Nichtteilnahme an Prüfungen aus einem triftigen Grund
Bitte beachten Sie die Hinweise in unseren FAQs, wenn Sie aus einem triftigen Grund (z.B. Krankheit) nicht an Klausuren teilnehmen können. Studierende der Studiengänge "Politik und Recht" sowie "Politik und Wirtschaft" finden die entsprechenden Hinweise hier.
Nachschreibetermin zur Vorlesung "Einführung in die Politikwissenschaft" (ehemals GK I)
Studierende, die (nach vorheriger Anmeldung dieser Prüfung) nicht zur Klausur des ehemaligen GK I erschienen sind, werden gebeten, sich bei Dr. Matthias Freise zu melden, um einen Nachschreibetermin zu vereinbaren. Bitte vergessen Sie nicht, bei Vorliegen eines trifftigen Grundes Ihre Prüfungsunfähigkeit dem Prüfungsamt mitzuteilen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auch in unseren FAQs. Stand dieser Meldung: 03.02.2012.