Praktikum

Im Rahmen des Zertifikatsstudium absolvieren Sie ein vierwöchiges Unterrichtspraktikum.

  • Studienaufnahme ab WS 2016/17

    Praktikumsorganisation

    Unabhängig von Ihrer Spezialisierung (DaF/DaZ) handelt es sich bei dem Praktikum um ein selbst zu organisierendes vierwöchiges Unterrichtspraktikum, das im Block (Vollzeitpraktikum: 40 Stunden/Woche) absolviert werden muss. Eine Aufteilung/Dehnung des Praktikums über einen längeren Zeitraum ist nicht möglich.

    Bei der Spezialisierung DaF ist das Praktikum im Ausland, bei der Spezialisierung DaZ im Inland zu absolvieren.


    1. Vor dem Praktikum

    • Zur Vorbereitung des Praktikums belegen Sie das praktikumsvorbereitende Seminar (entweder Spezialisierung DaF oder Spezialisierung DaZ). Begleitend zu diesem Seminar hospitieren Sie in einer einschlägigen Einrichtung (DaF oder DaZ) im Inland mindestens 16 Unterrichtsstunden. Die Suche nach einer geeigneten Institution für die Hospitationsstunden erfolgt selbstorganisiert. Den Nachweis über die Hospitationsstunden dokumentieren Sie in Ihrem Laufzettel.
    • Bitte beachten Sie bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, dass das Fach DaF/DaZ in der Institution, in der Sie Ihr Praktikum absolvieren wollen, curricular verankert sein muss und der Sprachunterricht durch qualifizierte Lehrkräfte angeboten werden muss.
    • Vor Antritt des Praktikums muss Ihr Praktikum genehmigt werden (DaF-Praktikum: Fr. Dr. Schilling, Sprachenzentrum; DaZ-Praktikum: Koordinatoren Zertifikat DaFZ, Germanistisches Institut). Dazu füllen Sie bitte das Formular „Praktikumsgenehmigung“ aus, das Sie im Downloadbereich finden und legen es mit den weiteren erforderlichen Anlagen vor. Bitte beachten Sie, dass das DaF- Praktikum (Auslandspraktikum) auch dann von Dr. Schilling vorab genehmigt werden muss, wenn das Praktikum bei einem Kooperationspartner des Germanistischen Instituts stattfinden soll und ein entsprechendes Vorbereitungsseminar belegt wird.

    2. Im Praktikum

    • Im Laufe des Praktikumsmonats müssen Sie mindestens zehn Unterrichtseinheiten selbst abhalten, wovon in mindestens drei Unterrichtseinheiten eine Lehrkraft der Institution hospitieren muss, mit der Sie anschließend Feedbackgespräche zu dem von Ihnen erteilten Unterricht führen.
    • Zu den weiteren Tätigkeiten, denen Sie neben der Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung des Unterrichts nachgehen sollen, zählen: Unterrichtshospitationen bei verschiedenen Lehrkräften der Institution/in unterschiedlichen Niveaustufen/unterschiedlichen Kurstypen, Prüfungshospitationen, Beteiligung an Projektarbeit, Teilnahme an Sitzungen der Institution (z.B. Lehrangebotsplanung ...) etc.


    3. Zum Abschluss des Praktikums

    • Lassen Sie sich ein Praktikumszeugnis ausstellen, aus dem hervorgeht, dass das Praktikum den o.g. Vorgaben entsprochen hat, da das Praktikum andernfalls nicht für das Zertifikatsstudium anerkannt werden kann.

      
    4. Nach dem Praktikum

    • Nach dem Praktikum fertigen Sie einen Praktikumsbericht und ein Praktikumsposter an. Dazu orientieren Sie sich am Merkblatt zum Praktikumsbericht/-poster, das Sie im Learnwebkurs finden. Bitte achten Sie darauf, dass im Falle eines DaF-Praktikums (Auslandspraktikum) ein Praktikumsbericht nach den Vorgaben des Zertifikats ist auch dann anzufertigen und bei Dr. Schilling einzureichen ist, wenn das Praktikum bei einem Kooperationspartner des Germanistischen Instituts absolviert wird.

  • Praktikumsangebote


    Es bestehen verschiedene Möglichkeiten über Partnerschaften des Germanistischen Instituts und des Sprachenzentrums, Praktika zu absolvieren. Nähere Informationen über Praktikumsangebote, Ablauf und Vorbereitung eines DaF-Auslandspraktikums bekommen Sie bei Frau Dr. Andrea Schilling (Sprachenzentrum). Weitere Praktikumsangebote finden Sie auch im Learnwebkurs "Zertifikat DaFZ" und auf der Seite "Praktika im Ausland" des Germanistischen Instituts.

  • FAQs zum Praktikum

    Bei wem gebe ich meinen Praktikumsbericht ab?

    • DaF-Praktikumsberichte: Abgabe bei Fr. Dr. Schilling (Sprachenzentrum)
    • DaZ-Praktikumsberichte: Abgabe bei der Koordination des Zertifikat DaFZ (Germanistisches Institut), die den Bericht an ein Mitglied des Lenkungsausschusses weitergibt

    Werden einschlägige Praktika, die vor dem Studienbeginn des Zertifikats (DaF/DaZ) absolviert worden sind, anerkannt? Kann das Praxissemester als DaZ-Praktikum anerkannt werden?
    Nein, da weder das im Zertifikatsstudiengang spezifische Vorbereitungsseminar noch andere Lehrveranstaltungen des Zertifikatsstudiengangs vorher belegt worden sind, in denen lerntheoretische Voraussetzungen und methodisches Wissen in DaF/DaZ erarbeitet wurden, vor deren Hintergrund das Praktikum durchgeführt und im Praktikumsbericht reflektiert werden muss.

    Kann ein Projektseminar mit einschlägigen Praxisanteilen, das z.B. im Germanistischen Institut angeboten wird und an dem ich im Rahmen meines Germanistikstudiums teilnehme, als Vorbereitungsseminar und Praktikum innerhalb der DaZ-Spezialisierung anerkannt werden?
    Das Seminar kann anerkannt werden, sofern es eindeutig als unterrichts- bzw. praktikumsvorbereitendes Seminar im Bereich DaZ ausgewiesen ist und beide qua Studienordnungen vorgegebenen Studien- bzw. Prüfungsleistungen erbracht werden. Die semesterbegleitende Unterrichtstätigkeit (z.B. DaZ-Förderung einmal in der Woche) kann aber nicht anerkannt werden, da diese nicht den spezifischen Vorgaben des Praktikums entspricht (s. oben)

    Kann das praktikumsvorbereitende Seminar (Modul 3-3) auch nach dem Absolvieren eines Praktikums nachbereitend belegt werden?
    Nein, das Seminar muss vor dem Absolvieren des Praktikums belegt werden.