Mitbestimmung


1. Obleute

Das Obleutesystem des AStA-Sportreferates bildet die personelle Grundlage für die Durchführung des Breiten- und Wettkampfsports an der Universität Münster.

Obfrauen und Obmänner gewährleisten die Mitbestimmung der Sporttreibenden bei der Gestaltung des Breiten- und Wettkampfsports. Sie sind Ansprechpartner und Bindeglied zwischen den Übungsleiterinnen und Übungsleitern, den Sportlerinnen und Sportlern und dem Hochschulsport und übernehmen in eigenverantwortlicher Mitarbeit Aufgaben der Organisation und Durchführung des Breiten- und Wettkampfbetriebes.

Die Organe unseres Obleutesystems sind die Obfrauen und Obmänner der Breiten- und Wettkampfsportgruppen sowie das AStA-Sportreferat und die Obleuteversammlung. Dem Obleutesystem des Hochschulsports liegt die 1993 erarbeitete Obleutesatzung zugrunde.

2. Aufgaben der Obleute

  • Wahrnehmung der Interessen der Sporttreibenden ihrer Sportgruppe gegenüber dem AStA-Sportreferat, dem Hochschulsport sowie der Obleuteversammlung
  • Informationsmittler zwischen den Sporttreibenden und den Institutionen und Einrichtungen des Hochschulsports
  • Initiativen und Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung des Sportprogramms und bei Veranstaltungen der jeweiligen Sportgruppe
  • Zusammenarbeit mit dem AStA-Sportreferat und dem Hochschulsport bei Veranstaltungen aller Art
  • Vorschlags- und Mitspracherecht bei dem Einsatz von Übungsleiter/innen und Aufsichtspersonal ihrer Sportgruppe
  • Koordination der Aus- und Weiterbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern

3. Obleutewahl

Teilnehmer/innen und Übungsleiter/innen einer Sportart wählen eine/n Obfrau/mann und eine/n Vertreter/in jeweils für zwei Semester. Die Wahlen sollten jährlich durchgeführt werden, um die basisdemokratische Legitimation der Obleute innerhalb des Hochschulsports zu unterstreichen. Wettkampfmannschaften und Übungsleiter/innen und Trainer/innen einer Sportart wählen als Wettkampfsportgruppe eine/n Obfrau/Obmann und eine/n Vertreter/in, spätestens vor der ersten Meldung einer Mannschaft zur Teilnahme an einer Sportveranstaltung.

Die Wahl (Sportart, Funktion, Ort und Zeit) muss zwei Wochen vor dem Wahltermin dem betroffenen Personenkreis bekannt gegeben werden (Einladung, Aushang beim Hochschulsport). Bei der Bildung von neuen Breitensportgruppen bzw. Wettkampfmannschaften oder vorzeitigem Ausscheiden der gewählten Obleute und Vertreter/in werden für die Vorbereitungsphase (Organisation des Sports und der Wahl bzw. Mannschaftsbildung und Training) bis zur Wahl Obleute vom AStA-Sportreferat eingesetzt. An den Obleutewahlen dürfen nur Studierende und Übungsleiter/innen der Universität Münster und der FH Münster teilnehmen. Die erforderliche Bestätigung erfolgt durch das AStA-Sportreferat. Wird die Wahl nicht bestätigt, muss von der Breitensport- oder Wettkampfsportgruppe eine Neuwahl durchgeführt werden. Wird bei gleichem Ergebnis wie bei der ersten Wahl erneut nicht zugestimmt, ist vor dem dann erforderlichen dritten Wahlgang das AStA-Sportreferat zu den Gründen anzuhören. Das Ergebnis des dritten Wahlganges ist nicht mehr anfechtbar.

4. Obleuteversammlung

Das AStA-Sportreferat organisiert vierteljährlich Obleuteversammlungen, zu der schriftlich eingeladen wird. Die Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail, um Kosten zu sparen. Auf Antrag können Einzelne aber auch postalisch eingeladen werden. Eine regelmäßige Teilnahme an den Versammlungen wird vorausgesetzt, um die Obleute und Übungsleitenden aller Sportarten auf dem Laufenden zu halten. Wenn ihr verhindert seid, meldet euch bitte beim AStA-Sportreferat ab.

Die Obleute des Breiten- und Wettkampfsports sowie die AStA-Sportreferent/innen sind stimmberechtigte. Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter/innen des Hochschulsports sind beratende Mitglieder der Obleuteversammlung.

Die Obleuteversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Kontrolle der AStA-Sportreferent/innen.
  • Beschlüsse zum Haushaltsplan des AStA-Sportreferates.
  • Mitwirkung beim Hochschulsportprogramm und bei Veranstaltungen des Hochschulsports.
  • Initiativen durch Anträge und Resolutionen auf dem Gebiet des Sports der Universität Münster, der Hochschulen und der Stadt Münster.
  • Mitsprache zur Arbeit im Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband.
  • Förderung der Weiterbildung von Übungsleiter/innen.

5. Obleutesatzung

Die Obleutesatzung könnt ihr auf der Homepage des AStA-Sportreferates oder bei uns im Büro einsehen. Einige Auszüge daraus sind Bestandteil dieses Handbuchs.

6. Aufwandsentschädigung für Obleute

Als Obfrau/Obmann engagiert ihr euch ehrenamtlich für den Hochschulsport.

Im Rahmen der zweiten Obleuteversammlung im Wintersemester könnt ihr für besondere Aufwendungen eine Entschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Semester beantragen. Euer Ansprechpartner ist das AStA-Sportreferat.