Im Rahmen der Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen kann die Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften geschrieben werden (im Zwei-Fach-Bachelor, im Bachelor Berufskolleg sowie im Bachelor sF ist dies nicht möglich).
Durch die Bachelorarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen, kritisch reflektieren und theoretisch einordnen können.
Voraussetzung
Sie müssen mindestens ein bildungswissenschaftliches Modul - und zwar das, aus welchem Sie das Thema der Arbeit entwickeln - abgeschlossen haben, um die Bachelorarbeit anmelden zu können.
Themensuche
In den Bildungswissenschaften sollten Sie ein Thema nach eigenem Interesse wählen; eine Liste mit Themenvorschlägen existiert in der Regel nicht. Sie sollten somit zunächst überlegen, welcher Themenbereich Sie besonders interessiert und sich anschließend mit diesen Überlegungen (ein ausgearbeitetes Konzept ist nicht notwendig) an die potenziellen Prüfer*innen wenden. Die konkrete Fragestellung wird dann in der Regel gemeinsam mit den Betreuenden generiert. Da das Thema aus einem der im Bachelor studierten Module entwickelt werden muss, erfahren Sie ggf. interessante Anknüpfungspunkte in den besuchten Lehrveranstaltungen.
Prüfer*innensuche
Sie benötigen ein*n Erst- und eine*n Zweitbetreuer*in für Ihre Bachelorarbeit. In den Bildungswissenschaften gibt es keine Listen mit freien Betreuungskapazitäten; die Lehrenden organisieren ihre Betreuungskapazitäten jeweils selbst. Die Chance auf eine Betreuungszusage ist bei den Lehrenden, deren Veranstaltung man besucht hat, meist größer. Eine*n für Ihr Thema geeignete*r Prüfer*in könnten Sie aber auch über die jeweiligen Instituts- und Personenseiten sowie durch die Schlagwortsuche im Vorlesungsverzeichnis ausfindig machen. Eine Anfrage ausschließlich bezüglich möglicher Kapazitäten ist nicht zielführend und gewünscht; zudem ist es ratsam, die Sprechstunden der gewünschten Prüfer*innen für eine entsprechende Anfrage zu nutzen. Die jeweils aktuellen Prüfungsberechtigungen können Sie hier einsehen.
Anmeldung
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit kann entweder über das entsprechende Formular eingereicht oder über den papierlosen Weg per E-Mail im Prüfungsamt I gestellt werden.
Bearbeitungszeit
Bei einer studienbegleitenden Arbeit stehen Ihnen zehn Wochen, ansonsten acht Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung. Als studienbegleitend gilt die Arbeit dann, wenn in Ihrem gesamten Studium noch mindestens ein Modul absolviert bzw. abgeschlossen werden muss. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der erfolgreichen Anmeldung im Prüfungsamt I (Unterschrift der*des Erstprüfenden).
Umfang
Die Bachelorarbeit umfasst 30-40 Seiten.
Abgabe
Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit fertig gestellt haben, ist diese in gebundener Form (in Form einer Leimbindung) inklusive Plagiatserklärung in zweifacher Ausführung sowie in digitaler Form in kopierbarem Dateiformat auf CD im Prüfungsamt I einzureichen. Die Arbeiten werden dann ausschließlich durch das Prüfungsamt I an die Gutachter*innen gesendet.
Begutachtungszeit
Die Prüfenden müssen Ihre Abschlussarbeit innerhalb von sechs Wochen begutachten. Sobald beide Gutachten vorliegen, werden Sie schriftlich über die Bewertungen Ihrer Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt I benachrichtigt.
Die Festlegung der Fragestellung, die konkrete Ausgestaltung Ihrer Arbeit und die formalen Vorgaben besprechen Sie direkt mit Ihrem*Ihrer Erstprüfer*in. Sollten Sie Fragen bis dahin haben – z. B. zur Prüfer*innensuche, Auslotung des eigenen Forschungsinteresses o.ä. – können Sie sich gerne an das Beratungsbüro wenden.
Zentrale Informationen und Dokumente zur Bachelorarbeit (z. B. Einreichung, Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente, Rechenbeispiele) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.