).

   

Regelstudienzeit

  • Muss ich das Zertifikat Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache in 4 Semestern studieren?
    Die vorgegebene Zeit ist die Regelstudienzeit, also nicht zwingend.
  • Schaffe ich es, das Zertifikat Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache in 4 Semestern parallel zu meinem Masterstudium abzuschließen?
    Grundsätzlich hängt die Studiendauer von Ihrem eigenen Studierverhalten/leistbaren Arbeitspensum ab, es ist aber möglich, das Studium in vier Semestern zu absolvieren. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Zertifikatsstudium im Anschluss an Ihren Masterabschluss abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie weiterhin an der Universität Münster eingeschrieben sind.

 

Urlaubssemester

  • Ich werde für das nächste Semester ein Urlaubssemester beantragen. Normalerweise dürfen während eines Urlaubssemesters keine Leistungen erbracht werden. Gilt dies auch für das Zertifikat DaFZ oder ist hier eine Ausnahme möglich, da dieses nicht über QISPOS verbucht wird und auch nicht zu meinem Hauptstudium gehört?
    Nein, eine Ausnahme ist leider nicht möglich. Auch für das Zertifikat DaFZ dürfen während eines Urlaubssemesters keine Leistungen erbracht werden.

 

  Praktikum

  • s. ausführliche Informationen im Menüpunkt Praktikum

   

Abschlussprüfung

  • Ich muss nur noch die Abschlussprüfung absolvieren. Muss ich dafür noch immatrikuliert sein (als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender)?
    Ja, da Ihr Abschluss andernfalls juristisch nicht abgesichert ist und Sie nicht mehr versichert sind.
  • Wie gehe ich vor, wenn ich alle Leistungsnachweise erbracht habe und die Prüfung ablegen möchte?
    Sie suchen sich einen Prüfer/eine Prüferin, bei dem/der Sie Ihre mündliche/schriftliche Abschlussprüfung ablegen wollen. Der Prüfer/die Prüferin bestätigt auf dem Anmeldeformular für die Abschlussprüfung (s. Downloads), dass er/sie als Prüfer/Prüferin fungiert. Mit dem unterschriebenen Formular und Ihrem Laufzettel wenden Sie sich an die Koordinationsstelle des Zertifikats für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache. Der Koordinator/die Koordinatorin überprüft, ob Sie die Voraussetzung für die Abschlussprüfung erfüllen, also alle Teilleistungen erbracht haben. Bitte achten Sie darauf, dass alle im Laufzettel verzeichneten Lehrveranstaltungen/Teilleistungen unterschrieben und gesiegelt wurden. Bringen Sie außerdem Ihren Personalwausweis und die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters mit.
    Die Abschlussprüfung ist frühestens vier Wochen nach der Anmeldung, spätestens drei Monate nach der Anmeldung abzulegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen Ihr Zertifikat und ein Einzelnotennachweis per Post zugestellt.
  • Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung?
    Sie können zwischen zwei Optionen wählen:

1. eine mündliche Abschlussprüfung: 30-minütige Prüfung

2. eine schriftliche Abschlussarbeit: ca. 30 Seiten (max.)

  • Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung, wenn ich nach Studienordnung 2016/2017 beide Schwerpunkte (DaF und DaZ) studiere?
    Sie können zwischen vier Optionen wählen:

1. eine mündliche Abschlussprüfung: 45-minütige Prüfung für beide Bereiche

2. eine schriftliche Abschlussarbeit: ca. 40 Seiten bis max. 50 Seiten über beide Bereiche

3. zwei schriftliche Abschlussarbeiten à ca. 30 Seiten (max.) über jeweils einen Bereich

4. Kombination aus mündlicher Abschlussprüfung und schriftlicher Abschlussarbeit: 20 Minuten mündliche Prüfung zu einem Bereich, ca. 25 Seiten bis max. 30 Seiten zum anderen Bereich

  • Wer ist prüfungsberechtigt? (Stand WiSe 2022/23)

Bahlo, Dr. Nils
Baßler, Prof. Dr. Moritz
Feixue Zhao M. A.
Beyer, Sabine M.A.
Blasberg, Prof. Dr. Cornelia
Dammers, Eva M. A.
Dimroth, Prof. Dr. Christine
Feldmeier, Dr. Alexis
Fischer, Dr. Christian
Gunia, Dr. Jürgen
Günthner, Prof. Dr. Susanne
König, Dr. Katharina
Schilling, Dr. Andrea
Spiekermann, Prof. Dr. Helmut
Springer, Dr. Mirjam
Stude, Prof. Dr. Juliane
Wagner-Egelhaaf, Prof. Dr. Martina
Wecker, Dr. Verena

Außerdem sind an der Universität Münster angestellte Dozentinnen und Dozenten, die DaFZ-Seminare ab Modul 2.1. anbieten, prüfungsberechtigt.

  • Ich lege eine mündliche Abschlussprüfung ab. Wie wird der Beisitzer/die Beisitzerin der mündlichen Prüfung bestimmt? Besteht die Möglichkeit der Kollektivprüfung?
    Der Prüfer/die Prüferin bestimmt selbst den Beisitzer/die Beisitzerin. Das mündliche Kolloquium kann auch als Kollektivprüfung mit zwei Prüflingen abgelegt werden. Die Prüfungsdauer verlängert sich entsprechend.
  • Innerhalb welchen Zeitraums muss ich nach der Anmeldung meiner mündlichen Prüfung/schriftlichen Abschlussarbeit meine Prüfung ablegen/meine Arbeit einreichen?
    Die Abschlussprüfung ist frühestens vier Wochen nach der Anmeldung, spätestens drei Monate nach der Anmeldung abzulegen. Bei schriftlichen Arbeiten hat der Prüfer/die Püferin nach Eingang der Arbeit acht Wochen Zeit für die Begutachtung.
  • Ich habe die  Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Wie erhalte ich nun mein Zertifikat?
    Ihr Prüfungsprotokoll (mdl. Prüfung) bzw. Ihre Abschlussarbeit (schriftl. Abschlussarbeit) wird von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin der Koordinationsstelle des Zertifikats übermittelt. Da Sie Ihren Laufzettel im Original bereits bei der Anmeldung der Abschlussprüfung bei der Koordinationsstelle des Zertifikats abgegeben haben, müssen Sie nichts weiter tun, als auf die postalische Zustellung des Zertifikats zu warten.
  • Ich habe die  Abschlussprüfung nicht bestanden. Wie viele Prüfungsversuche habe ich noch?
    Für das Ablegen der Abschlussprüfung haben Sie insgesamt zwei Versuche. Der zweite Prüfungsversuch muss spätestens ein Semester nach dem ersten Versuch abgelegt werden. Der zweite Prüfungsversuch kann nicht zur Notenverbesserung genutzt werden. Der zweite Versuch muss nicht zwingend beim gleichen Prüfer/der gleichen Prüferin und auch nicht zwingend über das gleiche Thema abgelegt werden.