Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts |
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Der Sozialstaat
3. Historische Paradigmen von Sozialstaatlichkeit
3.2. WÜRDIGUNG DER BISMARCKSCHEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZE, WEITERE ENTWICKLUNG
Die Sozialpolitik der 1880er Jahre zielt auf Ergänzung der Repression der organisierten
Arbeiterschaft (Sozialistengesetze 1878–1890) durch Kooptation. Bismarcks sozialpolitische
Berater sind durch Lorenz von Stein (1815–90, »Geschichte der sozialen Bewegung
in Frankreich«, 1850) beeinflusst: Sozialismus und Kommunismus entstehen aus Industrialisierung/Proletarisierung,
daher Forderung nach "Königtum der gesellschaftlichen Reform", das über Klassengegensätzen
steht (
Sozialversicherung
und manipulative Kooptation - Gedanken
Bismarcks (1881 und 1889)). Die Kooptation wird insofern nicht erreicht, als ab den 1890er
Jahren die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherung von der Arbeiterbewegung
vereinnahmt werden und diese sich u.a. auf diesem Weg selbst in den Staat
integriert. Zum Beispiel entsteht in den 1890er Jahren durch das Übergewicht der Versicherten in der
Verwaltung der Ortskrankenkassen in diesen eine so genannte "Herrschaft der Sozialdemokratie" (
Zeitgenössische Stimmen zur »Herrschaft der Sozialdemokratie« in den Ortskrankenkassen um 1900).
Mit den
Sozialversicherungs-Gesetzen wird gegen das liberale Prinzip der individuellen
Selbstverantwortung die Existenz von Systemrisiken abhängiger Erwerbsarbeit und
der Rechtsanspruch auf Unterstützung anerkannt. Die 1890er bis 1920er Jahre bringen
einen allmählichen Ausbau von eingeschlossenen Gruppen, Leistungsniveau und Programmen
(Arbeitslosenversicherung 1926). Eine enge Bindung von Sozialversicherung an den Arbeitsstatus
wird jedoch erhalten.
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