Erläuterungen zu Prüfungsordnungen und Verfahrenshinweise
Erläuterungen zu Prüfungsordnungen und Verfahrenshinweise

Hinweise und Tipps

Die folgenden Hinweise informieren über wichtige Regelungen der Prüfungsordnungen, Prüfungsanmeldungen und -modi und geben Auskunft zu häufig nachgefragten Themen. Wichtige Änderungen oder temporäre Themen wie beispielsweise Fristen zu auslaufenden Studiengängen oder neue Ordnungen finden Sie unter Aktuelles und/oder unter der Startseite Studieren.

  • Allgemeine Hinweise

    C-Test
    Anwesenheitspflicht
    Themenwahl (ähnliche Inhalte, Mehrfachverwendung)
    Proseminare/Masterseminare als Ersatz für Übungen
    Anrechnung von Leistungen
    Vorziehen von Leistungen aus dem angestrebten Master


    C-Test

    Der C-Test muss verpflichtend absolviert und mit einer bestimmten Punktzahl bestanden werden, um Zugang zu den ersten curricularen sprachpraktischen Kursen des Grundlagenmoduls (bei Bachelor HRSGe liegen die Kurse teilweise im Aufbaumodul) zu erhalten. Ausführliche Informationen zum Test finden Sie hier.

    Anwesenheitspflicht

    In den meisten sprachpraktischen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht, d.h. die Studierenden dürfen nicht mehr als zweimal (Bachelor/Master LABG 2009) bzw. dreimal (Bachelor/Master 2018 bzw. 2019) fehlen. Dies gilt unabhängig vom Grund des Fehlens. So erhöht beispielsweise ein Attest nicht die Zahl der erlaubten Abwesenheiten. Für eine detailliertere Übersicht siehe Information zur Anwesenheitspflicht (PDF) (nur Bachelor/Master LABG 2009) bzw. lesen Sie die Bestimmungen zu den einzelnen Veranstaltungen in der jeweiligen Modulbeschreibung nach (Bachelor/Master 2018 bzw. 2019).
    In den Veranstaltungen zum Praxissemester der Lehramtsmaster darf die regelmäßige Anwesenheit ebenfalls gefordert und überprüft werden. Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass die Veranstaltungen häufig in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.

    Themenwahl (ähnliche Inhalte, Mehrfachverwendung)

    Bitte beachten Sie: Im Hinblick auf ein diversifiziertes Studium ist es innerhalb eines Studienniveaus (Bachelor bzw. Master) nicht möglich, zwei Veranstaltungen (Seminare/Übungen) gleicher oder sehr ähnlicher Thematik zu wählen bzw. diese in eine MAP einfließen zu lassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich Ihr gewünschter Kurs inhaltlich ausreichend von einem von Ihnen bereits absolvierten oder parallel besuchten Kurs unterscheidet, wenden Sie sich am besten direkt an die Kursleitung.
    Eine Veranstaltung, die sich an Studierende mehrerer romanischer Sprachen richtet (z.B. eine Vorlesung Linguistik, die von Studierenden der Fächer Französisch und Spanisch wählbar ist), darf beim Studium zweier (oder gar dreier) romanischer Sprachen nur für eins der beiden Fächer belegt werden. Für das andere Fach muss ein anderer Kurs gewählt werden, eine Doppelanrechnung ist nicht möglich. Eine Ausnahme bildet die Vorlesung "Einführung in die Fachdidaktik der romanischen Sprachen", sofern sie als sprachübergreifend ausgewiesen ist: Sie kann innerhalb des Master 2019 in beiden studierten romanischen Sprachen verwendet werden. Beachten Sie jedoch, dass sie selbstverständlich in beide der jeweils im Fachdidaktikmodul zu absolvierenden MAPs einfließt und geprüft wird.

