Liebe Eltern,
Ihr Sohn/Ihre Tochter beginnt zu diesem Wintersemester ein Physik-Studium an der Universität Münster. Wenn Ihr Kind noch nicht volljährig ist, haben Sie mit der Einschreibung unterschrieben, dass Ihr Kind in allen Fragen zum Studium an der Universität Münster mündig ist (§ 48 Abs. 1 Satz 4 des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes, NRW HG; Formular der WWU).
Wir, die Fachschaft Physik (zusammen mit der Fachschaft Geophysik), bieten in der Woche vor Vorlesungsbeginn eine Einführungswoche (O- oder Ersti-Woche) und im Verlauf des ersten Semesters (i. d. R. Ende November) ein Ersti-Wochenende an und möchten Ihnen einige Informationen zukommen lassen, damit Sie sich ein Bild von diesen Veranstaltungen machen können.
Die Ersti-Woche verfolgt mehrere Ziele. Zum einen nutzen wir die Woche für verschiedene Informationsangebote zum Studium. Dies umfasst eine Vorstellung der Prüfungsordnung und der verschiedenen Nebenfächer, aber auch Informationen über Fachliteratur, Zugang zu den Computern und studienrelevanter Software sowie eine Übersicht gängiger Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem führen wir die Studierenden an den Campus heran, insbesondere bereiten wir eine Führung durch die Gebäude des Fachbereichs Physik und wichtiger benachbarter Einrichtungen (FB Chemie, Mensa) vor. Zum anderen bieten wir den Erstsemestern mit der Ersti-Woche die Chance, sich vor Beginn der Vorlesungszeit in einem lockeren Rahmen außerhalb der Hörsäle kennenzulernen.
Die Ersti-Woche kann als Veranstaltung der Universität angesehen werden, da sie in den Gebäuden und auf dem Gelände der Universität stattfindet und vom Fachbereich unterstützt wird und somit von § 48 Abs. 1 Satz 4 des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes abgedeckt ist.
Informationen zum Ersti-Wochenende
„Sofern seitens einer Fachschaft eine Gruppenreise organisiert wird, geht auch dies über den Anwendungsbereich von § 48 Abs. 1 Satz 4 HG hinaus. Da Jugendliche beschränkt geschäftsfähig sind, ist die Wirksamkeit von Verträgen über die Teilnahme an solchen Reisen von der Zustimmung der Erziehungsberechtigten abhängig. Da die Minderjährigen zudem der elterlichen Sorge unterstehen, die das Recht der Eltern einschließt, den Aufenthalt der/des Minderjährigen zu bestimmen, ist auch unter diesem Gesichtspunkt das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.“
(Dr. Susanne Klöpping, (ehemalige) Dezernentin für Akademische und Studentische Angelegenheiten der WWU)
Das Ersti-Wochenende hat zum Ziel, die Bekanntschaften unter den Studierenden zu stärken, und Informationen zum Studium und der Hochschulpolitik zu vermitteln. An den (meisten) Hochschulen ist die Mitwirkung der Studierenden an den Entscheidungsprozessen auf Hochschul- (Senat) und Fachbereichsebene (Fachbereichsrat) gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Interessen der Studierenden in Forschung und insbesondere Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig kann so erreicht werden, dass sich die Studierenden besser mit der Hochschule und dem Studiengang identifizieren, wenn eine Mitwirkung an der Gestaltung möglich ist. Dazu finden jährlich Wahlen statt, sodass die Studierenden jeweils ihre Vertreter entsenden können. Auch die studentische Selbstverwaltung (AStA, Studierendenparlament und Fachschaften) leistet wichtige Arbeit bei der Information der Studierenden und der Mitwirkung in den Gremien. Nur wenn wir als Fachschaft unserem Informationsauftrag an die Studierenden nachkommen, bekommen diese die Chance, sich in die hochschulpolitischen Diskussionen und Prozesse einzubringen. Aus diesem Grund sind die Informationsveranstaltungen und damit auch die Ersti-Woche und das Ersti-Wochenende so wichtig.
Wenn Ihr Kind an unserem Ersti-Wochenende teilnehmen soll, so benötigen wir zur rechtlichen Absicherung für uns und auch für Ihr Kind eine schriftliche Einverständniserklärung, dass Sie Ihrem Kind die Teilnahme an dem Ersti-Wochenende und den damit in Verbindung stehenden Veranstaltungen erlauben. Wir bieten hierzu eine Vorlage an.
Im Rahmen unserer Veranstaltungen gibt es auch Abendveranstaltungen und zum Teil alkoholische Getränke (in Form von Bier). Einen Ausschank an Minderjährige wird es nicht geben. Wir können aber nicht sicherstellen, dass nicht auf eigene Initiative auch (anderer) Alkohol gekauft und konsumiert wird. D. h., wir beachten selbstverständlich das Jugendschutzgesetz (insb. §§ 4, 5, 9 und 10 JuSchG).
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Entweder telefonisch (0251 83-34985) in unserer Präsenzzeit oder per E-Mail (fsphys@uni-muenster.de). Gerne können wir auch ein persönliches Gespräch in unserem Fachschaftsraum vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Fachschaft Physik