Fort- und Weiterbildung, Qualifizierung
1. Förderung und Zuschüsse
Die Qualifizierung unserer Übungsleitenden ist uns ein großes Anliegen. Daher unterstützen wir alle aktiven Übungsleitenden in deren persönlicher Fort- und Weiterbildung.
Besonders gefördert werden insbesondere Lehrgänge und Fortbildungen, die sportartübergreifend und zielgruppenspezifisch sind (s.g. Grundqualifikation). Zum Beispiel die Übungsleiter C-Lizenz oder die Breitensport-Trainer-Ausbildung (oder äquivalente). Maßgeblich ist hier, dass die geförderten Lehrgänge und Fortbildungen von einem anerkannten Dachverband organisiert und lizensiert werden, der Gesamtumfang der Lerneinheiten mindestens 120 Unterrichtsstunden umfasst, welche sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermitteln. Die Inhalte müssen zielgruppenspezifisch (junge Erwachsene) ausgerichtet sein und neben den sportartspezifischen, auch sportartübergreifende Themen (Anatomie, Physiologie, Trainingslehre, Didaktik, Gewalt- und Missbrauchsprävention, etc.) enthalten. Diese Veranstaltungen werden einmalig mit 75% der Lehrgangskosten, maximal aber mit 350,00 Euro bezuschusst.
Darüber hinaus fördern wir Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, die der sportartspezifischen Qualifikation dienen (soweit dies die Qualität des Unterrichts verbessert). Diese werden pro Jahr einmalig mit 75% der Lehrgangskosten, maximal aber 100,00 Euro bezuschusst. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nicht bezuschusst. Die finanzielle Förderung setzt voraus, dass der/die Leistungsempfänger/in im Anschluss an die Fort-/Weiterbildungsmaßnahme noch mindestens zwei Semester als Kursleitung für uns tätig ist. Sollte dies nicht zutreffen, wird der Zuschuss mit der Aufwandsentschädigung für Kursleiter/innen verrechnet. Anträge für die Förderung müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Anträge sind durch die Obleute der jeweiligen Sportart zu stellen!
Ansprechpartner für Fort- und Weiterbildung beim Hochschulsport ist Jens Felder.
2. Bildungseinrichtungen
Unsere Fort- und Weiterbildungsangebote organisieren wir in Kooperation mit dem Sportbildungswerk Nordrhein-Westfalen. Angebote der Sportbildungswerke Münster und Essen finden regelmäßig vor Ort, in Räumlichkeiten des Hochschulsport, statt. Aktuelle Angebote veröffentlichen wir in unserem Fortbildungsprogramm.
Informationen zum Angebot von Bildungsveranstaltungen findet ihr unter anderem hier:
- Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband
- Bildungsportal des Landessportbundes NRW
- Zentrum für Weiterbildung am Institut für Sportwissenschaft
3. Beantragung, Bewilligung, Frist und Zahlung eines Zuschusses
Bevor ihr euch zu einer Qualifizierungsmaßnahme anmeldet, müsst ihr bei uns euren Zuschuss beantragen. Bitte nutzt hierfür unser Antragsformular und sendet es an hochschulsport@uni-muenster.de. Wir geben euch schnellstmöglich Bescheid, ob der von euch gewählte Lehrgang förderungsfähig ist.
Die Anmeldung beim Veranstalter der Fort-/Weiterbildungsmaßnahme erfolgt durch den/die Leistungsempfänger/in. Alle anfallenden Kosten müssen ausgelegt werden. Wenn die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde, benötigen wir zur Berechnung des Zuschusses folgende Dokumente:
- Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat (inkl. Briefkopf, Stempel und Unterschrift des Veranstalters)
- Zahlungsnachweis vom Veranstalter oder eine Kopie eures Kontoauszugs, aus dem ersichtlich ist, dass die Lehrgangsgebühr beglichen wurden. Eine Rechnung ohne Zahlungsbeleg ist nicht ausreichend.
Zwischen der Genehmigung des Antrags und dem Einreichen der o.a. Dokumente zur Berechnung des Zuschusses dürfen maximal drei Monate liegen.
Wenn uns alle notwendigen Dokumente vorliegen, wird der Zuschuss im Regelfall innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des/der Leistungsempfängers/in überwiesen.
Ansprechpartner für Fort- und Weiterbildung beim Hochschulsport ist Jens Felder.