    Proseminare/Masterseminare als Ersatz für Übungen

    Proseminare und Masterseminare sind in der Linguistik meistens auch als Übungen anwählbar (dies bedeutet jedoch nicht, dass sie doppelt zählen: Eine Veranstaltung wird entweder als Proseminar oder als Übung verwendet). Bei literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen besteht diese Möglichkeit in der Regel nicht. Dort werden gesonderte Übungen (oder Vorlesungen) angeboten, die entsprechend gewählt werden müssen. Sowohl für die Literaturwissenschaft als auch für die Linguistik gilt: Es sind immer nur die Veranstaltungen als Übungen wählbar, die in QISPOS unter der entsprechenden Überschrift zu finden sind. Stehen dort keine Proseminare oder Masterseminare, dann können sie auch nicht als Übungen besucht werden. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Proseminare natürlich keine Masterübungen ersetzen können.

    Anrechnung von Leistungen

    Anrechnungen von Leistungen anderer Universitäten und/oder Studiengänge: Um sich beispielsweise bei einem Studienortswechsel Leistungen anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Fach zuständige Studienfachberatung. Mitzubringen sind in jedem Falle ein Transcript of Records sowie die zugehörigen Bestimmungen (Modulhandbuch/Prüfungsordnung). Die Studienfachberatung wird Ihre absolvierten Leistungen prüfen und ggf. zusätzliche Nachweise einfordern, die es ihr ermöglichen, Art, Umfang, Niveau etc. der beantragten Leistungsanrechnung einzuschätzen und somit über die Gleichwertigkeit entscheiden zu können. Bitte beachten Sie, dass ein Anrechnungsprozess je nach Umfang und vorhandenen Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Um Planungssicherheit für Ihr Fachstudium zu erreichen, empfiehlt es sich also, frühzeitig (mind. vier Wochen vor Aufnahme Ihres Studiums in Münster) die Leistungen einzureichen.
    Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland: Für Anrechnungen von Leistungen, die an Universitäten außerhalb Deutschlands erbracht wurden, gilt prinzipiell dasselbe Prozedere wie oben beschrieben. Für Anrechnungen, die an einer Partneruniversität im Rahmen des obligatorischen Auslandsaufenthaltes (Kommunikationsmodul/Universitäres Auslandsmodul) erbracht werden, ist in Ihrem eigenen Interesse eine frühzeitige Planung angezeigt: Besprechen Sie die gewünschten Anrechnungen bereits VOR Antritt des Auslandsaufenthaltes. Für weitere Details vgl. den entsprechenden Eintrag zu den Anerkennungen unter ERASMUS+.
    Grundsätzlich raten wir Ihnen dringend: Warten Sie mit Anträgen auf Anrechnung Ihrer Leistungen nicht erst bis zum Ende Ihres letzten Semesters, sondern klären Sie alles immer so früh wie möglich.

    Vorziehen von Leistungen aus dem angestrebten Master

    Grundsätzlich ist es möglich, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, während Sie noch im Bachelor an der UM eingeschrieben sind. Es sind dabei einige Dinge zu beachten, lesen Sie daher bitte aufmerksam die geltenden Bedingungen der sog. außercurricularen Studien.
    Allgemein gilt: Vorgezogen werden können nur Studienleistungen, keine Prüfungsleistungen (wenn Sie nicht genau wissen, ob in einer Masterveranstaltung eine Prüfungsleistung oder Studienleistung gefordert ist, konsultieren Sie bitte die Prüfungsordnung des angestrebten Masterstudiengangs). Wenn Sie Zeit für außercurriculare Studien haben, wird das Vorziehen der Fachdidaktikvorlesung empfohlen, da sie die Vorbereitung auf das Praxissmester erleichtert, die ggf. bereits im ersten Mastersemester erfolgen. Studierende, die den Master Trilingual anstreben, wählen Veranstaltungen aus dem Modul 2. Zugehörige MAPs der Masterstudiengänge können frühestens (aber ggf. durchaus auch unmittelbar) nach der Einschreibung absolviert werden.
    Wenngleich das Vorziehen von Leistungen eine gute Möglichkeit bietet, freiwerdende zeitliche Ressourcen gegen Ende des Studiums zu nutzen, so überlegen Sie sich bitte gut, ob ein außercurriculares Studium für Sie infrage kommt. Die Erfahrung zeigt, dass manche Studierende sich zu viel zumuten, ihre offenen Bachelorleistungen vernachlässigen und so schlechtere Prüfungsergebnisse, beispielsweise in der Bachelorarbeit, erzielen. Im Extremfall ist es sogar möglich, dass Studierende Masterleistungen vorziehen, jedoch in einer Bachelorprüfung im dritten Versuch scheitern und den Abschluss nicht erreichen. Vorgezogene Leistungen aus dem Master ersetzen in keinem Falle eine Bachelorprüfung oder "heilen" einen Fehlversuch! Wenn Sie merken, dass Sie zu viele Veranstaltungen belegen oder die Anforderungen zu hoch sind, sollten Sie daher immer die außercurricular belegten Kurse abbrechen und sich voll und ganz auf die Bachelorveranstaltungen/-prüfungen konzentrieren.
    Achtung! Das Vorziehen von Leistungen garantiert Ihnen keinen Master-Studienplatz! Alle Zulassungskriterien müssen vollständig erfüllt sein.

