Weltanschauliche Neutralität des Staates?
Über die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates in Deutschland hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Horst Dreier am dritten Abend der Vortragsreihe der Hans-Blumenberg-Gastprofessur am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ gesprochen. „Der freiheitliche säkulare Staat verzichtet auf die Identifikation mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung, klammert die Wahrheitsfrage aus und entkoppelt die Autorität des Rechts von der Autorität des Glaubens“, erläuterte der Rechtsphilosoph. Während für die Individuen daraus die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses erwachse, resultiere daraus für den Staat eine Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität.
Vortrag „Zur (Un-)Möglichkeit religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates“
Prof. Dr. Horst Dreier ist Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg. Von 2001 bis 2007 gehörte er dem Nationalen Ethikrat an. Der vielfach ausgezeichnete Forscher hat zahlreiche Publikationen vorgelegt, darunter „Säkularisierung und Sakralität“ (2013). Er war im Wintersemester 2016/2017 Inhaber der Hans-Blumenberg-Gastprofessur am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ und befasste sich eingehend mit den „Herausforderungen des säkularen Verfassungsstaates“.
Mehr Informationen zum Vortrag vom 28. November 2016 finden sich auf der Website des Exzellenzclusters. Journalisten können sich bei Interesse an sendefähigen O-Tönen an das Zentrum für Wissenschaftskommunikation unter der Telefonnummer +49 251/83-23376 oder per E-Mail an religionundpolitik@uni-muenster.de wenden.