Planung und Organisation eines Auslandsaufenthalts
Beratung und Unterstützung
Das ZLB verfügt über eine Vielzahl an Kooperationsschulen, an denen Sie schulische Auslandspraktika absolvieren können. Allgemeine Beratung und Unterstützung rund um (Auslands-)praktika wird auch vom Career Service der Universität Münster geboten. Und nicht zuletzt bietet auch der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) umfangreiche Informationsbroschüren rund um das Thema Auslandspraktikum:
ZLB:
Career Service:
DAAD:
Anrechnung
Das Lehramtsstudium beinhaltet verschiedene verpflichtende Praxisphasen. Diese dürfen grundsätzlich auch im Ausland absolviert werden und können somit auch entsprechend angerechnet werden:
- Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP): Umfasst 5 Wochen. Da es am Anfang des Studiums liegt, ist es nur bedingt für Auslandspraktika geeignet. Informationen hier: EOP
- Berufsfeldpraktikum (BFP): Umfasst mindestens 4 Wochen. Für Auslandspraktika im Umfang von 6 Wochen gut geeignet. Möglich ist auch eine Kombination mit dem 3-monatigen Auslandsaufenthalt (bei Studium einer modernen Fremdsprache). Informationen zum BFP hier: BFP
- Praxissemester im Ausland (PSiA): Umfasst rund 5 Monate (Sep-Jan oder Feb-Jun). Bei Interesse an einem PSiA informieren Sie sich rund ein Jahr im Voraus hier: PSiA
- Abgesehen davon darf ein Auslandsaufenthalt natürlich auch freiwilliger Natur sein. Eine Eintragung im Transcript of Records ist auch dann möglich.
Finanzierung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Eine erste Anlaufstelle für Beratung und Information in Sachen Finanzierung/Stipendien ist der Career Service der Universität Münster: Finanzierung von Praktika.
Grundsätzlich kommen für Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer der ZLB-Kooperationsschulen absolvieren, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Frage. Die folgende Zusammenstellung bietet Ihnen einen ersten Überblick. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich frühzeitig selbstständig bei den entsprechenden Stellen über die Förderungen.
Erasmus+-Stipendium:
- Für EU-Länder sowie einige assoziierte Drittländer, ab 60 Tagen Aufenthalt
- Informationen hier: Erasmus+
- Bewerbungsfrist: Sie müssen den Antrag spätestens 4 Wochen vor Praktikumsstart einreichen.
- Im Rahmen des Antrags muss ein Formular („Learning Agreement“) von Ihnen ausgefüllt werden und anschließend erst von der Schule, dann vom ZLB und zuletzt von Ihnen unterzeichnet werden.
- Informieren Sie sich beim Career Service über Einschränkungen bei der Kombination verschiedener Fördermittel mit Erasmus+.
DAAD-Stipendium „Lehramt.international“:
- Für Nicht-EU-Raum, ab 42 Tagen Aufenthalt
- Informationen hier: DAAD "Lehramt.international"
- Bewerbungsfristen (ohne Gewähr): Praktikumsbeginn Jan-Mai Frist 31.10. / Jun-Aug Frist 31.03. / Sep-Dez Frist 30.06.
- Es handelt sich um ein Leistungsstipendium, d.h. gute Studienleistungen und ein gelungenes Motivationsschreiben sind essentiell.
- Man erhält im Schnitt (ohne Gewähr) nach rund 6 Wochen eine Rückmeldung.
- Im Rahmen der Bewerbung muss ein Formular („Praktikumszusage“) von Ihnen ausgefüllt werden und anschließend erst von der Schule und dann vom ZLB unterzeichnet werden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Stipendium nur einmal im Studium annehmen dürfen.
PROMOS-Stipendium:
- Für Nicht-EU-Raum, ab 6 Wochen Aufenthalt
- Infos hier: PROMOS
- Bewerbungsfristen (ohne Gewähr): Praktikumsbeginn Jan-Mär Frist 30.11. / Apr-Jun Frist 28.02. / Jul-Sep Frist 30.05. / Okt-Dez Frist 30.08.
