Erbrecht & Unternehmensnachfolge
Abschluss: Master of Laws (Weiterbildungsstudiengang)
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Bemerkung
Nächster Studienstart: Wintersemester 2025/26
Der Masterstudiengang Erbrecht & Unternehmensnachfolge ist ein weiterbildendes Studium im Sinne des § 62 HG NRW an der Universität Münster. Er wird von dem Fachbereich Rechtswissenschaften angeboten und richtet sich nicht nur an Juristinnen Juristen sowie Ökonominnen und Ökonomen, sondern steht allen Hochschulabsolventinnen und -absolventen offen. Der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert und findet in Blockveranstaltungen (Donnerstag bis Samstag) statt. Er verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge zu vermitteln. Die Lehrveranstaltungen sollen wissenschaftlich und zugleich praxisorientiert gestaltet werden. Dieses Veranstaltungsangebot soll die Absolventinnen und Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem beratenden Beruf auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge befähigen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster nach § 66 Abs. 1 HG NRW Studierenden den staatlich anerkannten Hochschulgrad eines "Master of Laws", abgekürzt "LL.M.". Juristinnen und Juristen haben zudem die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch die theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht" Voraussetzung sind.
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