Erklärung zur Abfassung von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten

Ein Plagiat (PDF) liegt vor, wenn “Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form des geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts.” (Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002)

Plagiate werden am Romanischen Seminar – ohne Möglichkeit der Nachbesserung – grundsätzlich mit mangelhaft bewertet. Plagiate sind Übernahmen fremden Gedankenguts ohne ausreichende Kennzeichnung, was faktisch der Behauptung gleichkommt, man habe die Idee oder die Formulierung selbst entwickelt. Dazu gehören nicht nur wörtliche Übernahmen, sondern auch das Paraphrasieren von Gedanken und Ergebnissen anderer. Ein Plagiat liegt auch vor, wenn eine fremdsprachige Formulierung ohne Kennzeichnung übersetzt und somit als eigener Gedanke ausgegeben wurde.

Von einer wissenschaftlichen Arbeit wird erwartet, wörtliche Übernahmen aus einem fremden Text als Zitate zu kennzeichnen. Beim Paraphrasieren ist zu beachten, dass der Text notwendigerweise auf eigenen Formulierungen basieren muss (das gilt auch dann, wenn die Vorlage in einer anderen Sprache verfasst ist - eine Übersetzung ist keine Paraphrasierung). Es ist nicht statthaft, den Originaltext partiell zu übernehmen oder durch kleine Änderungen zu modifizieren und mit einem allgemeinen Verweis auf das Original als vermeintlich eigene Formulierung zu präsentieren. Bei der Lektüre müssen Übernahmen jederzeit klar von eigenen Formulierungen zu unterscheiden sein.
N.B. Wissenschaftlich ungesicherte bzw. unqualifizierte Quellen wie offen verfasste Online-Lexika oder gar im Handel als Broschüren vertriebene Hausarbeiten etc. werden als Literaturverweise nicht akzeptiert.

Gemäß Institutsvorstandsbeschluss vom 26.04.2004 ist jeder schriftlichen Hausarbeit im Romanischen Seminar eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beizufügen. Die Erklärung finden Sie in der Formularsammlung auf der Homepage des Prüfungsamtes zum Download.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Beauftragung Dritter, die Arbeit ganz oder teilweise zu schreiben, ebenfalls gegen das Gebot der Eigenständigkeit verstößt und einen Täuschungsversuch darstellt, der entsprechend sanktioniert wird.