Tennis - Rückschlag
Lehre und AG's
zu den Lehrveranstaltungen
Die aktuellen AG-Zeiten finden Sie hier.
Die Seminarplatzbelegung erfolgt durch das Wahlverfahren
Inhalt:
Eigene motorische (Weiter)Entwicklung im Bereich des Tennisspiels (+Kenntnisse):
- Kenntnisse über die Anforderungen des Tennissports (Material, körperliche Voraussetzungen, Regeln, Techniken, Taktiken…)
- Erlernen der grundlegenden Techniken und ihre situationsangemessene Anwendung im Einzel- und Doppelspiel
- Situationsangemessene Anwendung taktischer Grundmuster des Tennisspiels und Spielgestaltung nach den eigenen Fähigkeiten (=Spielfähigkeit)
Vermittlungsfähigkeit im Bereich des Tennisspiels (+Kenntnisse)
- Kenntnisse über didaktisch-methodische Aspekte der Vermittlung, über Sicherheitsaspekte im Schulsport, Korrekturmaßnahmen…
- Demonstrationsfähigkeit im Hinblick auf die Grundtechniken
- Zuspielfähigkeit (=adressatengerechtes und gleichmäßiges Zuspiel in Tempo und Länge)
- Adressatengerechte und pädagogisch begründete Planung, Durchführung und Auswertung von Tennisunterricht in der Schule nach den Richtlinien und Lehrplänen NRW
Studienleistungen
Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils am ersten Veranstaltungtermin bekanntgegeben. Die nötigen LP finden Sie im Modulhandbuch.
An- und Abmeldung:
Alle Informationen finden Sie hier
Prüfungsleistungen/Modulteilprüfung
In den Spielsportarten wird in zwei der drei Spielsportarten eine Modulteilprüfung in Form einer fachpraktischen Prüfung von je ca. 60 Minuten und einer Klausur im Umfang von je 60 Minuten absolviert.
Informationen zu:
Inhalte der Prüfung:
BA KIJU, 2-Fach-BA, BA FBJE (2,5 LP):
Regelmäßige Teilnahme, Arbeitsaufträge, Übernahme eines eigenen Unterrichtsteils von 30 min mit einem Partner zu einem ausgewählten Thema (mit der Dozentin 1 Woche vorher abzusprechen) sowie Anfertigung der entsprechenden Ausarbeitung für die Lerngruppe, Prüfung in Theorie und Praxis,
Zulassung zur Prüfung: Im Laufe des Semesters ist mit einem Partner ein komplettes Match über zwei Gewinnsätze zu absolvieren und das Ergebnis der Dozentin mitzuteilen.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile mit mindestens 4,0 bewertet werden. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel von Praxis und Theorie im Verhältnis 1:1.
Wird ein Prüfungsteil (Theorie oder Praxis) nicht mit mindestens 4,0 bewertet, so gilt die Prüfung als nicht bestanden und muss im Ganzen wiederholt werden.Die theoretische Prüfung wird in Form einer 3/4-std. Klausur abgehalten. Die Form der Prüfung wird von der/dem jeweiligen Dozent/in zu Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt. Inhalt der Prüfung sind die theoretischen Grundlagen des Bewegungsfeldes.
Zulassung zur Praxisprüfung:
Im Laufe des Semesters ist mit einem Partner ein komplettes Match über zwei Gewinnsätze zu absolvieren und das Endergebnis der Dozentin mitzuteilen.
Vor Beginn der Prüfung:
Jeder Studierende zieht eine Grundschlagart (Vorhand, Rückhand oder Aufschlag), zu der er/sie im letzten Teil der Prüfung (Vermittlungsfähigkeit) die beschriebenen Anforderungen erfüllen muss.Die Prüfung des sportmotorischen Könnens umfasst:
1. Technik- Vorhand, Rückhand, Aufschlag
2. Spielfähigkeit Doppel
3. VermittlungsfähigkeitDie Einzelnoten aus Technik, Spielfähigkeit und Vermittlungsfähigkeit gehen zu jeweils einem Drittel in die Gesamtnote ein.
Prüfungmodalitäten Tennis (PDF)
Bewertungskriterien Tennis (PDF)Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Videos:
1. Technik - Vorhand, Rückhand, Aufschlag
(Bei der Technikprüfung wird das Spieltempo und die Länge der Schläge grundsätzlich mit bewertet.)- 15x Vorhand und 15x Rückhand abwechselnd
- Ausführung der Schlagtechnik
- Treffen des Einzelspielfelds (longline sowie cross)
- 10 Aufschläge (5 Vorhand- und 5 Rückhandseite)
- Ausführung der Schlagtechnik
- Treffer im hinteren Bereich des T-Felds
2. Spielfähigkeit Doppel
4 Aufschlagspiele Doppel (bei Gleichstand wird ggf. ein Tie-Break gespielt)- Situationsangemessene Anwendung taktischer Grundmuster des Tennisspiels (eigene Positionierung auf dem Feld, Spielideen, Absprachen mit dem Partner…)
- Spielgestaltung nach den eigenen Fähigkeiten
3. Vermittlungsfähigkeit
- Demonstration der zugelosten Technik
- Fähigkeit, die Technik mit ihren Hauptmerkmalen erläutern und demonstrieren zu können (Bewegungsausführung langsam mit simultanen Erläuterungen sowie dynamische Bewegungsausführung ohne Ball)
- Im Rahmen der Technikprüfung dem Prüfling 30 Bälle (Vorhand-Rückhand) zuspielen
- Für den Prüfling angemessenes, gleichmäßiges Zuspiel in Länge und Tempo
Besondere Hinweise
keine