  • Hinweise zu bestimmten Modulen

    Bachelor

    Zusatzsprachenmodul/Romanisches Mehrsprachigkeitsmodul
    Kommunikationsmodul/Universitäres Auslandmodul
    Praktikumsmodul/Auslandspraktikumsmodul
    Vertiefungsmodul/Kompetenzmodul

    Master

    Reihenfolge der Module und Prüfungen
    DaZ-Modul

    Erweiterungsstudium (Drittfach)

    Zusatzsprachenmodul/Romanisches Mehrsprachigkeitsmodul (Drittfach)
    Kommunikationsmodul/Universitäres Auslandsmodul (Drittfach)


    Zusatzsprachenmodul/Romanisches Mehrsprachigkeitsmodul

    Bitte beachten Sie: Die Veranstaltungen im Rahmen des Zusatzsprachenmoduls/Romanischen Mehrsprachigkeitsmoduls sind nur für eben dieses bei QISPOS anzumelden, nicht jedoch für die Allgemeinen Studien! Das bedeutet auch, dass Sie keine Kurse aus dem Angebot des Sprachenzentrums für das Modul wählen können.
    Studierende, die zwei romanische Sprachen studieren, dürfen keine dieser beiden als Sprache für das Zusatzsprachenmodul (Bachelor LABG 2009) bzw. das Romanische Mehrsprachigkeitsmodul (Bachelor 2018) anwählen, sondern müssen für beide Fächer je eine zusätzliche romanische Sprache studieren. Um das Studium von zwei Zusatzsprachen zu umgehen, kann allerdings die gewählte neue romanische Sprache fachwissenschaftlich (Proseminar) oder sprachpraktisch (Sprachkurs) vertieft werden (nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung). Die Möglichkeit des Besuchs eines Proseminars als Alternative besteht jedoch nur für die Zusatzsprachen Französisch, Italienisch und Spanisch.
    In beiden Fällen informieren Sie bitte die/den Lehrende/n zu Beginn des Semesters über Ihr Vorhaben, da es nicht möglich ist, sich für diese Variante des Moduls über QISPOS anzumelden. Die/Der Lehrende stellt Ihnen am Ende des Semesters einen Schein über Ihre Leistung aus, die Sie sich von der Studienfachberatung für das Prüfungsamt anerkennen lassen müssen. Bringen Sie dafür bitte den Schein und ein ausgedrucktes, in der oberen Hälfte ausgefülltes Anerkennungsformular mit, das Sie sich von der Seite des Prüfungsamtes herunterladen können (hier).
    Es ist nicht möglich, sprachliche Schulkenntnisse, Zertifikate, VHS-Kurse o.ä. für das Modul anzurechnen.
    Achtung Fachwechlser bzw. Drittfachstudierende! Wenn Sie innerhalb der Romanistik Ihr Hauptfach wechseln (beispielsweise von Französisch zu Italienisch) oder sich während Ihres Studiums entscheiden, zwei romanische Sprachen zu studieren, beachten Sie bitte die Studienordnung bezüglich der Sprachwahl im Zusatzsprachenmodul/Romanischen Mehrsprachigkeitsmodul: Wenn Sie die erste Veranstaltung für die Romanische Zusatzsprache in dem Fach absolviert haben, in das Sie dann wechseln (bzw. gewechselt haben), müssen diese vom Prüfungsamt aus Ihrem Transcript of Records gelöscht werden, da es nicht erlaubt ist, dieselbe Sprache als Zusatzsprache/Neue romanische Sprache anzuwählen, die man studiert. Ggf. muss also eine andere Sprache im Modul gewählt werden. Bitte benachrichtigen Sie das Prüfungsamt, wenn dieser Fall auf Sie zutrifft, das Bachelorzeugnis kann nur bei regelkonformen Studium ausgestellt werden. Sollten Sie das Modul bereits vollständig abgeschlossen haben, dann muss die Sprache nicht mehr gewechselt werden und das Modul bleibt gültig. Wenn Sie nach dem Fachwechsel allerdings zwei romanische Sprachen im Hauptfach studieren und eine der romanischen Sprachen zuvor im Rahmen des Zusatzsprachenmoduls/Romanischen Mehrsprachigkeitsmoduls studiert wurde, so entfällt die oben genannte Möglichkeit zur Umgehung des Studiums zweier Zusatzsprachen durch Vertiefung. Diese ist nur dann gegeben, wenn andernfalls insgesamt vier romanische Sprachen studiert werden würden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Studentin A studiert Geschichte und Französisch. In Französisch beglegt sie als Zusatzsprache/Neue romanische Sprache Italienisch und schließt das Modul ab. Danach verlässt sie das Fach Geschichte und entscheidet sich für die Fächerkombination Französisch/Italienisch. Das absolvierte Modul bleibt für Französisch bestehen. Studentin A darf allerdings nicht zur Umgehung des Studiums einer weiteren romanischen Sprache ein Proseminar Italienisch wählen, sondern muss im Rahmen ihres Italienischstudiums eine neue Sprache für das Zusatzsprachenmodul/Romanische Mehrsprachigkeitsmodul belegen.

