FAQ
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Hier finden Sie eine Auflistung der am häufigsten gestellten Fragen in der Studienberatung. Fehlt Ihnen eine wichtige Information oder haben Sie Anregungen? Dann können Sie sich gern an das Beratungsbüro Bildungswissenschaften wenden.

  • Information und Beratung

    Was sind die Bildungswissenschaften?

    Die Bildungswissenschaften wurden im Zuge des neuen Lehrerausbildungsgesetzes (LABG 2009) in der universitären Lehrer*innenbildung in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt. Es handelt sich hierbei um ein verpflichtendes Studienelement, das neben den Unterrichtsfächern und ihrer Fachdidaktiken sowie den schulpraktischen Studien in allen lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen zu absolvieren ist. Das Ziel des bildungswissenschaftlichen Studiums ist eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Erziehungs-, Bildungs-, Lern- und Sozialisationsprozessen sowie deren institutionellen Rahmenbedingungen und die Heranführung an die Profession des Lehrer*innenberufs. In diesem Rahmen werden Kompetenzen zum reflektierten Erfahrungsgewinn und zur wissenschaftlichen Analyse vermittelt. Die Studieninhalte der Bildungswissenschaften an der Universität Münster setzen sich aus dem Lehrangebot mehrerer an den Bildungswissenschaften beteiligter Institutionen (Anteilsdisziplinen) zusammen. Nähere Informationen zu den Zielen der Münsteraner Bildungswissenschaften finden Sie in ihrem gemeinsamen Leitbild.

    Was ist die Geschäftsstelle Bildungswissenschaften?

    Die Geschäftsstelle Bildungswissenschaften ist die Koordinierungsstelle für die Bildungswissenschaften in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen ab dem Lehramtsausbildungsgesetz (LABG) 2009 an der Universität Münster. In Abstimmung mit den an den Bildungswissenschaften beteiligten Instituten, Organisationseinheiten und Gremien organisieren wir das bildungswissenschaftliche Studium, stellen entsprechende Informationen bereit und beraten unsere (zukünftigen) Studierenden bei ihren Anliegen im bildungswissenschaftlichen Studium. Unser Ziel ist es, bestmögliche Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen für ein gelingendes Studium in den Bildungswissenschaften zu schaffen. Nähere Informationen über uns erfahren Sie auf unserer Teamseite und in unserem Selbstverständnis.

    Wie kann ich mich über die Bildungswissenschaften in meinem Studiengang informieren?

    Um sich über die Bildungswissenschaften zu informieren, können Sie verschiedene Informationsquellen nutzen: Gerade zu Beginn des Studiums kann es hilfreich sein, die Informationen zum Studienbeginn inklusive der dort hochgeladenen Präsentationen und verlinkten Learnwebkurse zur Kenntnis zu nehmen. Eine Übersicht zu Ihrem Studiengang finden Sie auf der entsprechenden Unterseite zu den Bachelor- bzw. Masterstudiengängen. Die entsprechenden Prüfungsordnungen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen enthalten alle wichtigen und rechtlich bindenden Informationen.

    Wer kann mich in den Bildungswissenschaften beraten?

    Je nach Anliegen haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich bezüglich Ihres bildungswissenschaftlichen Studiums beraten zu lassen. Als zentrale Anlaufstelle dient unser Beratungsbüro der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften; hier können Sie alle Fragen rund um Ihr Studium anbringen, über Ihre individuelle Studienplanung sprechen oder sich beispielsweise bei der Entwicklung und Erreichung von studienbezogenen Zielen coachen lassen. Bei Fragen zu einem konkreten Modul bzw. Studiengang stehen Ihnen die Studiengangs- und Modulverantwortlichen für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang gerne zur Verfügung.

    Welche weiteren Beratungsangebote gibt es noch?

    Eine Übersicht zu den zentralen Beratungsangeboten an der Universität Münster finden Sie hier.

    Wo kann ich mich beschweren?

