Profil B: "Orientierungspraktikum" & "Berufsqualifizierende Tätigkeit I"
Orientierungspraktikum (150 Stunden)
Für die Anerkennung als Orientierungspraktikum muss ein Praktikum die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Praktikumsgeber bzw. die Praktikumsgeberin ist eine interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine Einrichtung in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Widerherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.
- Das Praktikum ermöglicht den Erwerb praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits-und Patientenversorgung.
- Die Praktikant*innen erhalten einen Einblick in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung sowie in die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie in die strukturellenMaßnahmen zur Patientensicherheit.
- Bitte beachten Sie: seit der Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 25.05.2023 ist es für das Orientierungspraktikum nicht mehr erforderlich, dass approbierte Psychotherapeut*innen in der entsprechenden Einrichtung tätig sind.
Berufsqualifizierende Tätigkeit I (240 Stunden)
Die berufsqualifizierende Tätigkeit darf erst nach Erwerb von mind. 60 ECTS absolviert werden, d.h. sie kann frühestens für einen Zeitraum nach Abschluss des 2. Fachsemesters geplant werden. Für die Anerkennung als berufsqualifizierende Tätigkeit I muss ein Praktikum die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Praktikumsgeber bzw. die Praktikumsgeberin ist eine Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neurologischen Versorgung oder eine Einrichtung der Prävention oder Rehabilitation die mit den vorher genannten Bereichen Vergleichbar ist oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder eine Einrichtung in sonstigen Bereichen institutioneller Versorgung.
- In der Einrichtung sind Psychotherapeut*innen, psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig.
- Das Praktikum ermöglicht den Erwerb praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.
- Die Praktikant*innen erhalten einen Einblick in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
- Die Praktikant*innen werden befähigt die Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu erkennen und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessen mit den verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten.
- Die Praktikant*innen werden befähigt grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit Patient*innen sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen zu entwickeln und anzuwenden.
- Praktikant*innen werden von einer qualifizierten Person (Approbation als Psychotherapeut*in bzw. Arzt / Ärztin mit psychotherapeutischer Weiterbildung) angeleitet.
Bestätigung der Praktikumspflicht
Hier finden Sie eine Bestätigung Ihrer Praktikumspflicht (englische Version) mit Informationen für Ihre Praktikumsstelle zu den Anforderungen des Orientierungspraktikums und der berufsqualifizierenden Tätigkeit I. Lassen Sie sich den Abschnitt für die Bewerberin bzw. den Bewerber (Seite 2) vor einem geplanten Praktikum ausfüllen, um zu erfahren, ob Ihre Praktikumsstelle die Kriterien für ein Orientierungspraktikum und/oder die berufsqualifizierende Tätigkeit I erfüllt. Darüber hinaus erhalten Sie bei der Fachstudienberatung auf Anfrage und nach Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbestätigung einen personalisierten Nachweis Ihrer Praktikumspflicht. Bitte fragen Sie zunächst Ihren Praktikumsgeber bzw. Ihre Praktikumsgeberin, ob eine personalisierte Bestätigung notwendig ist.
Eintragung der ECTS in CMS
Das Formular Nachweis über ein Praktikum gemäß PsychThApprO (englische Version) lassen Sie sich nach Abschluss des Praktikums von der Praktikumsstelle ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen (A) das gerade benannte Formular zusammen mit (B) dem Formular zur Leistungsverbuchung des Pflichtpraktikums im B. Sc. beim Prüfungsamt einreichen. Für jedes (Teil-)Praktikum müssen Sie außerdem einen Eintrag in unsere Praktikumsberichtdatenbank erstellen.
Sofern die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllt sind, können auch berufspraktische Tätigkeiten vor Studienbeginn als Orientierungspraktikum anerkannt werden. Lassen Sie Ihre damalige Praktikumsstelle das Formular zum Nachweis des Orientierungspraktikums ausfüllen - siehe oben. Schicken Sie das Formular zusammen mit einer Beschreibung Ihrer Praktikumsstelle und Tätigkeiten an die Fachstudienberatung, die Sie beraten kann und die Entscheidung zur Anerkennung durch den Prüfungsausschuss im Fach Psychologie vorbereitet.