Übungsleiterverträge
Honorarvertrag & Übungsleiterausweis
Um Kurse leiten zu dürfen, muss jede/r Übungsleitende vor Beginn der Übungsleitertätigkeit einen Honorarvertrag bei uns unterzeichnet haben. Dies gilt auch für Vertretungen.
Für die Ausfertigung der Verträge und Übungsleiterausweise ist Philipp Wermers euer Ansprechpartner.
Die Verträge gelten für die Dauer des jeweiligen Programms (Sommer-, Winter- bzw. Ferienprogramm). Mit den Verträgen erhaltet ihr auch die Abrechnungsbögen zu euren Kursen. Die Verträge müssen immer kurz vor dem Start des jeweiligen Programms abgeschlossen werden.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt - für jeden Kurs separat - über einen schriftlichen Stundennachweis (nicht über Lohnsteuerkarte oder Rechnung) und ist bei Philipp Wermers unterschrieben einzureichen.
Die Stundennachweisformulare erhaltet ihr bei eurer Vertragsunterzeichnung. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Kurses (Sommer-, Winter- bzw. Ferienprogramm). Bitte beachtet, dass ihr nur Einheiten abrechnen könnt, die ihr persönlich geleitet habt! Wenn ihr eine Vertretung "engagiert" habt, so muss diese/r die Einheiten selbst abrechnen. Außerdem bitten wir darum, den Stundennachweis kontinuierlich und korrekt zu führen, sonst kann es zu Verzögerungen kommen.
Finanzamt & Freibetrag
Die Übungsleitenden sind verpflichtet, die erhaltenen Aufwandsentschädigungen dem Finanzamt anzugeben. Die WWU Münster und somit auch der Hochschulsport sind verpflichtet, die Honorare dem Finanzamt zu melden. Nach §3 Abs. 26 EStG gilt die Vergütung von Übungsleitern/innen als Aufwandsentschädigung und ist bis 3.000,00 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabefrei.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.