    Die Lehrenden und Mitarbeiter*innen, die an der Organisation und Umsetzung des bildungswissenschaftlichen Studiums beteiligt sind, haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen für ein gelingendes Studium aufzubauen. Trotzdem kann es gelegentlich zu Rückmeldebedarfen, Problemen, Missverständnissen und/oder Meinungsverschiedenheiten kommen. Mit Ihrem Anliegen können Sie sich gerne an die Feedback- und Beschwerdestelle der Bildungswissenschaften wenden.

  • Module und Lehrveranstaltungen

    Was muss/kann ich in den Bildungswissenschaften studieren?

    Welche Module Sie studieren müssen und können, hängt von Ihrem Studiengang ab. In der entsprechenden Prüfungsordnung finden Sie die Einzelheiten zum Studium der Bildungswissenschaften inkl. der Modulbeschreibungen, die Auskunft über zu besuchende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie in der Studiengangsübersicht.

    Wie kann ich eine Lehrveranstaltung in den Bildungswissenschaften besuchen?

    Wie in allen Studiengängen erhalten Sie im Vorlesungsverzeichnis (HISLSF) einen Überblick über das Lehrangebot in den Bildungswissenschaften. Dort melden Sie sich vor Beginn der Vorlesungszeit für die Veranstaltungen an, die Sie gern besuchen möchten. Erforderlich ist dies insbesondere für teilnehmer*innenbegrenzte Lehrveranstaltungen wie Seminare. Je nachdem welche Anteilsdisziplin das entsprechende Seminar anbietet, gibt es unterschiedliche Fristen und Modalitäten der Seminarplatzvergabe. Aktuelle Fristen und Hinweise zu den jeweiligen Verfahren finden Sie hier.

    Werden alle Lehrveranstaltungen, die ich in den Bildungswissenschaften belegen muss, jedes Semester angeboten?

    Für fast alle Module der Bildungswissenschaften gibt es jedes Semester ein Lehrangebot, so dass Sie in Ihrer Studienplanung flexibel sind. Im Modul LESD müssen Sie allerdings in Ihrer Planung darauf achten, dass das Modul sequentiell aufgebaut ist, sodass zuerst die Vorlesung besucht werden muss, bevor das Modul im anschließenden Semester durch das Seminar abgeschlossen werden kann. Im Modul PHE kann es sein, dass - je nach Profilvariante - die Vorlesungen alle zwei Semester angeboten werden.

    Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten?

    Jein. Da alle Veranstaltungen in (fast) jedem Semester angeboten werden, haben Sie eine gewisse Wahlfreiheit und können die Module und Veranstaltungen je nach individueller Planung belegen. Diese wird jedoch durch ein paar Regelungen eingeschränkt. a) Da Sie beide Praktikumsmodule bis zur Bewerbung zum Master of Education vorweisen müssen, müssen Sie im Bachelorstudium das letzte Praktikum spätestens im vorletzten Fachsemester absolvieren. b) Wenn Sie BAföG beziehen, sollten Sie sich an den empfohlenen Studienverlaufsplan halten, um einen positiven Leistungsnachweis (Formblatt 5) zu erhalten.

    Muss ich in jedem Semester ein Modul studieren?

    Nein, die Module der Bildungswissenschaften müssen in der Regel nicht in einem Semester abgeschlossen werden; zudem können/sollten die Module parallel studiert werden. Bitte beachten Sie die modulspezifischen Belegungsvoraussetzungen, die Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung für Ihren Bachelor- bzw. Masterstudiengang finden.

    Wo finde ich Informationen zu den Praktika, die ich in den Bildungswissenschaften absolvieren muss?

    Die zentralen Informationen zu den Praxisphasen finden Sie in den entsprechenden Modulbeschreibungen der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung der Bildungswissenschaften sowie in der Praktikumsordnung bzw. Praxissemesterordnung. Darüber hinaus bietet das Zentrum für Lehrerbildung eine ausführliche Beratung an und stellt weitere Informationsangebote (z. B. Broschüre, FAQs, Praktikumsbörse etc.) zur Verfügung.

    Ich werde im kommenden Semester in den Master of Education wechseln, bin aber derzeit noch im Bachelor eingeschrieben. Wann kann ich die Veranstaltungen für den Master of Education wählen?

