Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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Der Sozialstaat

3. Historische Paradigmen von Sozialstaatlichkeit

3.1. OBLIGATORISCHE SOZIALVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND AB DEN 1880ER JAHREN

  1. Krankenversicherung 1883. Obligatorisch für gewerbliche Arbeiter unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze, wo­bei existierende freie Kassen legal bleiben; Erfassung von ca. 22% der Erwerbsbevölkerung und ca. 40% der Lohnarbeiter, gegenüber 1881 Verdoppelung des Erfassungsgrads. Angesichts des Scheiterns von Plänen zur Erschließung neuer Steuern 1881 Finanzierung zu 2/3 durch Versicherte. Ortskrankenkassen als Selbstverwaltungskörperschaften, Versicherte kontrollieren gemäß ihres Finanzierungsanteils. Leistung pro Versicherten 1885 11, 1914 28,5 RM.
  2. Unfallversicherung 1884. 1871 liberales Haftpflichtgesetz, das Ansprüche auf Nachweis von Unternehmerverschulden gründet (Verschulden eines Arbeiters begründet keine Haftpflicht); dieser ist wegen geringer Dokumentation des Fabrikzustands vor Unfall (da geringe Entwicklung der Gewerbeaufsicht) schwierig zu führen. Das Gesetz von 1884 transformiert das Problem von Gefahr und Verschulden in Risiko. Erfassung 1890 ca. 2/3 der Lohnarbeiter; Leistung 2/3 des Lohns; Finanzierung durch Unternehmer und Selbstverwaltung in Berufsgenossenschaften mit unterschiedlicher Risikohöhe. Konflikte um Arbeitssicherheit, Pflichtabgaben und Autonomie von Unternehmern (Beispiel: vertiefende Information Franz Kafkas Tätigkeit als Versicherungsjurist in Prag um 1910).
  3. Alters- und Invalidenversicherung 1889. Reichszuschuss 50 RM je Rente, Staffelung der Leistung nach Beiträgen. Verwaltung durch Landesversicherungsanstalten. 1895 Erfassung von 54% der Erwerbsbevölkerung, aber lange Mindestbeitragszeiten von 5 (Invalidität) bzw. 30 Jahren (Alter), bei Alter Leistung erst ab 70, ein Alter, das noch um 1900 erst von etwa einem Viertel der Männer erreicht wurde. 1913 werden deshalb 51% der Invalidenrenten an Männer zwischen 55 und 69 gezahlt. Durchschnittsleistung 1891 123 (Alter) bzw. 113 (Invalide) RM/Jahr, 1914 168 bzw. 201 RM/Jahr; dies entspricht etwa einem Sechstel des durchschnittlichen Jahres­verdiensts von Industriearbeitern. Dennoch 1895–1907 Rückgang des Anteils erwerbstätiger Männer ab 60.

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