Eine kurze Verfassungsgeschichte der Religionsfreiheit
Eine „kurze Verfassungsgeschichte der Religionsfreiheit“ hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Horst Dreier am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ nachgezeichnet. Im zweiten Vortrag der Hans-Blumenberg-Gastprofessur schilderte der Rechtsphilosoph „den langen Weg von den paradoxen Anfängen im Augsburger Religionsfrieden“ bis zur Garantie der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er arbeitete heraus, wie sich eine zentrale grundrechtliche Garantie, „die keineswegs weltweit verbrieft ist“, historisch herausgebildet hat.
Vortrag „Eine kurze Verfassungsgeschichte der Religionsfreiheit in Deutschland“
Prof. Dr. Horst Dreier ist Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg. Von 2001 bis 2007 gehörte er dem Nationalen Ethikrat an. Der vielfach ausgezeichnete Forscher hat zahlreiche Publikationen vorgelegt, darunter „Säkularisierung und Sakralität“ (2013). Er war im Wintersemester 2016/2017 Inhaber der Hans-Blumenberg-Gastprofessur am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ und befasste sich eingehend mit den „Herausforderungen des säkularen Verfassungsstaates“.
Mehr Informationen zum Vortrag vom 21. November 2016 finden sich auf der Website des Exzellenzclusters. Journalisten können sich bei Interesse an sendefähigen O-Tönen an das Zentrum für Wissenschaftskommunikation unter der Telefonnummer +49 251/83-23376 oder per E-Mail an religionundpolitik@uni-muenster.de wenden.