    Sofern Sie eine Kennung der Universität Münster besitzen und im anstehenden Semester in den Master of Education wechseln, können Sie – trotz der noch nicht erfolgten Umschreibung – die bildungswissenschaftlichen Veranstaltungen aus dem Master of Education bereits in HISLSF wählen. Sie nehmen also am regulären Anmeldeverfahren teil. Beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Anmeldefristen je bildungswissenschaftlicher Anteilsdisziplin.

    Ich habe die Fristen für die Lehrveranstaltungsanmeldung verpasst. Was nun?

    Die Anmeldefristen unterscheiden sich je nach bildungswissenschaftlicher Anteilsdisziplin. Wenn Sie diese bzw. einige der Anmeldefristen verpasst haben, informieren Sie sich bitte über das institutseigene Nachrückverfahren. Hier gelangen Sie auf die jeweiligen Institutsseiten zum Anmeldeverfahren. Beachten Sie, dass Sie Vorlesungen in der Regel immer besuchen können, da diese weder teilnehmer*innenbeschränkt noch anmeldepflichtig sind (es wird jedoch um eine Anmeldung gebeten).

    Was ist eine Ringvorlesung?

    Bei einer Ringvorlesung gibt es verantwortliche Lehrende, die zu einem Thema verschiedene Expert*innen (z. B. von anderen Hochschulen oder aus der Praxis) einladen. Meist ist es so, dass in jeder Woche ein*e andere*r Expert*in vorträgt. Diese Ringvorlesung gilt als „reguläre“ Vorlesung in dem entsprechenden Modul (sie ist also nicht als Zusatz-, sondern als reguläres Angebot zu verstehen).

    Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

    Wir empfehlen eine kontinuierliche Teilnahme an allen gewählten bildungswissenschaftlichen Veranstaltungen; verpflichtend ist die Teilnahme an allen Veranstaltungen zum Praxissemester.

  • Studien- und Prüfungsleistungen

    Wie viele Prüfungsversuche habe ich?

    Für das Bestehen einer Prüfungsleistung stehen Ihnen drei Versuche zur Verfügung; die Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Die Versuche zum Bestehen einer Studienleistung sind hingegen nicht begrenzt.

    Wie funktioniert die Anmeldung und Verbuchung meiner Leistungen in meinem Studienkonto?

    Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, müssen Sie sich mit Ihrer Uni-Kennung zwischen der 3. und 10. Vorlesungswoche bei der Prüfungssoftware QISPOS bzw. SLcM (nur Bachelor sonderpädagogische Förderung, BA sF) für diese Veranstaltung und alle Leistungen, die Sie im Rahmen der Veranstaltung erbringen möchten oder müssen, anmelden. Sollten Sie sich umentscheiden, können Sie sich innerhalb der o.g. Frist auch wieder abmelden. Bitte beachten Sie ggf. geänderte Fristen für Blockseminare. Nähere Informationen zur Anmeldung von Leistungen finden Sie hier.

    Wie melde ich mich zu einer Prüfungsleistung an?

    Zu allen Leistungen, die im Rahmen eines Moduls zu absolvieren sind, melden Sie sich über QISPOS bzw. SLcM (nur BA sF) an (s.o.). Eventuell ist eine weitere persönliche Anmeldung bei der*dem Lehrenden erforderlich. Über den Ablauf der Prüfung selbst werden Sie von dem*der Lehrenden informiert. Eine Ausnahme stellt hierbei die mündliche Modulabschlussprüfung im Master of Education dar: Für diese Prüfung melden Sie sich nicht in QIS POS, sondern mit einem gesonderten Formular an. Beachten Sie bitte die Regelungen und fachspezifische Hinweise zur Anmeldung und Verbuchung der mündlichen Modulabschlussprüfung.

    Ich habe vergessen, ein Seminar bzw. eine Leistung in QISPOS anzumelden. Was kann ich tun?

    In der Regel müssen Sie diese Leistung wiederholen, da eine korrekte Anmeldung von Leistungen vorausgesetzt wird. Melden Sie sich für eine individuelle Besprechung Ihrer Situation gerne im Beratungsbüro der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften.

