Religionsfreiheit im Christentum und im Islam
Eine analytisch-vergleichende Studie am Beispiel von Georges Khodr und Mohammed Saleem Al-Awwa


Bearbeiter: Mohamed Abdel Rahem

Muslime und Christen in der arabischen Welt stehen der Idee der Religionsfreiheit, wie sie in der Erklärung der Menschenrechte zum Ausdruck kommt, nicht fremd gegenüber. Staaten wie Libanon, Syrien und Ägypten, wo seit Jahrhunderten Muslime und Christen zusammen leben, haben die Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Trotzdem scheint der Begriff "Religionsfreiheit" dort vor allem auf der Ebene des Kollektivs definiert zu werden. Denn die Rede von der religiösen Freiheit kommt meistens innerhalb eines Diskurses vor, der die Rechte von Mehrheiten bzw. Minderheiten thematisiert.  Wenn es sich aber um das Individuum handelt, wird das Freiheitsprinzip nicht uneingeschränkt angewandt. Auf der islamischen Seite ist der Übertritt von der Religion nicht selten mit Lebensgefahr verbunden. Was das Christentum betrifft, zeigt die Kirche Vorbehalte, wenn ein Christ freiwillig zum Islam konvertiert, was die Furcht vor der Abnahme der Zahl von Christen in der arabischen Welt widerspiegelt. Ausgehend davon wird die Frage der Konversion als Recht des Individuums im Rahmen der Arbeit erläutert.

Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob und in wie weit das Christentum und der Islam in der arabischen Welt die "Religionsfreiheit" als modernen Begriff rezipiert haben und ob die religiöse Elite eine moderne theologische Einstellung dem Konzept gegenüber vertritt. Die Fragestellung wird am Beispiel von zwei religiösen Denkern, einem Christen und einem Muslim, nachgegangen, nämlich Georges Khodr (geb. 1923), dem orthodoxen Erzbischof des Berg-Libanon, und Muhammad Saleem Al-Awwa (geb. 1942), dem Sekretär der weltweiten Union der Islamwissenschaftler. Anhand beider Personen soll untersucht werden, wie der jeweilige Denker den eigenen Gesichtspunkt bezüglich der Anerkennung anderer Religionen präsentiert. Es soll außerdem darüber gefragt werden, ob die jeweilige Religion sowohl ihren Anhängern als auch den Anhängern anderer Religionen das Recht auf Religionsfreiheit gibt, in wie weit sie den Andersgläubigen die Freiheit der Ausübung von eigenen religiösen Riten zuerkennt und wie sie auf Konversionsfälle reagiert.