Krankenversicherung für Studierende

Studierende an deutschen Hochschulen sind – sofern sie nicht ausschließlich in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben sind – grundsätzlich während des gesamten Studiums ununterbrochen krankenversicherungspflichtig.

Während Ihres Studiums kann es zu Rückfragen seitens der Universität Münster in Bezug auf Ihren Versicherungsstatus kommen. Dies kann folgende Gründe haben:

  • Sie haben eine E-Mail erhalten, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind.

    Wir wurden von Ihrer Krankenversicherung darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nicht beglichen haben. Wir empfehlen Ihnen, sich umgehend mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und die ausstehenden Beiträge zu überweisen.

    Sollte innerhalb der von uns gesetzten Frist keine entsprechende Meldung (Meldung 13 – Begleichung der rückständigen Beiträge) Ihrer Krankenkasse eingehen, sehen wir uns gezwungen, von einer weiteren Rückmeldung abzusehen bzw. Sie im Falle einer bereits erfolgten Rückmeldung zu exmatrikulieren.

  • Sie haben eine E-Mail erhalten, dass Ihre Krankenversicherung storniert wurde.

    Ihre Krankenversicherung hat die bereits an uns übermittelte Meldung zur Krankenversicherung storniert. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Eine Stornierung kommt der Unterbrechung der Krankenversicherung gleich und ist nicht zulässig. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Krankenversicherung und klären Sie den Sachverhalt. Sobald Ihre Krankenversicherung uns eine neue Meldung übermittelt oder die Stornierung zurückgenommen hat, hat dies keine Konsequenzen für Sie.  

    Sollten wir hingegen innerhalb der Ihnen per E-Mail gesetzten Frist keine passende Meldung der Krankenversicherung erhalten, werden wir Sie exmatrikulieren.

    Bitte teilen Sie der meldenden Krankenversicherung die Absendernummer der Universität Münster mit. Diese lautet: H0001848

  • Sie möchten Ihre Krankenversicherung wechseln

    Während des Studiums ist es möglich die Krankenversicherung zu wechseln. In einem solchen Fall müssen Sie uns nicht informieren. Es ist die Aufgabe der neuen Krankenversicherungen uns die passende Meldung zu übermitteln:  

    Wechseln Sie von einer gesetzlichen in eine andere gesetzliche Krankenversicherung, muss Ihre neue Krankenversicherung die sogenannte "Meldung 11" an uns senden.

    Wechseln Sie hingegen von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung, muss uns eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung die sogenannte „Meldung 10 2“ schicken. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihre bisherige gesetzliche Krankenversicherung bitten, die „Meldung 10 2“ zu übermitteln.

    Bitte achten Sie darauf, dass die zuständige Krankenversicherung die Daten so übermittelt, wie Sie auch an der Universität Münster eingeschrieben sind. Dies betrifft vor allem mehrere Vornamen, Namenszusätze, Sonderzeichen und Umlaute oder Buchstaben, die im deutschen Alphabet nicht vorkommen.

    Bitte teilen Sie der meldenden Krankenversicherung die Absendernummer der Universität Münster mit. Diese lautet: H0001848