    Was muss ich bei der Wahl, Anmeldung und Verbuchung der mündlichen Modulabschlussprüfung im Master of Education beachten?

    Im Rahmen Ihres bildungswissenschaftlichen Studiums im Master of Education müssen Sie mindestens eine mündliche Modulabschlussprüfung absolvieren (in den Modulen LES und BP II werden keine mündlichen Prüfungen angeboten). Für die mündliche Modulabschlusspüfung melden Sie sich nicht in QISPOS, sondern mit einem gesonderten Formular an. Wenn das Protokoll Ihrer Prüfung im Prüfungsamt I eingegangen ist, wird dort die Verbuchung Ihrer Leistung in QISPOS vorgenommen. Vergessen Sie jedoch nicht, die Veranstaltung, in der Sie die mündliche Modulabschlussprüfung absolvieren, in QISPOS anzumelden. Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren, das Anmeldeformular sowie die fachspezifischen Regelungen finden Sie hier.

    Es ist vorgeschrieben, eine mündliche Modulabschlussprüfung im Master of Education zu absolvieren. Muss ich dann auch mindestens eine Klausur und mindestens eine Hausarbeit schreiben?

    Nein, das müssen Sie nicht. Sie müssen nur mindestens eine mündliche Modulabschlussprüfung absolvieren. Die anderen Module können Sie entweder mit einer schriftlichen oder ebenfalls mit einer mündlichen Prüfung abschließen (je nach Angebot und Vorgabe, vgl. Modulbeschreibung). Bitte beachten Sie, dass in den Modulen LES und BP II keine mündliche Prüfung angeboten wird.

    Leider habe ich keinen Platz für eine mündliche Modulabschlussprüfung im ULI-Seminar erhalten. Was nun?

    Das ist gar kein Problem, denn die mündliche Modulabschlussprüfung müssen Sie nicht im Pflichtmodul ULI absolvieren. Die Prüfung kann mit Ausnahme der Module LES und BP II überall absolviert werden. Zudem muss die Prüfung nicht zwingend bei der Lehrperson des Seminars stattfinden. Wenn Sie sich beispielsweise im Modul ULI mündlich prüfen lassen möchten oder müssen, könnten Sie die Lehrpersonen der Vorlesungen oder andere Dozent*innen aus dem Institut für Erziehungswissenschaft bezüglich einer mündlichen Prüfung anfragen. Das Thema stellt die*der jeweilige Prüfer*in, es muss sich jedoch auf das konkrete Modul beziehen.

    Was passiert, wenn ich am Prüfungstermin krank bin oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen kann?

    Im Krankheitsfall müssen Sie diesen sofort beim Prüfungsamt I melden und spätestens einen Tag nach dem Prüfungstermin ein Attest im Rahmen eines Antrags zur Abmeldung von Studien- oder Prüfungsleistungen einreichen. Ausführliche Informationen zur Abmeldung von Prüfungen aus „triftigen“ Gründen außerhalb der An- und Abmeldefrist erhalten Sie beim Prüfungsamt.

    Wie kann ich eine Prüfung wiederholen, wenn ich durchgefallen bin?

    Die Prüfungsordnung der Bildungswissenschaften weist aus, wie viele Versuche Sie zum Bestehen einer Prüfungsleistung haben. Sie können diese aber nur in der gleichen Form (Klausur, Hausarbeit, mündliche Präsentation) wiederholen. Zur Wiederholung einer Prüfung müssen Sie sich erneut in QISPOS bzw. CMS (nur BA sF) für die Prüfungsleistung anmelden. Sollte der Wiederholungstermin im gleichen Semester liegen, gibt es gesonderte An- und Abmeldezeiträume. Wiederholen Sie die Prüfung in einem späteren Semester, gelten die dann aktuellen Anmeldefristen.

    Kann ich eine Prüfung wiederholen, um meine Note zu verbessern?

    Die Möglichkeit, eine bestandene Prüfungsleistung zum Zwecke der Notenverbesserung zu wiederholen, besteht lediglich in den Modulen EBS und EBB; alle anderen Module sind von diesem Vorgehen ausgeschlossen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Notenverbesserung in der zentralen Anmeldephase an das Prüfungsamt I richten.