- Es handelt sich um ein Leistungsstipendium, d.h. gute Studienleistungen und ein gelungenes Motivationsschreiben sind essentiell.
- Im Rahmen der Bewerbung muss ein Formular („Confirmation of company/organisation“) von Ihnen ausgefüllt werden und anschließend von der Schule unterzeichnet werden. Am Besten leiten Sie das Dokument zusammen mit dem DAAD-Formular an die Schule weiter. Außerdem benötigen Sie eine „Bestätigung des Fachbereichs“. Bei über das ZLB vermittelte Praktika kann das ZLB die Bestätigung ausstellen.
Auslandsbafög:
- Für studienbezogene Praktika im Ausland steht allen Bafög-Bezieher*innen i. d. R. Auslandsbafög zu. Auch denjenigen, die zwar kein Inlands-Bafög erhalten, aber deren anzurechnendes Einkommen nicht zu weit von den relevanten Grenzen ist, sei empfohlen, die mögliche Antragstellung zuprüfen.
Sonstiges:
- Speziell für Frankreich: Stipendium für studiengebundene Praktika
- Studierende mit Behinderung oder mit Kind: Sonderförderung (Erasmus+) | Sonderzuschuss (DAAD)
Praktische Informationen
Folgende Aspekte sind für Sie im Zuge der Vorbereitung auf Ihr Auslandspraktikum grundsätzlich von Belang:
In jedem Falle relevant:
- Einfaches (oder je nach Schule erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis: Ist beim Bürgerbüro beantragbar.
- Personalausweis / Reisepass
- Auslandskrankenversicherung
Unter Umständen relevant:
- Bewerbung auf ein Stipendium (siehe Tab "Finanzierung")
- Beantragung von Auslands-BAföG
- Beantragung eines Visums: Schule und Vorgänger*innen können hier meist weiterhelfen
- Impfungen: Sind spätestens 6 Wochen vor Anreise anzugehen. Lassen Sie sich dazu z.B. am UKM beraten: Impfsprechstunde
- Haftpflichtversicherung
- Finanzamtsnummer (z.B. für Erasmus-Antrag nötig)
- Sonstiges aus der Ausschreibung (z.B. Erste-Hilfe-Kurs)
Informieren Sie sich darüber hinaus auf den folgenden Seiten genauer über Themen wie Anrechnung, Versicherungsschutz und Zwischenmiete:
- Länderspezifische Informationen rund um Kultur und Begebenheiten finden Sie hier: Auswärtiges Amt | DAAD
- Das International Office der Universität Münster bietet Orientierung zu einer Vielzahl an Aspekten: International Office
- Das Sprachenzentrum ist Ihre Anlaufstelle in Sachen Sprachnachweise und Sprachkurse: Sprachenzentrum
- Der Career Service betreibt einen Blog mit Studierendenberichten rund um Auslandspraktika: Live aus dem Auslandspraktikum: Hinterm Horizont
- Career Service und International Office bieten Veranstaltungen zu Praktika im Ausland an: Career Service: Veranstaltungen | International Office: Veranstaltungen
Weiterführende Angebote
Die Praktika an den ZLB-Kooperationsschulen sind größtenteils unvergütet und unabhängig von sekundären Anbietern. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick zu Möglichkeiten, die über das ZLB-Angebot hinaussgehen.
Finanziell geförderte Programme an Auslandsschulen
Eine Möglichkeit für fortgeschrittene Studierende im Master of Education und Absolvent*innen ist eine vergütete temporäre Einstellung an einer Schule im Ausland, oft für mindestens ein halbes Schuljahr. Dabei müssen Sie beachten, dass dies klar definierte vertragliche Anforderungen mit sich bringt.