    Kommunikationsmodul/Universitäres Auslandsmodul

    Beim Studium der Fächer Französisch, Italienisch oder Spanisch ist ein Auslandaufenthalt in einem Land, in dem die studierte Sprache Amts- oder Verkehrssprache ist, während des Bachelors obligatorisch und kann nicht in den Master verschoben werden. Der Aufenthalt erfolgt entweder im Rahmen eines universitären Auslandssemesters oder im Rahmen eines Auslandspraktikums. Ausnahmen vom verpflichtenden Auslandsaufenthalt sind nur unter besonderen Umständen möglich. Diese Ausnahmen sowie weitere Informationen dazu sind bei den Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge hinterlegt (jeweils unter der Überschrift "obligatorischer Auslandsaufenthalt"). Im Falle der Ausnahme muss das Modul dennoch erfüllt werden - es sind Ersatzleistungen zu erbringen, die beim Modul in der jeweiligen Prüfungsordnung beschrieben sind. Der vermutlich häufigste Ausnahmegrund ist dabei das Studiums zweier moderner Fremdprachen mit jeweils obligatorischem Auslandsaufenthalt, der dann nur in einer der beiden Sprachen durchgeführt werden muss. Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, von dieser Gebrauch machen dürfen, aber natürlich nicht müssen. In aller Regel ist der Auslandsaufenthalt ganz entscheidend für die Sprachkompetenz und sollte daher in Ihrem ganz eigenen Interesse möglichst auch angetreten werden.
    Ausführliche Informationen zur Organisation des Auslandsaufenthaltes finden Sie hier.

    Praktikumsmodul/Auslandspraktikumsmodul

    Nicht jedes Praktikum / jede Arbeit im Ausland ist als Praktikum im zugehörigen Modul anrechenbar. Das Romanische Seminar erkennt nur solche Tätigkeiten an, die sich im Rahmen der Felder bewegen, die laut Modulbeschreibung als Praktika infrage kommen. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass es sich um Tätigkeiten handeln soll, auf die Ihr Fachstudium als potentielle Berufsfelder abzielt (eine Arbeit im Kindergarten oder als Au Pair können daher nicht angerechnet werden). Konkrete Tätigkeitsbereiche entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung. Bevor Sie das Praktikum antreten, sollten Sie unbedingt mit den Lektor:innen, die später Ihren Praktikumsbericht begutachten und Sie ggf. mündlich prüfen (Bachelor 2018), Rücksprache halten, ob das von Ihnen ausgesuchte Praktikum im Sinne der Prüfungsordnung geeignet ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihnen das Praktikum nach Ihrem Aufenthalt auch anerkannt wird. Informationen zu Ihren Ansprechpartner:innen und der Praktikumsorganisation finden Sie hier.