    Kann ich meine Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften schreiben?

    Sofern Sie das Lehramt an Grundschulen oder Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen studieren, dürfen Sie gerne Ihre Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften schreiben. Als Voraussetzung gilt der Abschluss eines bildungswissenschaftlichen Moduls – und zwar das, aus welchem das Thema der Bachelorarbeit entwickelt wird. Wenn Sie beispielsweise Ihre Bachelorarbeit in der Anteilsdisziplin Soziologie schreiben möchten, müssten Sie das Modul BGW abgeschlossen haben.

    Kann ich meine Masterarbeit in den Bildungswissenschaften schreiben?

    Ja, Sie dürfen gerne Ihre Masterarbeit in den Bildungswissenschaften schreiben. Das ist unabhängig davon, welches Lehramt Sie studieren und in welchem Fach Sie die Bachelorarbeit geschrieben haben. Als Voraussetzung gilt der Abschluss eines bildungswissenschaftlichen Moduls – und zwar das, aus welchem das Thema der Masterarbeit entwickelt wird. Wenn Sie beispielsweise Ihre Masterarbeit in der Anteilsdisziplin Psychologie schreiben möchten, müssten Sie das Wahlpflichtmodul LES bzw. LES-FA absolviert haben.

  • Einstufung

    Ich möchte mich für ein höheres Fachsemester an der Universität Münster bewerben. Wie und wo kann ich eine Einstufungsbescheinigung für die Bildungswissenschaften beantragen?

    Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester eines lehramtsbezogenen Studiengangs an der Universität Münster bewerben (oder im Falle eines zulassungsfreien Studiengangs einschreiben) möchten, benötigen Sie für alle Fächer und für die Bildungswissenschaften eine Einstufungsbescheinigung (Ausnahme: Bei einer Bewerbung für den Zwei-Fach-Bachelor wird keine Einstufungsbescheinigung für die Bildungswissenschaften, sondern nur für die beiden Fächer benötigt). Eine Einstufungsbescheinigung können Sie im Beratungsbüro der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften beantragen. Wie Sie hier vorgehen müssen, können Sie hier nachlesen.

    Ich möchte mich an der Universität Münster für ein höheres Fachsemester eines Bachelorstudiengangs mit der Ausrichtung auf das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bewerben. Benötige ich eine Einstufungsbescheinigung für die Bildungswissenschaften?

    Nein, wenn Sie sich für den Zwei-Fach-Bachelor an der Universität Münster bewerben, benötigen Sie keine Einstufungsbescheinigung für die Bildungswissenschaften. Sie bewerben sich nur für Ihre beiden Fächer; wenn Sie eine Zulassung erhalten, dürfen Sie automatisch auch die Bildungswissenschaften studieren.

    Ich möchte das Großfach Kunst studieren und benötige eine Einstufungsbescheinigung für die Bildungswissenschaften. Wie erhalte ich diese?

    Wenn Sie das Großfach Kunst an der Kunstakademie studieren, müssen Sie sich noch für die Bildungswissenschaften an der Universität Münster einschreiben. Hierzu müssen Sie die Studienbescheinigung der Kunstakademie per E-Mail an das Beratungsbüro der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften senden und erhalten daraufhin eine Einstufungsbescheinigung. Diese müssen Sie im Rahmen des Einschreibeprozesses im Studierendensekretariat der Universität Münster einreichen.

  • Anerkennung

    Kann ich mir Leistungen, die ich außerhalb meines aktuellen Studiengangs an der Universität Münster erworben habe, anerkennen lassen?

    Anerkennungen von Leistungen können aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden - Studiengangswechsel, Hochschulwechsel, Auslandsaufenthalt u.a. Eine Anerkennung setzt stets eine individuelle kompetenzorientierte Anerkennungsprüfung voraus. Welche Informationen und Nachweise wir hierzu benötigen und an wen Sie diese senden müssen, können Sie auf der Seite zur Anerkennung nachlesen.

