Religion, Recht, Politik

Vorlesungsreihe des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Ringvorlesung Religion Recht Politik

Plakat

dienstags 18.15 bis 19.45 Uhr, Hörsaal F2 Fürstenberghaus am Domplatz 20-22

Kaum ein Rechtssystem beruht ausschließlich auf politisch gesetzten, säkularen Normen. Auch moderne Rechtsordnungen sind ganz wesentlich von religiösen Überzeugungen geprägt. Das gilt nicht nur für religiöse Rechtstraditionen wie das talmudische und das islamische Recht, sondern ebenso auch für Europa, dessen Recht heute allgemein als säkular gilt, also als prinzipiell unabhängig von der Religion. Dabei bildet das Recht von jeher das Medium, in dem Konflikte zwischen Religion und Politik verhandelt werden und mit dem sich Grenzen zwischen der Religion und der Politik markieren lassen. Umgekehrt lässt sich immer wieder beobachten, dass religiöse Überzeugungen und politische Bewegungen in institutionalisierten Formen verrechtlicht werden. Das Recht steht damit in spezifischer Weise im Spannungsfeld von Politik und Religion, beansprucht freilich von jeher und zu verschiedenen Zeiten in verschiedenem Maße seine Unabhängigkeit und seine eigene Rationalität.

Bekannt ist von all dem indes nur wenig: Lange Zeit haben nicht nur dogmatische Juristen, von denen ein säkulares Selbstverständnis erwartet wird, sondern auch Rechtshistoriker den Einfluss von Religion auf das Recht ausgeblendet und dabei die Verrechtlichung des Religiösen sowie außerstaatliche Institutionalisierungsprozesse ignoriert. Erst in der jüngeren Generation von Rechtshistorikern, für die die interdisziplinäre Arbeit mit Philologen, Historikern, Theologen und Soziologen selbstverständlich geworden ist, hat sich das geändert. Unsere Ringvorlesung macht deshalb genau das spannungsreiche Verhältnis von Religion, Recht und Politik in der Rechtsgeschichte zum Thema. Dabei konzentrieren wir uns auf die europäische Geschichte, nehmen diese aber in einer Langzeitperspektive – von der Spätantike bis in den Vormärz – in den Blick.

Programm

03.04.2012 Thomas Rüfner, Trier Mittelalterliches Kirchenrecht in Byzanz und Bologna
10.04.2012 Ulrike Babusiaux, Zürich Lob des Tyrannen – Juristentaktik in der römischen Militärmonarchie des 3. Jahrhunderts
17.04.2012 Wolfgang Kaiser, Freiburg Vom Nutzen des römischen Rechts – Wie sich Papst Johannes VIII. im Jahre 878 gegen Kirchenplünderer zu wehren wusste
24.04.2012 Michele Luminati, Luzern Täufer zwischen Religion, Politik und Recht: Täuferbekämpfung in der Alten Eidgenossenschaft
08.05.2012 Mark Godfrey, Glasgow Royal Councils, Law Courts and Governance: the Role of Litigation in Early Modern Scotland
15.05.2012 Massimo Meccarelli, Macerata Das Problem der Rechtsmodernisierung durch die Theologen der Spätscholastik
22.05.2012 Heikki Pihlajamäki, Helsinki Strafrecht ohne Religion? Ein Blick auf protestantische Länder in der frühen Neuzeit
05.06.2012 Tilman Repgen, Hamburg Ein Schwert in Verwahrung. Zur Geschichte der Diskussionen um veränderte Umstände im Vertragsrecht
12.06.2012 Peter Oestmann, Münster Niedersächsisches Bauernrecht zwischen Staat und Kirche
19.06.2012 Andreas Thier, Zürich Richtigkeitsgewähr, Teilhabebefugnis und Verfahren: Regelungsmodelle der mittelalterlichen Bischofsbestellung
26.06.2012 Hans-Peter Haferkamp, Köln Rechtliches und Christliches im Privatrecht des Vormärz
03.07.2012 Nils Jansen, Münster Nur Streit? Frühneuzeitliches Testamentsrecht zwischen kirchlicher Seelsorge und herrschaftlicher Ordnungspolitik

Sommersemester 2012
Dienstag 18.15 bis 19.45 Uhr
Hörsaal F2 im Fürstenberghaus
Domplatz 20-22
48143 Münster