Sie möchten Ihre Krankenversicherung wechseln
Während des Studiums ist es möglich die Krankenversicherung zu wechseln. In einem solchen Fall müssen Sie uns nicht informieren. Es ist die Aufgabe der neuen Krankenversicherungen uns die passende Meldung zu übermitteln:
Wechseln Sie von einer gesetzlichen in eine andere gesetzliche Krankenversicherung, muss Ihre neue Krankenversicherung die sogenannte "Meldung 11" an uns senden.
Wechseln Sie hingegen von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung, muss uns eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung die sogenannte „Meldung 10 2“ schicken. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihre bisherige gesetzliche Krankenversicherung bitten, die „Meldung 10 2“ zu übermitteln.
Bitte achten Sie darauf, dass die zuständige Krankenversicherung die Daten so übermittelt, wie Sie auch an der Universität Münster eingeschrieben sind. Dies betrifft vor allem mehrere Vornamen, Namenszusätze, Sonderzeichen und Umlaute oder Buchstaben, die im deutschen Alphabet nicht vorkommen.
Bitte teilen Sie der meldenden Krankenversicherung die Absendernummer der Universität Münster mit. Diese lautet: H0001848