Zuweisung von Geldauflagen
Die Universitätsstiftung Münster nimmt Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren entgegen. Die Stiftung ist in die entsprechenden Datenbanken der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (für Nordrhein-Westfalen), des Oberlandesgerichts Oldenburg (für Niedersachsen) und des Oberlandesgerichts Frankfurt eingetragen. Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der über die Zuweisung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen entscheiden kann, würden wir uns sehr freuen, von Ihnen berücksichtigt zu werden.
Unser Konto für Geldauflagen:
Universitätsstiftung Münster
Bank: DZ Bank
IBAN: DE71300600100002118383
BIC: GENODEDDXXX
Gerne stellen wir Ihnen Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Bankverbindung zur Verfügung. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an stiftung@uni-muenster.de