Honorarprofessur für Frank Bauchrowitz
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde erhielt Frank Bauchrowitz, langjähriger Lehrbeauftragter der Musikhochschule Münster, am 27. April seine Ernennungsurkunde zum Honorarprofessor.
Mit der Ernennung wird Frank Bauchrowitz als eine in Berufspraxis und Lehre herausragende Persönlichkeit geehrt, die maßgeblich zu Erfolg und Ansehen der Musikhochschule Münster beiträgt. Als selbstständiger Rechtsanwalt hat sich Frank Bauchrowitz auf die Musikbranche spezialisiert. Musivertragsrecht, Urheberrecht, Arbeits-, Tarif-, Steuer- und Sozialrecht für Musizierende zählen zu seinen Kernkompetenzen, darüber hinaus ist er zertifizierter Mediator. Mit der Verleihung der Bezeichnung „Honorarprofessor“ werden seine hochqualifizierten berufspraktischen Leistungen in den Bereichen des Musikrechts und der individuellen Berufskonzeptentwicklung der jungen Musikerinnen und Musiker sowie sein Engagement für die Belange der Musikhochschule Münster gewürdigt und die enge Verbundenheit gefestigt. Ausdrücklich hob der Dekan in seiner Laudatio den herausragenden Einsatz des Juristen hervor: „Die vielfältigen Aspekte seines langjährigen Wirkens haben Herrn Bauchrowitz zu einer integralen Persönlichkeit der Musikhochschule Münster werden lassen.“ – Herzlichen Glückwunsch!