EXC 2060 B3-22 - Zwang und Konsens im geistlichen und weltlichen Gericht

Projektzeitraum
Projektstatus
laufend
Mittelgeber
DFG - Exzellenzcluster
Förderkennzeichen
EXC 2060/1
  • Beschreibung

    Mein Projekt fragt epochenübergreifend nach Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung im Bereich des kirchlichen und weltlichen Rechts. Unter dem Einfluss der mittelalterlichen Kirche kam es zur Verrechtlichung der eigenmächtigen Selbsthilfe: Friede wurde beschworen und geboten, Friedensbruch bestraft. Die Kirche schuf seit dem 12.Jahrhundert professionalisierte Gerichte mit Instanzenzügen und vorgeschriebenem Prozessrecht. Dieser Wandel strahlte in die Politik aus: Weltliche Herrscher beteiligten sich an Landfrieden, richteten seit dem Spätmittelalter Hofgerichte ein und trugen so zur Rechtsmodernisierung bei. Die Verstaatlichung der Justiz bis hin zu den Reichsjustizgesetzen 1877/79 ging tendenziell einher mit dem Bedeutungsverlust geistlicher Gerichte. In der Gegenwart scheinen mit Mediationen und außergerichtlichen Konfliktlösungen die Entrechtlichungsprozesse wieder zuzunehmen. In einer großen Erzählung möchte ich orientiert an Leitfragen nach Staatsgewalt, Zwang und Konsens, gelehrtem und ungelehrtem Recht, kirchlicher und weltlicher Gerichtsherrschaft übergreifende Linien herausarbeiten und zugleich verlässliche Informationen zur Sachgeschichte und Quellenkunde geben. Für die Clusterarbeit interessieren mich Schuldverträge vor dinggenossenschaftlichen und geistlichen Gerichten im späten Mittelalter. Die spezifische Fragestellung betrifft das Verhältnis von Zwang und Konsens. Die Schuldverfahren, also wirtschaftliche Konflikte um Verträge, galten sowohl als weltliche wie auch als geistliche Auseinandersetzungen. Die Pflicht, das gegebene Versprechen zu halten, war Teil der christlichen Tugendlehre, Wortbruch war Sünde. Daher richteten auch geistliche Gerichte über zivil- und wirtschaftsrechtliche Sachverhalte.
  • Personen