    Vertiefungsmodul/Kompetenzmodul

    Im Vertiefungsmodul und im Kompetenzmodul müssen die fachwissenschaftlichen Veranstaltungen (Hauptseminar und Vorlesung bzw. Übung im Vertiefungsmodul; Hauptseminar und Kolloquium im Kompetenzmodul) mit der gleichen fachwissenschaftlichen Ausrichtung gewählt werden. Das bedeutet, Sie wählen beispielsweise im Vertiefungsmodul entweder ein linguistisches Hauptseminar und eine linguistische Vorlesung/Übung oder ein literaturwissenschaftliches Hauptseminar und eine literaturwissenschaftliche Vorlesung/Übung. Studierende des Fachs Italienisch (LABG 2009 und Bachelor 2018) dürfen im Kompetenzmodul entgegen dieser Regel das Kolloquium frei wählen. Studierende mit Abschluss HRSGe nach Bachelor 2018 besuchen kein Kolloquium, sondern belegen im Kompetenzmodul die Vorlesung zu Fachdidaktik.
    Das Kompetenzmodul muss fachwissenschaftlich gegenläufig zum Vertiefungsmodul ausgerichtet werden. Das bedeutet: Wenn Sie im Vertiefungsmodul linguistische Veranstaltungen belegt haben, dann muss das Kompetenzmodul literaturwissenschaftlich ausgerichtet sein und umgekehrt. Beachten Sie dies unbedingt bei Ihrer QISPOS-Anwahl: Wenn Sie einmal einen Schwerpunkt durch Wahl einer fachwissenschaftlichen Veranstaltung in einem der beiden Module gelegt haben und diesen nicht mehr innerhalb der An- und Abmeldefrist ändern, dann ist dieser Schwerpunkt mit allen Auswirkungen für beide Module festgesetzt und kann nicht mehr zurückgenommen werden. Studierende mit Abschluss Bachelor LABG 2009 müssen daher besondere Vorsicht auch bei der Wahl der Veranstaltung Übersetzung III walten lassen: Wenn Sie die Veranstaltung beispielsweise innerhalb des Vertiefungsmoduls Sprachwissenschaft anmelden, dann haben Sie sich prüfungsrechtlich für eben diesen Schwerpunkt verbindlich entschieden - auch wenn Sie noch gar keine entsprechende fachwissenschaftliche Veranstaltung belegt haben.

