Immobilienrecht
Abschluss: Master of Laws (Weiterbildungsstudiengang)
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Bemerkung
Der Masterstudiengang Immobilienrecht ist ein weiterbildendes Studium im Sinne des § 62 HG NRW an der Universität Münster. Er wird von dem Fachbereich Rechtswissenschaften angeboten und richtet sich an Juristinnen und Juristen sowie an Ökonominnen und Ökonomen. Der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert und findet in Blockveranstaltungen (Donnerstag bis Samstag) statt. Er verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Immobilienrechts zu vermitteln. Die Lehrveranstaltungen sollen wissenschaftlich und zugleich praxisorientiert gestaltet werden. Dieses Veranstaltungsangebot soll die Absolventinnen und Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem beratenden Beruf auf dem Gebiet des Immobilienrechts befähigen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster nach § 66 Abs. 1 HG NRW Studierenden den staatlich anerkannten Hochschulgrad eines "Master of Laws", abgekürzt "LL.M.". Juristinnen und Juristen haben zudem die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch die theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" Voraussetzung sind.
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