Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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3.1. Obligatorische Sozialversicherung in Deutschland  vor


Der Sozialstaat

2. ELEMENTE VON SOZIALSTAATLICHKEIT

nach unten 2.1. Maßnahmen zur Einkommenssicherung
nach unten 2.2. Materielle Dienstleistungen im Sozialbereich
nach unten 2.3. Arbeitsrecht
nach unten 2.4. Bildungspolitik
nach unten 2.5. Folge: Wachstum des Staates

 

  2.1. Maßnahmen zur Einkommenssicherung  
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Drei Grundformen:

  1. Fürsorge: kein Rechtsanspruch; Bedürftigkeitsprüfung; "less eligibility", d.h. Höhe soll geringer als tiefstmöglichstes Erwerbseinkommen sein.
  2. Glossar Sozialversicherung: (Pflicht-)Versicherung gegen spezifische Risiken abhängiger Erwerbsarbeit: Unfall, Krankheit, Invalidität und Alter ( Glossar Rentenversicherung), Arbeitslosigkeit. Ab den 1880er Jahren entwickelt sich das deutsche Modell: Es besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen, der auf (obligatorischen) Beiträgen gegründet ist; es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt; das Leistungsniveau soll bisherigen Lebensstandard sichern.
  3. Versorgung: Es besteht ein Rechtsanspruch, der auf BürgerInstatus begründet ist; keine Bedürftigkeitsprüfung; Leistungsniveau soll Grundbedürfnisse abdecken (welfare state in GB ab 1940er Jahren, nordisches verwandtes Thema »Volksheim« ab 1930er Jahren) bzw. bisheriges Einkommen sichern (deutsche Beamtenversorgung).

  2.2. Materielle Dienstleistungen im Sozialbereich  
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... sind insbesondere in der Form von Gesundheitspflege und Glossar sozialem Wohnungsbau als v.a. kommunale, teilweise durch regionale und staatliche Stellen unterstützte Programme zu finden. Weitere, meist kommunale Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Kanalisation, Kehrrichtabfuhr, Transportwesen können eine starke soziale Komponente haben. Entstehung in Städten in Ergänzung der älteren Glossar Armenfürsorge im späten 19. Jahrhundert.

  2.3. Arbeitsrecht  
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... als Kernbereich der Sozialpolitik zielt auf einen Schutz der Arbeitskraft vor Überausbeutung durch Festlegung von Arbeitzeiten, partiellen Arbeitsverboten (z. B. von Nachtarbeit für Frauen), Kündigungsschutz, Koalitions- u. Streikrecht, Mitbestimmung sowie durch die Regelung von Tarifverhandlungen (Schutz von kollektiven Tarifverträgen). Der Arbeitsschutz setzt in GB 1833–1850, in den meisten europäischen Ländern erst im 4. Viertel des 19. Jahrhunderts ein.

  2.4. Bildungspolitik  
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Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wird die Grundschule allgemein zentralstaatlich geregelt, obligatorisch und kostenlos. In den 1950er bis 1970er Jahren wird der Universitätszugang verbreitert, u.a. durch den Ausbau des Stipendienwesens. Ziel der Bildungspolitik ist anstelle der Nivellierung ökonomischer Ungleichheit (teilweise angestrebt durch Steuerpolitik mit progressiven Einkommenssteuersätzen) die Glossar Chancengleichheit in einer staatsbürgerlichen Gesellschaft.

  2.5. Folge: Wachstum des Staates  
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Wesentlich als Folge der Entwicklung des Sozialstaats weitet sich die Staatstätigkeit stark aus ( Glossar Leistungsstaat). Dies schlägt sich einerseits nieder in einem Wachstum des Anteils der im Öffentlichen Dienst Beschäftigten ( Tabelle: Entfaltung der Leistungsverwaltung - Im öffentlichen Sektor Beschäftigte in Münster, 1931), andererseits in einer Zunahme der Staatsquote ( Anteil der Staats- und Sozialversicherungsausgaben am BIP in Deutschland (1900-2000)). Im ausgehenden 19. Jahrhundert liegt dieser in den westeuropäischen Ländern noch um 10% und erreicht um 1980 ca. 40–50%. Der Anteil der Sozialausgaben daran beträgt um 1980 i. d. R. 60–70% (Literatur Kohl, Staatsausgaben).

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