Praktikum
Im Rahmen des Zertifikatsstudium absolvieren Sie ein vierwöchiges Unterrichtspraktikum.
Im Rahmen des Zertifikatsstudium absolvieren Sie ein vierwöchiges Unterrichtspraktikum.
Studienaufnahme ab WS 2016/17
Unabhängig von Ihrer Spezialisierung (DaF/DaZ) handelt es sich bei dem Praktikum um ein selbst zu organisierendes vierwöchiges Unterrichtspraktikum, das im Block (Vollzeitpraktikum: 40 Stunden/Woche) absolviert werden muss. Eine Aufteilung/Dehnung des Praktikums über einen längeren Zeitraum ist nicht möglich.
Bei der Spezialisierung DaF ist das Praktikum im Ausland, bei der Spezialisierung DaZ im Inland zu absolvieren.
1. Vor dem Praktikum
2. Im Praktikum
3. Zum Abschluss des Praktikums
4. Nach dem Praktikum
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten über Partnerschaften des Germanistischen Instituts und des Sprachenzentrums, Praktika zu absolvieren. Nähere Informationen über Praktikumsangebote, Ablauf und Vorbereitung eines DaF-Auslandspraktikums bekommen Sie bei Frau Dr. Andrea Schilling (Sprachenzentrum). Weitere Praktikumsangebote finden Sie auch im Learnwebkurs "Zertifikat DaFZ" und auf der Seite "Praktika im Ausland" des Germanistischen Instituts.
Bei wem gebe ich meinen Praktikumsbericht ab?
Werden einschlägige Praktika, die vor dem Studienbeginn des Zertifikats (DaF/DaZ) absolviert worden sind, anerkannt? Kann das Praxissemester als DaZ-Praktikum anerkannt werden?
Nein, da weder das im Zertifikatsstudiengang spezifische Vorbereitungsseminar noch andere Lehrveranstaltungen des Zertifikatsstudiengangs vorher belegt worden sind, in denen lerntheoretische Voraussetzungen und methodisches Wissen in DaF/DaZ erarbeitet wurden, vor deren Hintergrund das Praktikum durchgeführt und im Praktikumsbericht reflektiert werden muss.
Kann ein Projektseminar mit einschlägigen Praxisanteilen, das z.B. im Germanistischen Institut angeboten wird und an dem ich im Rahmen meines Germanistikstudiums teilnehme, als Vorbereitungsseminar und Praktikum innerhalb der DaZ-Spezialisierung anerkannt werden?
Das Seminar kann anerkannt werden, sofern es eindeutig als unterrichts- bzw. praktikumsvorbereitendes Seminar im Bereich DaZ ausgewiesen ist und beide qua Studienordnungen vorgegebenen Studien- bzw. Prüfungsleistungen erbracht werden. Die semesterbegleitende Unterrichtstätigkeit (z.B. DaZ-Förderung einmal in der Woche) kann aber nicht anerkannt werden, da diese nicht den spezifischen Vorgaben des Praktikums entspricht (s. oben).
Kann das praktikumsvorbereitende Seminar (Modul 3-3) auch nach dem Absolvieren eines Praktikums nachbereitend belegt werden?
Nein, das Seminar muss vor dem Absolvieren des Praktikums belegt werden.