Wie kann ich die Universitätsstiftung Münster in meinem Testament bedenken?
Sowohl eine Zustiftung als auch eine Spende kann im Testament auf verschiedene Weisen berücksichtigt werden:
Vermächtnis oder Erbe
Die Universitätsstiftung Münster kann als Alleinerbin oder Miterbin in Ihrem Testament eingesetzt werden, so dass die Stiftung alle Rechte und Pflichten eines Erben erhält.
Alternativ können Sie in Form eines Vermächtnisses festlegen, dass der Stiftung bestimmte Vermögenswerte, wie beispielsweise eine bestimmte Geldsumme, übertragen werden soll.
Stiftungsfonds, Treuhandstiftung oder Verbrauchsstiftung
Ab einem namhaften Betrag können Sie unter dem Dach der Universitätsstiftung Münster einen eigenen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung gründen. Beide sind zweckgebunden und dienen dazu, ein Projekt oder Forschungsgebiet zu fördern, das Ihnen besonders am Herzen liegt. Die anfallende Administration nimmt Ihnen die Universitätsstiftung Münster bei Bedarf gerne ab.
Zudem können Sie unter unserem Dach auch eine Verbrauchsstiftung gründen. Sie schüttet ihr gesamtes eingebrachtes Kapital aus. Die Laufzeit ist begrenzt und endet dann, wenn der Stiftungszweck erfüllt wurde – z. B. die Entwicklung eines Medikaments – oder wenn das Kapital aufgebraucht ist.