Zwei Forscherinnen im Chemielabor.
© Presseamt Münster - Angelika Klauser

Ihr Engagement

Nehmen Sie die Zukunft in die Hand – werden Sie Teil unseres Stiftungskreises 

Übernehmen Sie mit uns zusammen Verantwortung, um zu ermöglichen, was die Universität Münster seit Jahrhunderten auszeichnet: zukunftsweisende Forschungsprojekte, herausragende Nachwuchstalente und Erkenntnisse, die unsere gesamte Gesellschaft weiterbringen.

Die Möglichkeiten Ihres Engagements sind dabei so vielfältig wie Ihre Motive als Stifterin oder Stifter.

Stiften und Zustiften

Durch eine Zustiftung zum Stiftungsvermögen unterstützen Sie die Stiftungsarbeit als Ganzes. Mit einem Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung können Sie gezielt ein Projekt oder Forschungsgebiet fördern, das Ihnen besonders am Herzen liegt. Fonds und Treuhandstiftung können Ihren Namen tragen. Damit bleiben Sie nachfolgenden Generationen dauerhaft in Erinnerung.

Spenden und Schenken

Sie können auch eine Spende an die Universitätsstiftung Münster tätigen: Als zweckgebundene Spende kommt Ihr Beitrag direkt und zeitnah dem von Ihnen gewünschten Förderprojekt zugute. Auch Geschenkspenden sind möglich: Verleihen Sie Ihrem Fest eine noch größere Bedeutung und bitten Sie anstelle von Geschenken oder Blumen um Spenden für die Universitätsstiftung Münster.

Erbe und Vermächtnis

Die Universitätsstiftung ist zudem der richtige Ort, wenn Ihr Erbe nachhaltig wirken soll. So können Sie Zukunft gestalten und nachfolgende Generationen unterstützen – zu Lebzeiten und darüber aus. Sie können die Stiftung in Ihrem Testament einfach als Erbin bzw. Miterbin einsetzen oder mit bestimmten Vermögenswerten bedenken.

Geldauflagen

Die Universitätsstiftung Münster nimmt Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren entgegen. Die Stiftung ist in die entsprechenden Datenbanken der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (für Nordrhein-Westfalen), des Oberlandesgerichts Oldenburg (für Niedersachsen) und des Oberlandesgerichts Frankfurt eingetragen.

Gut zu wissen

Die Universitätsstiftung Münster ist als gemeinnützig anerkannt. Das heißt, dass Sie alle Zuwendungen (auch Spenden) steuerlich absetzen können und keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen.

Wir beantworten Ihre Fragen, stellen die nötigen Kontakte her und managen alle Details.