Sofern Sie derzeit noch nach einer der alten Magister-Prüfungsordnungen studieren, beachten Sie bitte folgende wichtige Hinweise:
"Regelungen zum Auslaufen der Magisterstudiengänge gemäß § 15 Abs. 3 und 4"
(1) Der Antrag auf erstmalige Zulassung zur Magisterprüfung kann letztmals am 1. September 2013 gestellt werden.
(2) Ein Thema für eine Magisterarbeit auch im Rahmen von Wiederholungen, wird letztmals ausgegeben am 1. Oktober 2013.
(3) Andere Prüfungsleistungen der Magisterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen und Prüfungsleistungen nach einem Rücktritt oder Inanspruchnahme eines Freiversuchs können letztmals am 30. September 2014 abgelegt werden."
Bitte beachten Sie bei der Vorbereitung für Ihren Studienabschluss, dass Sie sich frühzeitig an das Prüfungsamt und die zuständigen Fachstudienberater wenden, da die Bearbeitung Ihres Anliegen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.