    Ich habe vor dem Studium bereits (außer-)schulische Praxiserfahrungen gesammelt. Kann ich mir diese anerkennen lassen?

    Wenn Sie Praxiserfahrungen nach der Schulzeit (z. B. Ausbildung, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Ehrenamt) gesammelt haben, können diese einer individuellen Anerkennungsüberprüfung unterzogen werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die entsprechenden Modulbeauftragten. Beachten Sie zuvor die Hinweise zur Anerkennung der jeweiligen Praxisphase.

    Ich habe Leistungen außercurricular vorgezogen und möchte mir diese nun anerkennen lassen. Was muss ich hierfür tun?

    Sobald Sie in den angestrebten Studiengang, für den Sie die Leistungen vorgezogen haben, eingeschrieben sind, können Sie die außercurricular absolvierten Leistungen zur Anerkennungsprüfung einreichen. Das konkrete Vorgehen sowie die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Seite zum außercurricularen Studium.

    Ich studiere das Fach Sozialwissenschaften bzw. Wirtschaftslehre/Politik im Master of Education. Kann ich mir Leistungen aus dem Bachelor für das Modul BGW anerkennen lassen?

    Ob Sie das Modul BGW belegen dürfen, hängt davon ab, nach welcher Prüfungsordnung Sie Ihr Fach im Bachelor an der Universität Münster studiert haben. Wer nach dem LABG 2016 – also der seit dem WS 2018/2019 gültigen Fachprüfungsordnung – studiert hat, darf das Modul BGW wählen. Die Vorlesung inklusive Studienleistung könnten Sie sich anerkennen lassen und müssten noch ein Seminar inklusive Modulabschlussprüfung aus dem Themenbereich „Bildung, Sozialisation und Lebensformen“ absolvieren. Wenn Sie sich die Vorlesung anerkennen lassen möchten, senden Sie bitte Ihren QISPOS-Auszug aus dem Bachelor nach der vollständigen Einschreibung in den Master of Education an das Beratungsbüro der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften. Dort wird ein entsprechender Anerkennungsantrag erstellt und für die Verbuchung der Leistung in QISPOS an das Prüfungsamt I gesandt. Diejenigen, die das Fach im Bachelor nach LABG 2009 abgeschlossen haben, dürfen das Modul BGW leider nicht wählen.

    Ich studiere das Fach (Praktische) Philosophie im Master of Education. Kann ich mir Leistungen aus dem Bachelor für das Modul PHE anerkennen lassen?

    Sollten Studierende des Faches (Praktische) Philosophie der Universität Münster das Wahlpflichtmodul PHE wählen, müssen sie die Profilvariante „Philosophie des Lehrens und Erziehens“ belegen. Sofern sich die Prüfungsordnung nicht ändert, kann die Vorlesung (Gym/Ges) bzw. die Vorlesung und das Seminar inklusive Studienleistung (HRSGe) anerkannt werden. Wenn Sie sich die Leistung(en) anerkennen lassen möchten, senden Sie bitte Ihren QISPOS-Auszug aus dem Bachelor nach der vollständigen Einschreibung in den Master of Education an das Beratungsbüro der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften. Dort wird ein entsprechender Anerkennungsantrag erstellt und für die Verbuchung der Leistung in QISPOS an das Prüfungsamt I gesandt.

    Ich werde ein Auslandssemester absolvieren. Kann ich hier auch bildungswissenschaftliche Leistungen erbringen?

    Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, da es von den für Sie an der Hochschule im Ausland belegbaren Veranstaltungen abhängt. Wenn diese inhaltlich und gemäß der Anforderungen zu den bildungswissenschaftlichen Modulen in Münster passen, stellt eine Anerkennung in der Regel kein Problem dar. Wenden Sie sich bezüglich individueller Absprachen an das Beratungsbüro der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften; beachten Sie bitte zuvor folgende Hinweise.

  • Außercurriculares Studium

    Darf ich als Bachelorstudierende*r im höheren Fachsemester Veranstaltungen aus dem Master vorziehen?