Globale Programme:
- Pädagogischer Austauschdienst (PAD): Fremdsprachenassistenz
- Goethe-Institut: Schulwärts-Stipendium
Unterrichten von Deutsch im Ausland
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Deutsch im Ausland zu unterrichten: Auf den Seiten des PASCH-Netzwerks finden Sie Informationen zu Deutschen Auslandsschulen (DAS), Sprachdiplomschulen (DSD) und zu den vom Goethe-Institut betreuten Schulen (Fit-Schulen). Ein Angebot des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) ist die Fremdsprachenassistenz. Hierbei können Sie Praxiserfahrung sammeln und erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss. Anaog dazu gibt es über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) die Möglichkeit, als Sprachassistent*in Deutsch an einer Universität im Ausland zu unterrichten. Nicht zuletzt gibt es natürlich auch bilinguale Schulen sowie Schulen, in denen Deutsch als ein Unterrichtsfach angeboten wird. Dazu zählen auch zahlreiche ZLB-Kooperationsschulen.
Praktika an Schulen des PASCH-Netzwerks
Praktika an vom Goethe-Institut betreuten Schulen
Fremdsprachenassistenz über den PAD
Sprachassistenz über den DAAD
ZLB-KooperationsschulenEine Möglichkeit Absolvent*innen und fortgeschrittene Studierende mit DaF-/DaZ-Qualifizierung ist eine vergütete temporäre Einstellung an einer Schule im Ausland, oft für mindestens ein halbes Schuljahr. Dabei müssen Sie beachten, dass dies klar definierte vertragliche Anforderungen mit sich bringt. Wenn Sie Interesse haben und die angegebenen Voraussetzungen erfüllen, dann nehmen Sie unabhängig von uns direkt mit der Schule Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Praktika handelt. Derzeitige Angebote:
- One World Secondary School Kilimanjaro: Deutsch unterrichten in Tansania (PDF)
- Collège épiscopal Saint Étienne: Jahresvertrag als Vertretungslehrkraft in Strasbourg (PDF)
Auslandssemester an einer Universität
Als Lehramtsstudierende*r können Sie über die Erasmus-Partnerschaften Ihrer Fachbereiche oder der Fachbereiche der Bildungswissenschaften ein Auslandssemester an einer Universität absolvieren. Sprechen Sie dafür sowohl mit den jeweiligen Erasmus-Koordinator*innen als auch mit Ihren Studienfachberater*innen ab, inwieweit Sie die Möglichkeit haben, mehrere Ihrer Fächer an der Partnerhochschule zu belegen und sich die Studienleistungen für Ihr Studium in Münster anerkennen zu lassen.
Allgemeine Informationen und Beratungsangebote der Universität Münster zum Thema Auslandssemester finden Sie hier:
Informationsseite "Studieren im Ausland"
Sonstige Angebote
Außerschulisches Praktikum im Ausland:
- Sie haben die Möglichkeit, ein Praktikum außerhalb der Schule im Rahmen des Berufsfeldpraktikums (BFP) im Bereich Ihrer Fächer oder im Bereich Pädagogik zu absolvieren. Dies erlaubt Ihnen, Erfahrungen außerhalb der Schule zu sammeln. Dadurch können Sie später als Lehrkraft im Schuldienst Ihren Schüler*innen besser für die Reflexion von Berufswünschen zur Seite stehen. Und es kann Ihnen auch persönlich nochmals einen neuen Blick auf Ihren eigenen Berufswunsch eröffnen. Organisatorische Beratung und Kontakt hinsichtlich eines BFP im Ausland finden Sie hier: BFP
Summer Schools im Ausland:
- Grundsätzlich können Sie immer auch die Chance nutzen, um Summer Schools im Ausland zu besuchen, Forschungsaufenthalte zu realisieren oder Ihre Abschlussarbeit im Ausland zu schreiben. Beratung dazu an der Universität Münster gibt es hier: International Office
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