    Reihenfolge der Module und Prüfungen

    Im Master of Education haben Sie in Hinblick auf die Reihenfolge der Module und Veranstaltungen in den Fächern der Romanistik sämtliche Freiheiten: Die beiden Mastermodule und deren zugehörige Veranstaltungen müssen nicht notwendigerweise nacheinander studiert werden, sondern können in umgekehrter Reihenfolge oder auch gleichzeitig belegt werden. Bei aller Freiheit empfiehlt es sich, im Master Gym/Ge und BK die fachdidaktischen Veranstaltungen vor Antritt des Praxissemesters zu absolvieren (im Master HRSGe stellt sich die Frage gar nicht erst). Dies gilt insbesondere für die Fachdidaktikvorlesung, diese bitte unbedingt im ersten Fachsemester, wenn möglich sogar schon im Bachelor außercurricular belegen!
    Wenn Sie Ihr Praxissemester (PS) für das zweite Fachsemester zugewiesen bekommen, dann bleibt Ihnen für eine MAP nach dem ersten Semester ggf. nur wenig Vorbereitungszeit. Es kann daher, je nach persönlicher Situation, sinnvoll sein, entweder die MAP des zuerst absolvierten Moduls auf die Zeit nach Beendigung des PS zu legen oder die Veranstaltungen und Prüfungen so zu planen, dass Sie beide Module erst im Semester nach dem PS abschließen (also im dritten Fachsemester) und dann beide MAPs absolvieren. Falls Sie eine MAP lieber direkt im ersten Fachsemester absolvieren möchten, organsieren Sie Ihre Prüfungsvorbereitungen so, dass Sie genug Vorlauf haben und nicht von einer eventuellen Terminierung der MAP direkt zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit überrascht werden.
    Wenn Sie das PS für das dritte Fachsemester zugewiesen bekommen, ist es hingegen sinnvoll, im ersten Fachsemester ein Modul vollständig zu absolvieren und direkt im Anschluss die zugehörige MAP abzulegen. Eine eventuell verkürzte Vorbereitungszeit könnte Sie dann für das zweite Modul im zweiten Fachsemester treffen. Auch in diesem Falle wäre zu überlegen, die MAP auf die Zeit nach dem PS zu schieben - ansonsten gilt wiederum: Beginnen Sie frühzeitig mit der Prüfungsvorbereitung. Bedenken Sie in jedem Falle, dass im Master of Education MAPs grundsätzlich die einzigen Prüfungsleistungen, und damit, abgesehen von der Masterarbeit, die einzigen Leistungen sind, deren Note für Ihren Abschluss zählt.
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberaterinnen und -fachberater oder auch an Ihre Prüferinnen und Prüfer. Die Möglichkeit der Terminabsprache, die zumindest bei mündlichen MAPs in einem gewissen Rahmen gegeben ist, kann helfen, eventuelle organisatorische Schwierigkeiten zu lösen.

    In den spezifischen Veranstaltungen für das Praxissemester (PS) besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie dies bei der konkreten Stundenplanerstellung im Semester vor Antritt des PS und wählen Sie möglichst keine Veranstaltungen, die sich zeitlich mit den Vorbereitungsseminaren für das PS überschneiden. Sie könnten sonst durch die zwangsläufig entstehenden Abwesenheiten wichtige Inhalte verpassen, die für die zugehörige MAP relevant sind.

    DaZ-Modul

    Das Romanische Seminar bietet keine eigenen Seminare für das DaZ-Modul an. Masterstudierende belegen also ein entsprechendes Seminar aus dem Angebot ihres zweiten Fachs. Studierende zweier romanischer Sprachen oder von zwei Fächern ohne eigenes Seminarangebot für dieses Modul belegen entweder ein Seminar aus dem DaZ-Angebot der Erziehungswissenschaften oder möglichst aus einem Fach, das den studierten Fächern nahe steht, beispielsweise Germanistik.

    Zusatzsprachenmodul/Romanisches Mehrsprachigkeitsmodul (Drittfach)

    Bitte beachten Sie die obigen Hinweise zum Modul. Drittfachstudierende, die zwei romanische Sprachen im Hauptfach und eine weitere romanische Sprache als Drittfach studieren, können sich das Modul aus den Hauptfächern für das Drittfach anrechnen lassen. Wenden Sie sich an die zuständige Studienfachberatung.

    Kommunikationsmodul/Universitäres Auslandsmodul (Drittfach)

    Die Ausnahmeregelung, dass bei einem Studium zweier moderner Fremdsprachen das Modul in nur einer der beiden im Ausland absolviert werden muss, findet in Bezug auf das Drittfach nur begrenzt Anwendung: Sie müssen in jedem Falle im Hauptfach ins Ausland gehen. Im Erweiterungsfach können Sie dann von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen und das Modul in der Variante Internationalisierung "at home" absolvieren. Umgekehrt ist dies nicht möglich, ein alleiniger Auslandsaufenthalt im Erweiterungsfach kann also den Auslandsaufenthalt in der modernen Fremdsprache im Hauptfach nicht ersetzen und berechtigt nicht zur Internationalisierung "at home".

