Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
impressum :: feedback :: kontakt :: 
 
   LINKWEG ::: Inhalt / Der Sozialstaat / Historische Paradigmen von Sozialstaatlichkeit / Würdigung der bismarckschen Sozialversicherungsgesetze, weitere Entwicklung
zurück   3.1. Obligatorische Sozialversicherung in D
3.3. Anfänge der kommunalen Leistungsverwaltung  vor


Der Sozialstaat

3. Historische Paradigmen von Sozialstaatlichkeit

3.2. WÜRDIGUNG DER BISMARCKSCHEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZE, WEITERE ENTWICKLUNG

Die Sozialpolitik der 1880er Jahre zielt auf Ergänzung der Repression der organisierten Arbeiterschaft (Sozialistengesetze 1878–1890) durch Kooptation. Bismarcks sozialpolitische Berater sind durch Lorenz von Stein (1815–90, »Geschichte der sozialen Bewegung in Frankreich«, 1850) beeinflusst: Sozialismus und Kommunismus entstehen aus Industrialisierung/Proletarisierung, daher Forderung nach "Königtum der gesellschaftlichen Reform", das über Klassengegensätzen steht ( Sozialversicherung und manipulative Kooptation - Gedanken Bismarcks (1881 und 1889)). Die Kooptation wird insofern nicht erreicht, als ab den 1890er Jahren die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherung von der Arbeiterbewegung vereinnahmt werden und diese sich u.a. auf diesem Weg selbst in den Staat integriert. Zum Beispiel entsteht in den 1890er Jahren durch das Übergewicht der Versicherten in der Verwaltung der Ortskrankenkassen in diesen eine so genannte "Herrschaft der Sozialdemokratie" ( Zeitgenössische Stimmen zur »Herrschaft der Sozialdemokratie« in den Ortskrankenkassen um 1900). Mit den Glossar Sozialversicherungs-Gesetzen wird gegen das liberale Prinzip der individuellen Selbstverantwortung die Existenz von Systemrisiken abhängiger Erwerbsarbeit und der Rechtsanspruch auf Unterstützung anerkannt. Die 1890er bis 1920er Jahre bringen einen allmählichen Ausbau von eingeschlossenen Gruppen, Leistungsniveau und Programmen (Arbeitslosenversicherung 1926). Eine enge Bindung von Sozialversicherung an den Arbeitsstatus wird jedoch erhalten.

zurück   3.1. Obligatorische Sozialversicherung in D
3.3. Anfänge der kommunalen Leistungsverwaltung  vor
 
zum Seitenanfang
           © 2004 by Ulrich Pfister/Georg Fertig • mail: wisoge@uni-muenster.de