EXC 2060 B3-23 - "Religionsunterricht 4.0". Strategien von Freiheit und Kooperation in Religionsrecht und Ethik

Projektzeitraum
Projektstatus
Laufend
Mittelgeber
DFG - Exzellenzcluster
Förderkennzeichen
EXC 2060/1
  • Beschreibung

    Am Religionsunterricht lassen sich Dynamik und Herausforderung einer pluralisierten Religionskultur wie unter einem Brennglas beobachten. Ausgangspunkt des Forschungsprojekts ist eine normative Überlegung: Das Grundgesetz bestimmt den Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in der öffentlichen Schule und regelt zugleich die Frage der Befreiungsmöglichkeiten. Unsere interdisziplinäre Fragestellung geht nun davon aus, dass dieses Modell genügend komplex ist und hinreichenden Spielraum aufweist, um die Pluralisierung der Religionskultur aufzugreifen und eine neu konzeptionierte Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die notwendige Kooperation zwischen Staat (als Veranstalter der Schule) und Religionsgemeinschaften (als Verantwortliche für die Inhalte des Unterrichts) kann danach als Votum für ein prinzipiell modernes und für eine Weiterentwicklung offenes Modell aufgefasst werden. Mit dieser Grundannahme stellt das Projekt eine weit verbreitete Einschätzung in Frage, die den Religionsunterricht als traditionales Element des überkommenen „Staatskirchenrechts" versteht, bei dem es darum geht, kirchlich angeleitete Vermittlung von Glaubenswahrheiten unter dem staatlichen Dach zu organisieren. Dem wird oft der „Ausweg" einer allein vom Staat zu verantwortenden, auf Nüchternheit und Distanz gebauten Religionskunde hinzugefügt. Das Projekt stellt sich, anders gewendet, der Frage: Welche Funktion erfüllt und welche Voraussetzungen hat der Religionsunterricht als besonderer Ort der religionsbezogenen Begegnung unter den Bedingungen der Gegenwart - für die individuelle und gemeinschaftliche religiöse Identität, aber auch für ein anspruchsvolles Konzept wechselseitiger Integration in der Bürgergesellschaft unter den Bedingungen der religiösen und weltanschaulichen Pluralität?
  • Personen