  • Prüfungen

    Anmeldung zur schriftlichen oder mündlichen MAP
    Hausarbeiten
    Bachelor-/Masterarbeiten
    Scheine


    Anmeldung zur schriftlichen oder mündlichen MAP

    Am Romanischen Seminar werden Modulabschlussprüfungen (MAPs) sowohl direkt bei den Prüfenden als auch beim Prüfungsamt angemeldet. Für beide Anmeldungen gibt es jeweils verbindliche Anmeldefristen, die unbedingt einzuhalten sind. Je nach Modulzugehörigkeit der Prüfung können die Anmeldemodalitäten unterschiedlich sein: So ist mit der Einführung des Bachelor 2018 eine Variante der Anmeldung hinzugekommen, die für den Bachelor nach LABG 2009 nicht gilt. Der gesamte Prozess ist im Einzelnen hier beschrieben.

    Hausarbeiten

    Allen Hausarbeiten und Abschlussarbeiten ist eine sogenannte Plagiatserklärung beizufügen, auf der Sie versichern, das Thema selbstständig verfasst und sämtliche verwendete Forschungsliteratur kenntlich gemacht zu haben. Den genauen Text der Erklärung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts zum Download. Liegt ein Plagiat vor, ist die Arbeit in jedem Falle nicht bestanden. Zudem drohen weitere Konsequenzen bis hin zur Exmatrikulation. Näheres zur Definition von Plagiaten (und deren Vermeidung!) erfahren Sie hier.
    Der Seitenumfang von Hausarbeiten ist in den Modulbeschreibungen Ihrer Prüfungsordnung festgelegt und einzuhalten. Die angegebene Seitenzahl bezieht sich auf Schriftgröße 12 (Typ Times New Roman oder Arial), eineinhalbfacher Zeilenabstand, Seitenränder links 3,5 cm, rechts 2,5 cm. Sollten Sie den Umfang unter- oder überschreiten, so besprechen Sie das im Vorfeld in jedem Falle mit dem/der Prüfer/in und holen seine/ihre Erlaubnis dazu ein.
    Qualität von Arbeiten: Arbeiten sollten idealerweise einen thematischen Schwerpunkt setzen und einen dem Studienniveau entsprechenden angemessenen Eigenanteil an Reflexion ausweisen. Das raumgreifende Paraphrasieren von Sekundärliteratur, das sich über ganze Abschnitte erstreckt, stellt kein positives Qualitätsmerkmal dar. Dies gilt auch für das einseitige Verarbeiten von Handbuchartikeln, das ausgedehnte Aufzählen bekannter Sachverhalte oder die Aufnahme von evidenten inhaltlichen "Füllern".
    Grundlage einer guten Arbeit bilden sachgerechtes Bibliographieren und das Heranziehen der einschlägigen Fachliteratur in gebotener Breite. Dies erfolgt unter Verwendung von Fachbibliographien und nicht durch disparates Suchen im Internet.
    Heterogene Quellen wie "Wikipedia" sind nicht wissenschaftlich gesichert und können deshalb nicht als Belege für fachliche Inhalte angeführt werden. Quellen aus dem Internet sind selbstverständlich dann einzubinden, wenn es sachlich geboten ist, nicht aber, wenn es ggf. nur um den leichten Zugriff auf Material geht, das die Qualität anderweitig vorhandener Fachliteratur nicht erreicht.
    Auch wenn es selbstverständlich erscheinen mag, sei an dieser Stelle nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeit weitestgehend frei von Fehlern in Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion sein und einen angemessenen sprachlichen Stil aufweisen muss. Sie stellen zudem unter Beweis, dass Sie die formalen Kriterien guten wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen (also beispielsweise richtig zitieren und Literaturangaben korrekt erstellen können). Mängel führen je nach Ausmaß zu einer deutlichen Abwertung der Note.
    Abgabe von Hausarbeiten: Die von dem/der Prüfenden gesetzte Abgabefrist ist einzuhalten. Bei Hausarbeiten, die in Zusammenhang mit einer direkt anstehenden Modulabschlussprüfung verfasst werden, ist eine frühe Abgabe notwendig (nach Absprache im Mai bzw. vor Weihnachten), um die Korrektur bis zur Prüfung zu gewährleisten. Ggf. empfiehlt es sich, die MAP erst im folgenden Semester zu absolvieren, um nicht zu sehr in Zeitdruck zu geraten (nähere Informationen zur Anmeldung von MAPs finden Sie hier). Hausarbeiten werden längstens innerhalb von 6-8 Wochen korrigiert, spätestens jedoch sollen die Ergebnisse im ersten Monat des Folgesemesters vorliegen (sofern die Arbeit mit entsprechendem Vorlauf eingereicht wurde). Die Studierenden haben einen Anspruch auf die Einhaltung dieser Fristen, müssen allerdings ihrerseits durch eine angemessen frühe Abgabe der Arbeiten dazu beitragen.

