Praktikum

Im Rahmen des Zertifikatsstudium absolvieren Sie ein vierwöchiges Unterrichtspraktikum.

  • Praktikumsorganisation

    In der neuen Studienordnung Zertifikat DaFZ 2025 ist das Praktikum im Regelfall im Ausland zu absolvieren. Inlandspraktika sind auf Antrag möglich. Es handelt sich bei dem Praktikum um ein selbst zu organisierendes vierwöchiges Unterrichtspraktikum, das normalerweise im Block (Vollzeitpraktikum: 40 Stunden/Woche) absolviert wird. Eine Aufteilung/Dehnung des Praktikums über einen längeren Zeitraum ist möglich.

    In den Studienordnungen Zertifikat DaFZ 2016/17 und Zertifikat DaFZ 2020 ist eine Spezialisierung (DaF oder DaZ) zu wählen. Unabhängig von Ihrer Spezialisierung (DaF/DaZ) handelt es sich bei dem Praktikum um ein selbst zu organisierendes vierwöchiges Unterrichtspraktikum, das im Block (Vollzeitpraktikum: 40 Stunden/Woche) absolviert werden muss. Eine Aufteilung/Dehnung des Praktikums über einen längeren Zeitraum ist nicht möglich. Bei der Spezialisierung DaF ist das Praktikum im Ausland, bei der Spezialisierung DaZ im Inland zu absolvieren.


    1. Vor dem Praktikum

    • Zur Vorbereitung des Praktikums belegen Sie das praktikumsvorbereitende Seminar (in den alten Studienordnungen muss dies passend zur Spezialisierung DaF oder Spezialisierung DaZ sein). Begleitend zu diesem Seminar hospitieren Sie in einer einschlägigen Einrichtung im Inland mindestens 16 Unterrichtsstunden. Die Suche nach einer geeigneten Institution für die Hospitationsstunden erfolgt selbstorganisiert. Den Nachweis über die Hospitationsstunden dokumentieren Sie in Ihrem Laufzettel.
    • Bitte beachten Sie bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, dass das Fach DaF/DaZ in der Institution, in der Sie Ihr Praktikum absolvieren wollen, curricular verankert sein muss und der Sprachunterricht durch qualifizierte Lehrkräfte angeboten werden muss.
    • Vor Antritt des Praktikums muss Ihr Praktikum genehmigt werden. In der neuen Studienordnung 2020 erfolgt die Genehmigung bei der Koordinatorin Zertifikat DaFZ, Germanistisches Institut. In den alten Studienordnungen kommt es auf Ihre Spezialisierung an, bei wem die Genehmigung erfolgt (DaF-Praktikum: Fr. Dr. Schilling, Sprachenzentrum; DaZ-Praktikum: Koordinatorin Zertifikat DaFZ, Germanistisches Institut). Füllen Sie bitte das Formular „Praktikumsgenehmigung“ aus, das Sie im Learnweb finden und legen es mit den weiteren erforderlichen Anlagen vor. Bitte beachten Sie, dass ein Auslandspraktikum auch dann vorab genehmigt werden muss, wenn es bei einem Kooperationspartner des Germanistischen Instituts stattfinden soll und ein eigens darauf ausgerichtetes Vorbereitungsseminar hat.

    2. Im Praktikum

    • Im Laufe des Praktikums müssen Sie mindestens zehn Unterrichtseinheiten selbst abhalten, wovon in mindestens drei Unterrichtseinheiten eine Lehrkraft der Institution hospitieren muss, mit der Sie anschließend Feedbackgespräche zu dem von Ihnen erteilten Unterricht führen.
    • Zu den weiteren Tätigkeiten, denen Sie neben der Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung des Unterrichts nachgehen sollen, zählen: Unterrichtshospitationen bei verschiedenen Lehrkräften der Institution/in unterschiedlichen Niveaustufen/unterschiedlichen Kurstypen, Prüfungshospitationen, Beteiligung an Projektarbeit, Teilnahme an Sitzungen der Institution (z.B. Lehrangebotsplanung ...) etc.


    3. Zum Abschluss des Praktikums

    • Lassen Sie sich ein Praktikumszeugnis ausstellen, aus dem hervorgeht, dass das Praktikum den o.g. Vorgaben entsprochen hat, da das Praktikum andernfalls nicht für das Zertifikatsstudium anerkannt werden kann.

