Allgemeiner Hinweis zu den Prüfungsordnungen

Im Folgenden finden Sie die Prüfungsordnungen und die sog. idealtypischen Studienverlaufspläne für den Abschluss Bachelor HRSGe (Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen). Prüfungsordnungen sind die rechtliche Grundlage für die zu absolvierenden Veranstaltungen, Leistungen und zu erreichenden Kompetenzen. Der idealtypische Studienverlaufsplan zeigt Ihnen die Inhalte in kompakter Form. Tipp: Drucken Sie den Studienverlaufsplan im ersten Semester aus und bewahren Sie ihn griffbereit an Ihrem Schreibtisch auf. Haken Sie jedes Semester die bereits erfolgreich absolvierten Veranstaltungen ab, so können Sie nichts übersehen und das jeweils neue Semester planen. 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Prüfungsordnung für Sie gültig ist, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Hinweise und Tipps zu häufig nachgefragten Themen rund um die Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihr Studium neu beginnen, das Fach gewechselt haben oder von einer anderen Universität an die UM kommen, beachten Sie jedoch zunächst unbedingt die Informationen für Erstsemester und Hochschulwechsler/innen.

  • Obligatorischer Auslandsaufenthalt

    Studierende der auf dieser Seite aufgeführten Studienordnungen müssen einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren. Dies kann entweder in Form eines Auslandssemsters oder eines Auslandspraktikums geschehen (vgl. Universitäres Auslandsmodul bzw. Auslandspraktikumsmodul der Studienordnungen). Besondere Umstände könnten dazu führen, dass Sie von dieser Pflicht befreit werden: Ausnahmeregelungen des Romanischen Seminars (PDF).
    Sollten Sie sich vom obligatorischen Auslandsaufenthalt befreien lassen wollen, dann müssen Sie nachweisen, dass eine der Ausnahmeregelungen auf Sie zutrifft. Entsprechende Bescheinigungen legen Sie bitte der Studiengangskoordinatorin Frau Rolfes vor. Im Falle der Befreiung müssen Sie die Leistungen des Auslandsaufenthaltes im Rahmen der sog. Internationalisierung "at home" ersetzen (siehe die Bestimmungen des Universitären Auslandsmoduls). Zugang zu den Ersatzveranstaltungen erhalten Sie nur unter Vorlage des von Frau Rolfes erstellten Nachweises. Da eine QISPOS-Anmeldung der Veranstaltungen nicht möglich ist, müssen Sie sich Teilnahme und Note der Ersatzveranstaltungen auf einem bestimmten Dokument bestätigen lassen, das Ihnen nach erfolgter Befreiung vom obligatorischen Auslandsaufenthalt ausgehändigt wird. Auf dem Dokument sammeln Sie sämtliche Ersatzleistungen bis zur vollständigen Erfüllung der Modulanforderungen. Im Anschluss legen Sie es wiederum Frau Rolfes zur Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Internationalisierung "at home" vor.

HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn ab WS 18/19
HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn ab WS 18/19

Prüfungsordnung von 2018 ("PO 18" oder "Bachelor 2018")

Französisch

Die folgende Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die sich im WS 18/19 oder in einem späteren Semester an der UM in den Bachelor HRSGe mit dem Fach Französisch einschreiben.

Prüfungsordnung

Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe), Fach Französisch (9.07.2018)

Studienverlaufsplan

Idealtypischer Studienverlaufsplan HRSGe Französisch (PDF)

HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn vor WS 18/19
HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn vor WS 18/19

Prüfungsordnung von 2011 ("PO 11" oder "Bachelor LABG 2009")

Die folgenden Prüfungsordnungen gelten für alle Studierenden, die sich zwischen dem WS 11/12 und dem SoSe 2018 in den Bachelor HRSGe mit dem Fach Französisch eingeschrieben haben.