Prüfungsordnungen unterscheiden grundsätzlich zwischen Prüfungsleistungen (PL) und Studienleistungen (SL).

Prüfungsleistungen werden benotet, die Note fließt zu in den Prüfungsordnungen definierten prozentualen Anteilen in die Modulnote und diese wiederum in die Fachnote und Gesamtnote ein. Jede PL unterliegt einer Versuchszählung: Spätestens beim dritten Versuch muss die Leistung bestanden werden (d.h., man hat maximal zwei Fehlversuche), ansonsten gilt das gesamte Fach als "endgültig nicht bestanden", was bedeutet, dass man es an der UM nicht fortsetzen darf (u.U. auch an keiner anderen Universität!). In den Studiengängen des Romanischen Seminars dürfen Studierende selbst entscheiden, ob sie einen Wiederholungsversuch im Rahmen derselben Veranstaltung absolvieren oder eine neue Veranstaltung (ggf. mit neuen Inhalten) wählen. Ist die Veranstaltung, in der die PL nicht bestanden wurde, anwesenheitspflichtig, dann gilt dies auch für die neu gewählte Veranstaltung, selbst wenn diese inhaltsgleich ist.
Prüfungsleistungen werden Modulabschlussprüfungen genannt (MAPs), wenn sie die einzigen benoteten Leistungen eines Moduls sind. Am Romanischen Seminar sprechen wir allerdings nur von einer MAP im engeren Sinne, wenn diese inhaltlich mehrere Leistungen umfasst und/oder gesondert anzumelden ist (siehe dazu die weiterführenden Informationen zu MAPs). Bei "normalen" PL (und SL) erfolgt die Anmeldung implizit mit Anmeldung der Veranstaltung in der QISPOS-Anmeldephase. Wichtig: Wenn Ihr Studiengang bereits organisatorisch auf das neue Campus-Management-System (CMS) umgestellt wurde, dann müssen Sie jede Veranstaltung (Teilnahmebuchung) und jede Leistung (egal ob SL, PL oder MAP) einzeln anmelden, eine implizite Anmeldung erfolgt nicht mehr.

Studienleistungen sind in der Regel unbenotete Leistungen - es sei denn, die Prüfungsordnung sieht explizit etwas anderes vor. Sofern eine Note eingetragen wird, erscheint sie auf dem Abschlusszeugnis, fließt aber dennoch nicht in die Modulnote ein. Studienleistungen haben keine Versuchszählung, sie können also beliebig oft wiederholt werden, bis sie bestanden wurden (was der Mindestnote 4,0 entspricht). Gerade bei Referaten ist allerdings zu beachten, dass eine Wiederholung der SL im Rahmen derselben Veranstaltung normalerweise nicht möglich ist und daher eine neue Veranstaltung gewählt werden muss. Auch für SL gilt: Ist die Veranstaltung anwesenheitspflichtig, dann besteht diese Pflicht auch beim Wiederholungsversuch.

Eine Wiederholung der Leistung zum Zweck einer Notenverbesserung ist weder bei PL noch bei SL möglich.

Übrigens: Bachelor- und Masterarbeiten sind Prüfungsleistungen bzw., strenggenommen, MAPs, die jedoch nur einmal wiederholt werden dürfen.