    Bachelor-/Masterarbeiten

    Studierende haben für ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit ein Themenvorschlagsrecht, von dem Sie auf jeden Fall Gebrauch machen sollten. Gehen Sie also folgendermaßen vor: Wenn die Entscheidung gefallen ist, die Abschlussarbeit im Fach Französisch/Italienisch/Spanisch zu schreiben, überlegen Sie, in welcher Fachwissenschaft Sie die Arbeit verfassen möchten (Sprach- oder Literaturwissenschaft, im Master ist zudem eine fachdidaktische Arbeit möglich; im Master Romanistik trilingual wird die Arbeit in aller Regel in der gewählten Hauptsprache und der Schwerpunktfachwissenschaft geschrieben). Danach sollten Sie sich ausgiebig Gedanken zu einem möglichen Thema (und Alternativen) machen. Führen Sie erste Literaturrecherchen durch und lesen Sie sich ein, um eine konkretere Vorstellung über vorhandene Forschung und die Machbarkeit der Untersuchung zu erhalten und zumindest eine grobe Fragestellung entwickeln zu können. Die Themenstellung soll einen Schwerpunkt bzw. Raum für eigene Analysen beinhalten. Undifferenzierte Themen wie "Das Französische Kanadas" oder "Die Komödien Molières" führen in der Regel zu wenig fruchtbaren Materialsammlungen und werden deshalb in dieser Form nicht akzeptiert, sondern müssen in jedem Falle konkretisiert werden. Suchen Sie dann die Lehrperson, bei der Sie die Arbeit verfassen möchten und stellen Sie Ihre Überlegungen vor. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird in den folgenden Tagen und Wochen noch eine Phase der Präzisierung der Themenstellung (oder auch eine Neuorientierung) in Zusammenarbeit mit dem/der Prüfenden erfolgen. Beginnen Sie also frühzeitig mit den Vorbereitungen der Abschlussarbeit, da es Zeit in Anspruch nehmen wird, bis Sie Ihr Thema entwickelt haben. Erst, wenn es endgültig festgelegt ist und Sie wissen, wie Sie vorgehen werden, melden Sie die Abschlussarbeit an. Sobald der/die Prüfer/in das Formular unterschrieben hat, beginnt Ihre Bearbeitungsfrist. Eine Auflistung der möglichen Gutachter:innen sowie Informationen über Anmeldeprozess und Fristen finden Sie hier.

    Scheine

    In bestimmten Zusammenhängen werden Sie durch die Studienfachberatung oder durch Informationstexte explizit dazu aufgefordert, Ihre Leistung mittels eines Scheinformulars bzw. eines Scheins nachzuweisen. Diese Formulare stammen noch aus der Zeit, als Leistungen nicht oder nur teilweise über QISPOS angemeldet werden konnten. Sie haben auch heute noch die Funktion, eben solche Leistungen zu dokumentieren. Nutzen dürfen Sie die Papierbescheinigungen jedoch nur dann, wenn tatsächlich keine andere Leistungsanmeldung möglich ist (und nie war - die Scheine helfen Ihnen also nicht, versäumte QISPOS-Anmeldungen zu "retten"). Ein solcher Fall liegt beispielsweise beim Zusatzsprachenmodul/Romanischen Mehrsprachigkeitsmodul vor, wenn Sie als Student/Studentin zweier romanischer Sprachen von der Option Gebrauch machen, das Studium einer vierten romanischen Sprache durch Vertiefung der dritten zu ersetzen (s.o.). Auch außercurriculare Studien werden mittels Scheinformular nachgewiesen. Die entsprechenden Formulare zum Ausdruck finden Sie hier (eine Seite enthält zwei Scheine - wenn Sie nur einen benötigen, können Sie die Seite entsprechend durchschneiden).