      
    4. Nach dem Praktikum

    • Nach dem Praktikum fertigen Sie einen Praktikumsbericht (und in den alten Studienordnungen auch ein Praktikumsposter) an. Dazu orientieren Sie sich am Merkblatt zum Praktikumsbericht/-poster, das Sie im Learnwebkurs finden. Wenn Sie nach der neuen Studienordnung Zertifikat DaFZ 2025 studieren, muss der Praktikumsbericht bei der Lehrperson, bei der Sie das Praktikumsvorbereitungsseminar belegt haben, abgegeben werden. Wenn Sie nach einer der alten Studienordnungen studieren, wird der Praktikumsbericht im Fall eines DaZ-Praktikums bei der Koordinatorin Zertifikat DaFZ (Germanistisches Institut), im Fall eines DaF-Praktikums bei Frau Dr. Schilling (Sprachenzentrum) abgegeben. Bitte achten Sie darauf, dass im Falle eines DaF-Praktikums ein Praktikumsbericht nach den Vorgaben des Zertifikats auch dann anzufertigen und bei Dr. Schilling einzureichen ist, wenn das Praktikum bei einem Kooperationspartner des Germanistischen Instituts absolviert wird.

     

  • Praktikumsangebote


    Es bestehen verschiedene Möglichkeiten über Partnerschaften des Germanistischen Instituts und des Sprachenzentrums, Praktika zu absolvieren. Nähere Informationen über Praktikumsangebote, Ablauf und Vorbereitung eines DaF-Auslandspraktikums bekommen Sie bei Frau Dr. Andrea Schilling (Sprachenzentrum). Weitere Praktikumsangebote finden Sie auch im Learnwebkurs "Zertifikat DaFZ" und auf der Seite "Praktika im Ausland" des Germanistischen Instituts.

  • FAQs zum Praktikum

    Bei wem gebe ich meinen Praktikumsbericht ab?

    • In der neuen Studienordnung Zertifikat DaFZ 2025 muss der Praktikumsbericht bei dem/der Seminarleiter:in des Praktikumsvorbereitungsseminars abgegeben werden.
    • Bei den alten Studienordnungen kommt es auf Ihre Spezialisierung an. DaF-Praktikumsberichte werden bei Frau Dr. Schilling (Sprachenzentrum) abgegeben. DaZ-Praktikumsberichte werden bei der Koordinatorin Zertifikat DaFZ (Germanistisches Institut) abgegeben, die den Bericht an ein Mitglied des Lenkungsausschusses weitergibt.

    Werden einschlägige Praktika, die vor dem Studienbeginn des Zertifikats (DaF/DaZ) absolviert worden sind, anerkannt? Kann das Praxissemester als DaZ-Praktikum anerkannt werden?
    Nein, da weder das im Zertifikatsstudiengang spezifische Vorbereitungsseminar noch andere Lehrveranstaltungen des Zertifikatsstudiengangs vorher belegt worden sind, in denen lerntheoretische Voraussetzungen und methodisches Wissen in DaF/DaZ erarbeitet wurden, vor deren Hintergrund das Praktikum durchgeführt und im Praktikumsbericht reflektiert werden muss.

    Kann ein Projektseminar mit einschlägigen Praxisanteilen, das z.B. im Germanistischen Institut angeboten wird und an dem ich im Rahmen meines Germanistikstudiums teilnehme, als Vorbereitungsseminar und Praktikum innerhalb der DaZ-Spezialisierung anerkannt werden?
    Das Seminar kann anerkannt werden, sofern es eindeutig als unterrichts- bzw. praktikumsvorbereitendes Seminar im Bereich DaZ ausgewiesen ist und beide qua Studienordnungen vorgegebenen Studien- bzw. Prüfungsleistungen erbracht werden. Die semesterbegleitende Unterrichtstätigkeit (z.B. DaZ-Förderung einmal in der Woche) kann nur anerkannt werden, wenn genügend Stunden zusammenkommen und die Tätigkeit auch ansonsten den Vorgaben entspricht, die im Zertifikat DaFZ für das absolvierende Praktikum gelten. In der neuen Studienordnung Zertifikat DaFZ 2025 muss außerdem ein Antrag gestellt werden, wenn die Tätigkeit im Inland statt im Ausland erfolgt.

    Kann das praktikumsvorbereitende Seminar (Modul 3-3) auch nach dem Absolvieren eines Praktikums nachbereitend belegt werden?
    Nein, das Seminar muss vor dem Absolvieren des Praktikums belegt werden.