Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts | |||
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Der Sozialstaat
2. ELEMENTE VON SOZIALSTAATLICHKEIT
2.1. Maßnahmen zur Einkommenssicherung | |
Drei Grundformen:
2.2. Materielle Dienstleistungen im Sozialbereich | |
... sind
insbesondere in der Form von Gesundheitspflege und sozialem Wohnungsbau als v.a. kommunale, teilweise durch
regionale und staatliche Stellen unterstützte Programme zu finden. Weitere,
meist kommunale Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Kanalisation,
Kehrrichtabfuhr, Transportwesen können eine starke soziale Komponente haben.
Entstehung in Städten in Ergänzung der älteren
Armenfürsorge im späten 19.
Jahrhundert.
2.3. Arbeitsrecht | |
... als Kernbereich der Sozialpolitik zielt auf einen Schutz der Arbeitskraft vor Überausbeutung durch Festlegung von Arbeitzeiten, partiellen Arbeitsverboten (z. B. von Nachtarbeit für Frauen), Kündigungsschutz, Koalitions- u. Streikrecht, Mitbestimmung sowie durch die Regelung von Tarifverhandlungen (Schutz von kollektiven Tarifverträgen). Der Arbeitsschutz setzt in GB 1833–1850, in den meisten europäischen Ländern erst im 4. Viertel des 19. Jahrhunderts ein.
2.4. Bildungspolitik | |
Gegen Ende des
19. Jahrhunderts wird die Grundschule allgemein zentralstaatlich geregelt,
obligatorisch und kostenlos. In den 1950er bis 1970er Jahren wird der Universitätszugang
verbreitert, u.a. durch den Ausbau des Stipendienwesens. Ziel der Bildungspolitik
ist anstelle der Nivellierung ökonomischer Ungleichheit (teilweise angestrebt
durch Steuerpolitik mit progressiven
Einkommenssteuersätzen) die Chancengleichheit in einer
staatsbürgerlichen Gesellschaft.
2.5. Folge: Wachstum des Staates | |
Wesentlich als
Folge der Entwicklung des Sozialstaats weitet sich die Staatstätigkeit stark
aus ( Leistungsstaat). Dies schlägt sich
einerseits nieder in einem Wachstum des Anteils der im Öffentlichen Dienst
Beschäftigten (
Tabelle: Entfaltung
der Leistungsverwaltung - Im öffentlichen Sektor
Beschäftigte in Münster, 1931), andererseits in einer Zunahme der Staatsquote
(
Anteil der Staats- und Sozialversicherungsausgaben am BIP in Deutschland (1900-2000)). Im
ausgehenden 19. Jahrhundert liegt dieser in den westeuropäischen Ländern noch
um 10% und erreicht um 1980 ca. 40–50%. Der Anteil der Sozialausgaben daran
beträgt um 1980 i. d. R. 60–70% (
Kohl, Staatsausgaben).
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