Semesterbeitrag
Pro Semester muss der Semesterbeitrag gezahlt werden. Durch die Semesterbeiträge werden Serviceeinrichtungen für Studierende wie die Mensen und Wohnheime, der Hochschulsport und das Hochschulradio unterstützt. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) erhält einen Anteil des Semesterbeitrags, um Angebote für die Studierendenschaft zu machen. Auch sind im Semesterbeitrag die Kosten für das Semesterticket (siehe unten) enthalten. Studiengebühren müssen an der Universität Münster nicht gezahlt werden.
Der Semesterbeitrag beträgt im Sommersemester 2025 320,17 €.
Er setzt sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammen:
Posten | Betrag |
für Aufgaben des Studierendenwerks Münster | 119,77 Euro |
für die Zusatzversicherung der Studierenden | 0,23 Euro |
für den Studierendensport | 1,40 Euro |
für die Aufgaben der Studierendenschaft | 17,50 Euro |
für ein Hochschulradio | 0,30 Euro |
für ein Kultursemesterticket | 3,40 Euro |
für ein Semesterticket | 176,40 Euro |
für die Bereitstellung von Fahrrädern, Lastenrädern und Tretrollern | 1,17 Euro |
Als „Neuling“ erhalten Sie einige Tage nach der Einschreibung per Post Ihre Uni-Kennung mit Erläuterungen zur Zahlung des Semesterbeitrags. Bereits an der Universität Münster eingeschriebene Studierende erhalten die Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags per E-Mail an ihren Uni-Account (siehe Rückmeldung).
Sollten Sie den Semesterbeitrag aufgrund eines sozialen Härtefalles nicht zahlen können, hilft Ihnen die Sozialberatung des AStA im Rahmen der Härtefallregelungen (Paragraph 57 Absatz 1 Satz 3 Hochschulgesetz NRW) eine Lösung zu finden.