    Als Bachelorstudierende*r dürfen Sie gerne bildungswissenschaftliche Veranstaltungen aus dem Master of Education außercurricular vorziehen, sofern diese a) mit einer Studienleistung verbunden sind (Prüfungsleistungen sind in diesem Fall nicht möglich), b) nicht explizit vom außercurricularen Studium ausgeschlossen sind und c) die Lehrperson einverstanden ist. Nähere Informationen zum außercurricularen Studium finden Sie hier.

    Ich bin Bachelorstudierende*r und möchte zu einem anderen Bachelorstudiengang wechseln, dies ist jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Darf ich in der Zwischenzeit bildungswissenschaftliche Veranstaltungen aus dem angestrebten Bachelorstudiengang außercurricular vorziehen?

    Gerne können Sie bildungswissenschaftliche Veranstaltungen aus dem angestrebten Bachelorstudiengang vorziehen, sofern diese a) angeboten werden, b) nicht vom außercurricularen Studium ausgeschlossen sind und c) die Lehrperson einverstanden ist. Es ist auch möglich, Prüfungsleistungen zu absolvieren. Nähere Informationen zum außercurricularen Studium finden Sie hier.

    Ich bin Masterstudierende*r und möchte zu einem anderen Masterstudiengang wechseln, dies ist jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Darf ich in der Zwischenzeit bildungswissenschaftliche Veranstaltungen aus dem angestrebten Masterstudiengang außercurricular vorziehen?

    Gerne können Sie bildungswissenschaftliche Veranstaltungen aus dem angestrebten Masterstudiengang vorziehen, sofern diese a) angeboten werden, b) nicht vom außercurricularen Studium ausgeschlossen sind und c) die Lehrperson einverstanden ist. Es ist auch möglich, Prüfungsleistungen zu absolvieren. Nähere Informationen zum außercurricularen Studium finden Sie hier.

    Wie gehe ich im Rahmen des außercurricularen Studiums vor? Muss ich einen Antrag stellen?

    Das Vorgehen im Rahmen des außercurricularen Studiums unterscheidet sich je nach Anteilsdisziplin, aus welcher Sie eine Lehrveranstaltung vorziehen möchten. Auf unserer Seite zum außercurricularen Studium finden Sie alle allgemeinen und disziplinspezifischen Regelungen und eine ausführliche Beschreibung des konkreten Vorgehens.

    Wie, wann und wo kann ich mir die außercurricular vorgezogenen Leistungen anerkennen lassen?

    Sobald Sie in den angestrebten Studiengang, für den Sie die Leistungen vorgezogen haben, eingeschrieben sind, können Sie die außercurricular absolvierten Leistungen zur Anerkennungsprüfung einreichen. Das konkrete Vorgehen sowie die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Seite zum außercurricularen Studium.

  • Praxissemester

    Ich soll mindestens fünf Praxisbezogene Studien in den Bildungswissenschaften wählen. Soll ich fünf aus der Erziehungswissenschaft und fünf aus der Psychologie wählen?

    Sie sollten insgesamt mindestens fünf Praxisbezogene Studien in HISLSF wählen. Die fünf Wünsche beziehen sich übergreifend auf die Bildungswissenschaften. Hierbei können Sie sich aussuchen, ob Sie zum Beispiel Ihre drei ersten Wünsche in der Psychologie und die beiden letzten Wünsche in der Erziehungswissenschaft angeben; genauso ist es möglich, alle fünf Wünsche in einer der beiden Disziplinen zu wählen.

    Wenn ich eine Praxisbezogene Studie in der a) Erziehungswissenschaft oder b) Psychologie erhalte, muss ich auch einen entsprechend zugehörigen Methodenteil aus der a) Erziehungswissenschaft bzw. b) Psychologie belegen, richtig?

    Ja, das ist korrekt. Wenn Sie beispielsweise die Praxisbezogene Studie in der Erziehungswissenschaft erhalten, müssen Sie den Methoden- und den Seminarteil in der Erziehungswissenschaft belegen. Sie können aber zwischen den beiden angebotenen Terminen des erziehungswissenschaftlichen Methodenteils frei wählen. Das gleiche Vorgehen gilt für die Praxisbezogenen Studien in der Psychologie.