Prüfungsversuche im Wintersemester 2021/22 (Update 07.12.2021)
Die Corona-Hochschulverordnung sieht erneut Erleichterungen bei Prüfungen vor: Wie bereits in den beiden Semestern zuvor, können Studierende im Wintersemester 2021/22 ohne Konsequenzen von Prüfungen zurücktreten und nicht-bestandene Prüfungen werden nicht auf die Zahl der maximalen Prüfungsversuche angerechnet.
Das IfPol empfiehlt mit Nachdruck, trotz dieser Regelung jeweils an der Erstprüfung (Klausur oder mündliche Prüfung) teilzunehmen. Das hat folgenden Grund: Das Institut wird auch weiterhin, jede Klausur und jede mündliche Prüfung genau zwei Mal im Jahr anbieten. Wird eine Prüfung aus strategischen Gründen verschoben und die zweite Prüfung (z.B. krankheitsbedingt) versäumt oder nicht bestanden, kann die Prüfung erst nach einem Jahr Wartezeit absolviert werden.
Die Corona-Hochschulverordnung sieht keinen Freischuss bei bestandenen Prüfungen vor. Nur nicht-bestandene Prüfungen können wiederholt werden. Es ist nicht möglich, Prüfungen so lange zu wiederholen, bis die erwünschte Note erreicht worden ist. Einmal bestandene Prüfungen werden verbucht und können nicht wiederholt werden, da das IfPol nicht die Kapazitäten hat, Klausuren erneut zu korrigieren oder endlos mündlich zu prüfen.
Nicht bestandene Hausarbeiten können nur dann wiederholt werden, wenn die Lehrenden auch einen Arbeitsvertrag am IfPol haben. Scheiden Lehrende aus dem Dienst am IfPol aus, müssen Studierende zwingend die von den Lehrenden gesetzten Prüfungsfristen einhalten. Wird die Frist versäumt, wird das Versäumnis zwar nicht als Fehlversuch auf die Zahl der maximalen Fehlversuche angerechnet, aber das Seminar muss in einem späteren Semester bei einer anderen Lehrperson wiederholt werden.
Prüfungen und Widerholungsprüfungen im Wintersemester 2021/22 (18.11.2021)
Für Prüfungen, die sich Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Wintersemester 2021/22 zuordnen lassen, gelten wieder die Vor-Coronaprüfungsordnungen. Das bedeutet, dass für eine Prüfung in der Regel drei Versuche zur Verfügung stehen.
Das Institut hat die Wiederholungsklausuren der großen Vorlesungen terminiert:
- Statistik II (Schlipphak): 7. März, 10-12 Uhr
- Methoden I (Schlipphak): 9. März, 14-16 Uhr
- Constitutional Law (Lischewski): 14. März, 10-12 Uhr
- Grundkurs Politisches System der BRD (Freise), 23. März, 10-12 Uhr
- Einführung in den europäischen Integrationsprozess (Kropp), 28. März, 10-12 Uhr
- Grundkurs Politische Theorie (Willems), 29. März, genaue Uhrzeit noch offen
Noch nicht abschließend geklärt ist das Format der Wiederholungsklausuren (Online oder Präsenz). Nähere Inforationen dazu erhalten Sie von den Lehrenden. Bitte beachten Sie ferner, dass zu Beginn des Wintersemesters die Prüfungsordnungen der Vor-Coronazeit wieder in Kraft getreten sind. Das bedeutet, dass Sie an den Wiederholungsklausuren nur aus triftigem Grund teilnehmen können. Triftige Gründe sind ärztlich attestierte Krankheit am Termin der Erstklausur, nachgewiesene (und vor der Klausur angezeigte) Überschneidung mit einer anderen Klausur oder auch die Pflege von Angehörigen. Versäumen Sie die Klausur am Ersttermin ohne triftigen Grund, gilt die Klausur als nicht bestanden und der Fehlversuch wird auf die Zahl der maximalen Fehlversuche angerechnet. Die Wiederholungsklausur ist dann Ihr Zweitversuch. Beachten Sie bitte auch, dass das IfPol Klausuren nach wie vor nur zwei Mal im Jahr anbietet. Aus diesem Grund wird die Teilnahme am Ersttermin dringend empfohlen.